Hallo!
Vielen Dank an alle für die bisherige Hilfe! 
Bin gerade in Eile und melde mich später noch einmal.
Hallo!
Vielen Dank an alle für die bisherige Hilfe! 
Bin gerade in Eile und melde mich später noch einmal.
UteEberhard wrote:
Hallo Katzenkratzbaum,noch eine Frage. Du schreibst im Koffer habe sich Munition befunden, dafür lag aber eine Genehmigung vor.
Wenn der Koffer kontrolliert worden ist, wo war denn die Genehmigung erkennbar. Und noch die Frage, hat Fraport schriftlich bestätigt, dass der Koffer wegen der Feuerzeuge nicht transportiert worden ist ?
Es handelt sich hier um einen Bekannten von mir, so dass ich das mit der Genehmigung nicht 100% sicher weiß. Nur soviel, er hat dies bereits bei der Buchung im Reisebüro angegeben. Bei Aufgabe des Gepäcks hatte er wohl eine Bescheinigung über die Genehmigung der Munition.
Dass Fraport den Koffer wegen der Feuerzeuge nicht transportierte, habe ich schriftlich. Der Koffer wurde per Kurier an die Heimatadresse des Reisenden gesendet und befand sich bei dessen Rückkehr beim Nachbarn (dort wurde der Koffer abgegeben).
Hier habe ich nochmal einen Hinweis einer Broschüre von Fraport eingescannt. Dort sind Einweggasfeuerzeuge nicht genannt:
Also, es handelt sich hier um handelsübliche Einweggasfeuerzeuge, nix Zippo, Benzin, oder ähnliches.
Der Flughafen ist Frankfurt am Main und die Fluggesellschaft ist Air Namibia.
Danke für die bisherigen Antworten!
Es geht hier um keine Pauschalreise, das nur vorweg.
Jemand buchte im Reisebüro einen Linienflug nach Afrika. Dort wollte er einen Jagdurlaub machen. Am Flughafen checkte er mit seinem Gepäck ein, das Gepäck kam am Zielflughafen nicht an.
Die Flughafengesellschaft behauptet, es haben sich im Koffer verbotene Feuerzeuge befunden. Tatsächlich waren im Koffer 9 handelsübliche Einwegfeuerzeuge, die man an jedem Kiosk kaufen kann. Diese sind aber offenkundig nicht verboten im Reisegepäck mitzunehmen.
Der Jadgurlaub fiel somit ins Wasser, da der Reisende keine Munition (die war genehmingt und befand sich auch im Koffer), kein Fernglas, keinen Fotoapparat,..etc....dabei hatte.
Hat er hier einen Anspruch auf Schadenersatz?
Wenn ja, gegen wen? Den Flughafen am Abflugort oder die Fluglinie?
Es ist hinzuzufügen, dass zwischen Einchecken und Abflug 3 Stunden lagen. Wären die Feuerzeuge tatsächlich verboten gewesen, hätte man den Fluggast problemlos über Lautsprecher ausrufen können.
Wer weiß Bescheid?