@holginho sagte:
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Sorry, bei aller teils verständlicher Verärgerung...aber, geht's noch?
Vielleicht sollte man es für einige Leute mal gemalt darstellen, aber, RB (egal ob HC oder irgendein anderes) können (dürfen!!!) nichts sagen bevor etwas offiziell gemeldet wird oder sie vom betreffenden Unternehmen die Legitimation dazu erhalten haben. Tun sie es doch, stellen sie sich grob vertragsbrüchig - mit in Folge sehr drastischen Strafzahlungen.
Ja es geht noch ....
Sorgfaltspflicht in allen Bereichen
Da es letztlich immer darum geht, ein gewisses Maß an Verantwortung zu übernehmen, durchdringt die Sorgfaltspflicht alle Lebensbereiche. Denn dreht man die Sache mal um, wird klar: Sorglosigkeit in Beruf und Freizeit würde das hohe Risiko bergen, andere Menschen dauerhaft zu schädigen oder zu verletzen.
Im Verkehrsrecht wird schon in §1 StVO das Prinzip der „ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme“ festgeschrieben. Die Präzisierung erfolgt dann über die besondere Sorgfaltspflicht. Biegen Sie zum Beispiel von einer Neben- auf eine Hauptstraße ein, ist die Beachtung des fließenden Verkehrs nicht reine Freundlichkeit. Es ist Ihre Sorgfaltspflicht.
Das gilt übrigens auch für den Skifahrer auf der Piste oder den Hundehalter mit seinem Pitbull. Schreibt ein Journalist über die Verfehlungen einer anderen Person, muss er ihr die Möglichkeit einräumen, sich selbst zu äußern. Beispiele ließen sich in allen Bereichen finden.