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  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    Ich kann nun auch mal was "Erfreuliches" berichten:

    Mein Anwalt bekam heut in Kopie ein Schreiben, das im Orig. per Mail und Post am 15.12.2017 an mich von JT versendet wurde (ich habe allerdings bis heute weder Schreiben noch Mail erhalten):

    Hier storniert JT meine Reise kostenlos.

    Aber: Nicht etwa ,weil sie meine ausserordentliche Kündigung durch mich und den Anwalt anerkennen, sondern nur, weil der Rückflug mit
    Niki stattgefunden hätte und die fliegen ja nun nicht mehr.

    Somit Sache nun für mich erledigt. Zum Glück hatte ich ja nie diese Reise antreten wollen und schon lange vorher neu gebucht (und zum Glück über Tuifly) , sonst hätte ich nun HEUTE erfahren, dass meine Reise von JT , die MORGEN hätte stattfinden sollen über Weihnachten und die Feiertage und mit der ganzen Familie, die alle anreisen, nicht stattfindet.
    Das wär ein absoluter Schock gewesen 1 Tag vor Reise, denn somit wäre diese nicht mehr anderweitig zu buchen gewesen und Weihnachten mit der Familie hätte auf Malle ohne uns im restl. Kreise stattfinden müssen!!!!
    Und hätte mich nicht dennoch der Anwalt sicherheitshalber noch informiert, dass auch er dieses Schreiben bekommen hat, wüsste ich es bis heute noch nicht.

    Wahnsinn, da hatte ich wohl den absolut richtigen Riecher!
    Alles richtig gemacht!

    Der Anwalt bekommt nun den der Rechtschutz sein abgerechnetes Honorar, obwohl das mit ihm ja nun gar nix zu tun hat die Stornierung, aber egal. Hätte ich mir sparen können, aber wusste man ja nicht, dass NIKI nun auch pleite geht.

    Für mich ist jedenfalls nun endlich noch im alten Jahr damit alles abgeschlossen und ich freue mich auf unsere Reise in 2 Tagen!!!

    Viel Glück noch allen anderen hier!

    P.S: Würd mich dennoch brennend interessieren, ob sie die, die ausserordentlich gekündigt haben ,nach Ablauf der Reise doch noch penetrant anmahnen zur Bezahlung des Reisepreises......

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Auch ich würde gern mal wieder Rückmeldung geben, kann ich aber kaum. Seit die Anwaltskanzlei nochmal ausdrücklich die ausserordentliche Kündigung kundgetan und ausgebreitet hat, haben wAnwalt und ich nix mehr von JT gehört.
    Anwalt bleibt weiterhin im Mandat, ich trete die Reise nicht an , stattdessen meine längst neu gebuchte Reise und dann sachaut Anwalt mal, ob danach noch was kommt, wo er gegen vorgehen muss oder ob es damit stillschweigend erledigt ist. Denn die Kündigung ist ja eig. eh ein einseitiges Geschäft, was keiner Bestätigung durch JT bedarf.........
    hoff nur, es ist vielleicht endlich Ruhe damit......

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Zur Meinung des ADAC habe ich 2 Anmerkungen:

    1. Es mag zwar richtig sein, dass man kein Kostenrisiko dahingehend hat, weil man eh noch nicht bezahlt hat. Was aber, wenn man vom Hotel keine Zahlungsbestätigung hat, vor Ort dennoch zahlen muss und das dann meist viel höhere Preise als der Pauschalpreis über JT gewesen wäre? Ist das im Sinne einer nicht nötigen Absicherung gemeint? Denke eher nicht, denn dann steht man mit seinen Mehrkosten auf einmal da. Hätte man von dem deutlich höheren Preis gewusst, hätte man doch die Reise gar nicht gebucht/angetreten, wenn man sich davon dann nix mehr wiederholen kann? Z. b. wären bei unserem Hotel die Preise vor Ort teuer als die gesamte Pauschalreise überhaupt nur kosten sollte......(wobei ich ja gestern nun erfahren habe, dass das Hotel noch gebucht ist bezahlt ist,was mir ja nix nutzt,da neue Reise längst gebucht)
    2. Dass das Argumrnt der finanziellen und überhaupt Reise- Unsicherheit nicht als alleinige Begründung zur Kündigung zählen mag, wenn der Veranstalter /Verwalter erklärt, die Reise wird durchgeführt, mag sein. Aber zu unserem Zeitpunkt der Kündigung ( 06.10. z.B.) gab es eben keinerlei Aussage dazu vom Veranstalter und Verwalter, dass die Reisen bis Ende 2017 sicher sind und durchgeführt werden. Diese Aussage kam erst später und wird ja wohl kaum als rückwirkend gelten können????
    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    Also bei mir scheinen Flug und Hotel bezhalt zu sein. Hotel antwortete mir grad auf meine Mail von vor Wochen.

