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Kerstin81K

Kerstin81

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  • Beratungsfehler?
    Kerstin81K Kerstin81

    Hallo maxl,
    hast du nicht zufällig eine MasterCard oder VisaCard Gold?
    Je nach Kreditinstitut ist da auch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung enthalten, die bei Abbruch der Reise die zusätzlichen Rückreisekosten übernimmt.
    Ansonsten könntest du Dich wirklich mal an die Auslandsreise-Krankenversicherung wenden. Evtl. übernehmen die ja zumindest einen Teil der Kosten.
    Du könntest ja so argumentieren, dass du durch den Reiseabbruch weitere Behandlungskosten im Ausland gespart hast.

    Viel Erfolg........

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • günstige Reiserücktrittsversicherung ???
    Kerstin81K Kerstin81

    Hallo,

    schau mal auf www.urv.de nach.
    Die bitten auch eine Reiserücktrittsversicherung ohne SB an.

    Wenn du beispielsweise das Travel-Basis-Paket abschliesst, hast du auch
    eine Auslandsreise-Krankenversicherung dabei.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frage zur Reiserücktrittversicherung
    Kerstin81K Kerstin81

    Hallo,

    nach den Versicherungsbedingungen ist es so, dass die Eltern bzw. Schwiegereltern Risikopersonen sind, d.h. wenn denen etwas passiert, kann man die Reise stornieren.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Personen mitfahren wollten oder nicht.
    Sollte deine Mutter bzw. Schwiergmutter unerwartet schwer erkranken, so kannst du die Reise stornieren.
    Dass die Oma gleichzeitig die Kinder betreut, ist nicht relevant.
    Wenn du die Kinder woandershin zur Betreuung geben würdest (z.B. zu einer Freundin), wäre es nicht versichert, wenn diese Betreuungsperson ausfällt, denn die Betreuerin ist keine Risikoperson.

    LG

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • RRV über Mastercard Gold
    Kerstin81K Kerstin81

    Hallo,

    der Selbstbehalt beträgt "nur" 100 Euro pro Person,
    wenn man aus einem anderen versicherten Grund als Krankheit storniert.
    Also z.B. wegen einer schweren Unfallverletzung, Tod, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit usw.
    Nur bei Krankheit kann es durch die 20% noch mehr als 100 Euro pro Person sein.

    Gruß
    Kerstin

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • RRV über Mastercard Gold
    Kerstin81K Kerstin81

    Hallo,
    zuerst einmal sollte man beachten, dass jede Bank mit einem anderen Versicherer zusammen arbeitet.
    D.h. die Versicherungsbedingungen sind nicht überall die gleichen.

    Bei der von den Sparkassen ausgegebenen Master Card / Visa Card Gold ist es beispielsweise bei der Reiserücktrittskosten-Versicherung so, dass der Selbstbehalt bei Krankheit nicht immer die 20% sind, sondern mindestens 100 Euro pro Person.
    Bei einer Reise von 2 Erwachsenen und 2 Kindern sind das dann 400 Euro die man selber zahlen muss.
    Außerdem sollte man beachten, dass man bei Reiseabbruch nur die Rückreisekosten (z.B. Umbuchungsgebühren) zurück bekommt.
    Die anteiligen Reisekosten bekommt man nicht.

    Gruß
    Kerstin

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Der Wetterthread - Fragen rund ums Wetter
    Kerstin81K Kerstin81

    Hallo,
    ich fliege Ende Oktober zum ersten mal in die Karibik.
    Kann mir jemand sagen, wie die Temperaturen dort
    am Abend sind.
    Bin mir nämlich nicht sicher, was ich an Jacken, Westen und Pullover mitnehmen soll.

    Vielen Dank für schon mal für eure Hilfe.

    Archiv

  • Reiserücktritt!
    Kerstin81K Kerstin81

    In den meisten Fällen reicht es aus, dass der Arzt ein einfaches Attest schreibt. Es muss nicht unbedingt der Vordruck der Versicherung ausgefüllt werden.
    Allerdings sollte nicht nur eine Diagnose drauf stehen, sondern auch das Datum, an dem die Erkrankung diagnostiziert wurde.
    Denn die Versicherung muss ja auch prüfen, ob die Reise rechtzeitig storniert wurde.
    Handelt es sich um hohe Stornokosten, wird oft noch zusätzlich ein ausführliches Attest gefordert.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisegepäckversicherung: ja od. nein? Und: wo??
    Kerstin81K Kerstin81

    Hallo,

    da ich selbst bei einer Reiseversicherung arbeite und auch Schäden zur Gepäckversicherung bearbeite, sollte man sich über folgende Dinge im Klaren sein:

    • Wird Gepäck beim Transport durch die Fluggesellschaft beschädigt, muss dies unverzüglich bei der Airline gemeldet werden (wenn nicht -> Obliegenheitsverletzung -> Versicherer ist leistungsfrei)

    • Wird man im Urlaub bestohlen, muss dies bei der zuständigen Polizei angezeigt werden. Ausreden wie z.B. Verständigungsprobleme oder die weite Entfernung zur Polizei gelten nicht

    Außerdem verlangt die Versicherung zum Nachweis des Schadens die Original-Rechnungen der gestohlenen oder beschädigten Sachen. Da man sich Rechnungen bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs aber nicht aufhebt, führt dies meistens zu viel Ärger.

    Im Übrigens ist es auch wichtig zu wissen, dass es grob fahrlässiges Handeln ist, wenn man seinen MP3-Player unbeaufsichtigt am Strand liegen lässt und ins Meer geht. Auch dann zahlt die Versicherung nicht.

    Gruß
    Kerstin

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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