    Tja, hab ja nun schon lange ne neue Reise gebucht (gleich nach Kündigung) und auch bei Kündigung am 06.10. mitgeteilt, dass ich deswegen diese Reise nicht antrete. Storniert hat JT die Buchung im Hotel bis heute noch nicht.
    Und da das Hotel (und sicher auch der Flug) bereits bezahlt wurden von JT, wird JT so lange sie können an der Reise festhalten......
    Und eben genau da, wo sie bisher keine grossartigen Kosten hatten, die Kündigungen annehmen......

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    @peter_passau:
    Mein Anwalt hat heut auf sein Schreiben die gleiche Freche Email bekommen, wie ich und Ihr alle bereits auch schon:
    Ein Sicherungsschein ist nicht notwendig bla bla bla......
    Kündigung kostenfrei nicht möglich.
    Bin mal gespannt, wie mein Anwalt nun reagiert. Hab ihm das gesamte Geschehen, was hier so unterschiedlich geschrieben wird, wie sich JT bei jedem anders verhält, natürlich geschildert.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    @peter_passau:
    glückwunsch,freut mich sehr riesig für Dich und dass wir endlich den Fall haben, dass berechtigten Kündigungen für Reisen 2017 auch stattgegeben wird.
    Ich werd deinen Text ausdrucken für meinen Anwalt, für den unwahrscheinlichen Fall,dass man bei uns weiter auf „Mega stur“ schalten sollte seitens JT.

    Ich hoff nur, dass man auch mir (und sicher noch so vielen anderen) endlich mal diese Kündigung bestätigt!
    Ich will auch endlich, dass noch vor dem Weihnachtsfest Ruhe einkehrt und ich mich auf die
    neu gebuchte Reise über die Festtage freuen kann ohne den ungewissen Balast der alten Reisebuchung an der Backe.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    Der Professor Dr. Führicht (Experte im Reiserecht) schrieb zu Fragen hinsichtlich fehlendem Sicherungsschein heute nochmal folgendes:

    " Ich bin nach wie vor der Meinung, die ich in meinem Handbuch Reiserecht, 7. Auflage 2015 § 16 Rn. 31 ausgeführt habe:
    (4) Soweit ein Reiseveranstalter auf eine Anzahlung bzw. auch auf eine Vorauskasse verzichtet und den Reisepreis erst vor Reiseantritt oder auch erst am Reiseende verlangt, hat er gleichwohl vor Reiseantritt einen Sicherungsschein auszuhändigen. Desgleichen darf er in diesen Fällen auch nicht auf eine Absicherung nach § 651k verzichten. Eine derartige Auslegung von § 651k IV widerspricht dem Schutzgedanken des Art. 7 RiL, da nicht nur der vor Reiseantritt gezahlte Reisepreis, sondern auch die Rückreisekosten abgesichert werden müssen.
    Teilen Sie dies JT mit! Ansonsten wenden Sie sich an einen RA! "

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Diese Antwort gibt JT grad offiziell an Kunden über Facebook zu deren Fragen ab:

    "die kostenlose Stornierung für die Reisen ab 2018 ist möglich. Eine ggf. geleistete Anzahlung können Sie auf die Gläubigertabelle setzen lassen."

    Mit welcher Begründung bitte schön, sind Reisen für 2018 denn anders geartet als unsere ausserordentliche Kündigung zu dem Zeitpunkt Anfang Oktober, wo ebenfalls die Reise 2017 noch "in den Sternen" stand?
    Wenn die für Kündigungen 2017 anders verfahren als für 2018, jeweils aber mit dem gleichen Zustand,als man kündigte (Reise ungewiss, keine Zusicherung, kein Sicherungsschein), dann kommen die damit sicher erstrecht nicht durch, die Kündigungen 2017 abzulehnen für den fragwürdigen Zeitraum und Kündigungen 2018 zu "erlauben"
    (ich weiss ja, es bedarf eig. keiner Zustimmung durch JT, dennoch will man diese haben, um endlich seine Ruhe zu haben......

    Mein Anwalt hat jetzt übrigens Frist bis zum 17.11.17 gesetzt, uns die Kündigung/Auflösung der Buchung zu bestätigen OHNE jegliche weitere Kosten/Forderungen....
    Bin gespannt, was da nun von denen kommt......

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    Also auch auf meine inzwischen glaub ich recht "fachmännischen" Schreiben ging JT bisher null ein. Immer nur sture Haltung und Angebot einer kostenpflichtigen Stornierung. Glaub, da wird einfach nach "Nasenfaktor" entschieden und glaub auch, die wägen ab, was für sie an Kosten billiger wäre , auf Buchung bestehen oder kostenlos Kündigen lassen..... dabei hab ich ja auch noch nicht mal was angezahlt.

    Aber egal: Heut geht das Anwaltsschreiben raus, wiederholt im Grunde alles das genau wieder, was ich auch schon alles denen schrieb.
    Schaun mer mal, ob sich dann was (anderes) tut......

    Und auch ich danke vonschmeling und vielen anderen hier für den sehr konstruktiven Austausch, das nimmt einen dennoch gut "an der Hand" ,gibt viele hilfreiche Tips für die Vorgehensweise und beruhigt einen dennoch etwas, einfach auch weil man weiss, man steht damit nicht alleine da und das Recht steht "eigentlich" auf unserer Seite........

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    @vonschmeling: ok, aber wichtig ist für mich zu wissen, ob das Hotel momentan noch reserviert und bezahlt ist oder nicht.
    Denn sollte dem so sein, hiesse das, dass JT bis heute noch nicht tätig geworden ist, meine Buchung zu stornieren und weitere Kosten abzuwenden, obwohl sie ja seit 05.10. von meinem Nichtantritt wissen.
    Das wird nachher wichtig , falls es um die tatsächlichen Kosten im Gerichtsstreit gehen sollte, die JT hatte und somit keine Massnahmen ergriffen hat, diese Kosten rechtzeitig nach Bekannwerden zu drosseln.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Habe grade mal nach etlichen Mails an das Hotel eine Rückmeldung von dort bekommen:

    Sie haben zwar eine Buchung vorliegen, aber durch die Insolvenz des Veranstalters müssen sie erstmal in dem Fall nachsehen, ob überhaupt bezahlt wurde oder das Zimmer daraufhin schon storniert worden ist.

    Habe dort nur mal interesssehalber angefragt, weil ich ja meine Buchung schon seit 05.10. ausserordentlich gekündigt habe und wissen will, wie damit bisher JT verfahren ist.
    Seitdem habe ich auch JT schon mitgeteilt, dass neu gebucht wurde und ich diese Reise keinesfalls antrete.
    Sollte mir nun das Hotel mitteilen, dass die Buchung und Zahlung aktiv ist, wie verhalte ich mich dann - auch ggü. dem Hotel?
    Soll ich diese informieren?
    Sollte mir mitgeteilt werden ,dass keine Zahlung erfolgt ist und das Zimmer daher vom Hotel storniert wurde, habe ich wieder für den Anwalt einen weiteren Beweis, nämlich dass das Hotel bei Reiseantritt noch keine Zahlung erhalten hätte, oder?
    Oder müsste ich dann erst "nachforschen" , wieso weshalb warum die Stornierung und Nicht-Zahlung von wem veranlasst wurde?
    Könnte sein, dass das Hotel selbst Stornierung mangels Zahlung vorgenommen hat oder dass JT zumindest so auf meine Info des Nichtantritts der Reise reagiert hat, um für sie weitere Kosten abzuwenden?????

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Hier mal ein interessanter Threat, wo sich der Prof. Führicht nun auch zu konkreten Fragen äussert und auch einen Anwalt extra für JT
    betroffene zur Verfügung stellt:

    https://reiserechtfuehrich.com/2017/10/06/jt-pleite-was-der-kunde-ueber-seine-insolvenzsicherung-wissen-muss/

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Inzwischen löscht JT auf Facebook jegliche schlechten negativen Kommentare/Erfahrungen und lässt nur noch Post drin stehen, wo die Leute über die gelungene Reise berichten. Hab es ja am eigenen Leib gemerkt: VOn mir wurde alles gelöscht und zu meinen Fragen, warum manche kündigungen "erlaubt" wurde bzw. Storno=0, haben sie mich nun gesperrt.
    Echt Wahnsinn, diese Masche.......

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    @peter_passau: Damit ist gemeint, dass wenn die Stornierung direkt in dem Anwaltsschreiben als letzte hinterste Variante angesprochen wird, dann auch genau der Tag zählt als "ausgesprochene Stornierung" für die Berechnung der Höhe der Stornogebühren lt. deren AGB (somit bei mir noch bis 20.11. "nur" 30%).

    Einer Einzugsermächtigung kann man jederzeit widersprechen. Und ab genau dem Tag des Zugang darf sie dann auch nicht mehr in Anspruch genommen werden (dumm nur, falls sich Einzug und Widerspruch evtl. grad überschnitten haben).
    Zieht JT selbst nach dem Widerspruch noch ein, machen sie sich eig. strafbar.
    Aber wie schon geschrieben: Am bestne auch nochmal sicherheitshalber der Bank Bescheid geben, dass diese Firma gar nicht einziehen darf, damit evtl. nicht erst die Abbuchung kommt und man das erst nach 1-2 Tagen merkt. DAnn wäre es evtl. schon dem Empfängerkonto gutgeschrieben und da Konto einer Firma in Insolvenz kriegt es wohl die Bank dann nicht immer unbeding wieder zurück.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Kurze laienhafte Wiedergabe zu meinem heutigen Anwaltstermin:
    Anwältin hält auch meine außerordentliche Kündigung am 5.10.(Mail)/11.10.(Einschreiben) für rechtmäßig.
    sie meint, Fristsetzung sei zu vernachlässigen,denn JT schrieb ja selbst,dass Versicherung Generali und damit Sicherungsschein nur bis 31.10.17 gelte,auch bei Insolvenzverfqhrensankündigung gab es keine Absicherung und die Aussage von JT, was mit Reisen danach passiert ist,sei ungewiss. Und sogar gestern bestätigte JT mir per Mail, dass es für Reisen ab 1.11. keinen Sicherungsschein geben wird Und dass es ausreicht, wenn Reise somit erst nach Reise bezahlt wird.
    da zu jeder Zeit offenkundig war und noch ist, dass es keinen Sicherungsschein gibt und zum Zeitpunkt meiner Kündigung auch bei JT nicht geregelt war,was mit der Reise passiert, und lt. Damaliger Rechnung der Reisepreis gefordert wird VOR Reise, sollte es gg. die außerordentliche Kündigung zum Zeitpunkt des „unklaren Zustandes“ keine Argumente geben können.
    würde man erst nach dem 17.10. kündigen(für Reisen 2017),sei es fraglicher, ob das durchginge.
    sie sprach allerdings auch an, dass es selbst bei Zahlung des Reisepreises danach mit fehlendem Sicherungsschein zu Problemen kommen kann.
    denn dann, wenn der Ankunft Flugoder Hotel dennoch vor Ort zahlen muss.
    dies Geld (was vor Ort mehr sein kann als der areisepreis von JT) bzw. den Mehrbetrag wird man sich danach kaum zurückholen können ohne Sicherungsschein und bei einem insolventen Veranstalter.
    Also vor areiseantritt unbedingt von Fluggesellschaft (auch durch online Check In möglich)und Hotel zu 100% bestätigen lassen, dass alles bezahlt!
    Anwältin reicht nun erneut Bestehen auf außerordentliche Kündigung ein.
    Sicherheitshalber begehrt Sie nachrangig gleich noch für Rücktritt und noch weiter nachrangig für Stornierung.
    das ist wichtig und auf Nummer sicher, wenn Kündigung gerichtlich etc nicht durchgeht, dann geht automatisch ab dem Zeitpunkt des Schreibens Verfahren auf Rücktritt los und auch bei deren Versagen dann ein Verfahren auf Stornierung (die dann per heute angesagt nur Max.30%beträgen würde).
    rücktritt stehe jedem jederzeit zu und sei meist immernoch billiger als Stornierung, da bei Rücktritt nur die Kosten belastet werden dürfen, die dem Veranstalter tatsächlich entstanden ind. wobei er nachweisen muss, dass er alles unternommen hat, diese Kosten zu reduzieren (zb im Weiterverkauf der Flüge und Hotelbetten und sofortiger Stornierung derselben).Und solch Nachweis gelingt nur sehr schwer.....daher nur geringes Kosten auch glaubhaft zu erstatten.....
    sehr wichtig sei, im Rahmen der Kündigung bei JT sofort jeglicher Abbuchung/Einzugsermächtigung zu widersprechen und der gegebenen Vereinbarung dazu zu widersprechen. Ggf. auch schon vorher bei der Bank Bescheid geben, dass Abbuchung von JT nicht erlaubt ist.
    denn Anwältin sagt, ist Geld erstmal abgebucht/eingezogen und dem Konto von JT gutgeschrieben, darf auch eine Bank ggf.das Geld bei Widerspruch gg.den Einzug nicht mehr zurückholen, da Konten insolventer Firmen eingefroren werden und nix von dem,was rauf kommt wieder runter darf.
    bitte nicht auf diese Aussagen festnageln, kann es auch nicht 100% genau wiedergeben als Laie.

    Bin nun mal gespannt, was nun rauskommt bei dem Kontakt der Anwältin mit JT.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    Gibt es ein offizielles Schreiben/Pressemeldung von JT selbst, dass die ausgegebenen/vorhandenen Sicherungsscheine/Versicherung der Generali nur bis zum 31.10.2017 gelten?
    Ich find das bei mir in den Mails nirgends?
    Brauch das für meine Anwältin.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    Die Frage ist ja, hat JT nachgebessert?
    die bloße Aussage,dass die Reisen bis Jahresende angetreten werden können ,reicht doch eig. als Nachbesserung nicht aus oder?
    man hat lediglich deren Wort, keine Absicherung,nix.
    wir hören doch hier weiterhin,dass Hotelzimmer gar nicht mehr reserviert sind oder Hotels bereits nun ausgebucht. Das kann noch weiterhin vor Ort böse Überraschungen geben.....ist das denn als nötige „Absicherung“ wirklich ausreichend?
    was,wenn man vor Ort dann da steht,ohne Reservierung oder Zahlung?
    ich wage zu bezweifeln,dass lediglich der Satz „Reisen können erfolgen“ eine Absicherung ersetzt.
    somit ist das für mich keine neue Absicherung seit Zeitpunkt meiner Kündigung.
    Aber morgen bin ich hoffentlich schlauer, hab meinen Anwaltstermin.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    @peter_passau: Das Spielchen könnte nur auch zulasten JT ausgehen: Stornieren sie aufgrund unserer Kündigungen dennoch die Hotels nicht und halten an den Buchungen fest, wir reisen aber nicht und zahlen dann natürlich auch nicht den Reisepreis, dann bleiben sie im Falle einer gerichtl. Niederlage auf den vollen Hotelkosten incl. Flugkosten sitzen. Komplette Flugkosten werden kaum umgangen werden können von JT, denn die werden sie realtiv gleich nach Buchung haben zahlen müssen....

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    @peter_passau: ich befürchte auch ,dass JT diese Hotelbuchungen und ggf. auch schon bezahlten Flugbuchungen nicht absagen wird, denn sie akzeptieren die Kündigung ja nicht. Warten nun sicher solang, dass man Storniert, dann würden sie es absagen.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    @peter_passau: Schon komisch. Aber auch wenn es sich vielleicht wirklich nur um Reisen bestimmter Zielgebiete handelt,auch dann würde mir das nicht einleuchten, warum es bei den Reisen dann rechtlich geht zu Kündigen,bei anderen nicht?!

    Reiseveranstalter
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