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  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    nachdem JT ja nun auf Facebook alle meine bisherigen Kommentare und Beispiele zu kostenlosen Stornierungen gelöscht und mich gesperrt hat für Beiträge bei denen, bekomm ich grad ohne weiteren Auslöser erneut eine kurzgefasste Standardmail.

    „vielen Dank für Ihre Email.
    Wie hatten Ihnen mitgeteilt, dass wir für Ihre Buchungen derzeit keine kostenfreie Stornierung anbieten.
    Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
    Herzliche Grüße, Kind regards
    Ihr JT Touristik Team“

    Diesmal aber mein Reisevermittler Opodo in Kopie!
    sehr komisch.die hatte ich ja damals gleich am Anfang zuerst über die außerordentliche Kündigung informiert,aber opodo verwies nur an JT.
    Handelt es sich bei den bisherigen kostenlosen Stornierungen nur um Dubai-Reisen?
    sonst würd ich jetzt fast vermuten, dass sie sich vielleicht beim Reisevermittler Rückfrage holen , ob sie Kündigung durchgehen lassen können\sollen oder nicht . Sprich vielleicht brauchen Sie ok ,ob der Vermittler dann auch auf seine Provision verzichtet im Falle der Kündigung/Stornierung der Reise???
    kommt mir nur grad so als Idee für das plötzliche in-Kopie-setzen des Reisevermittlers.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    @schwanke:
    hast du vorher auch das übliche Blabla wie Kündigung ist nicht möglich ...von JT erhalten?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    @schwanke:Könntest du mal deinen Kündigungstext (ggf.persönliches schwärzen)und die Antwort von JT dazu Posten?
    sammle das für meinen Anwalt......

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    Wird immer besser:
    JT hat meine Beispiele von heutigen kostenfreien STornierungsbestätigungen , die sie aufgrund Kündigungen ausgesprochen haben, einfach in Facebook gelöscht und mich für Kommentare gesperrt!
    Haben nun wohl doch wohlweisslich "Schiss" dass rauskommt, dass sie nicht einheitlich verfahren?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    @peter_passau: Dazu müssten wir wohl alle, die wir nach dem 01.11. reisen, mal die Hotels anschreiben, was mit unserer Buchung dort ist?????

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    @peter_passau: Hab erst am Mittwoch den Termin.
    Aber ich sammel grad die kostenlosen Stornobestätigungen div. Meldungen hier ein für den Anwalt. Wird ihn sicherlich interessieren;o))

    Da mir aber JT dauernd antwortet, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird, weil ein fehlender Sicherungsschein nicht massgeblich ist und nicht zwingend erforderlich, kann es wohl kaum plötzlich doch sein, dass es bei den anderen auf einmal ein Grund ist, dass die Kündigung akzeptiert wird wegen fehlendem und angemahnten Sicherungsschein.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    Ich konfrontier JT jetzt mit diesen Textinhalten ofiziell auf Facebook. Schaun mer mal.......

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    das war mein TExt:

    Bereits seit Buchungsbestätigung vom 23.08.2017 fehlt uns ein gültiger Sicherungsschein.   Da Ihnen diese Tatsache bereits seit Buchungsbestätigung bekannt ist (der Vertrag der momentanen Versicherung Generali läuft nur bis 31.10.2017- was Ihnen seit längerem bekannt ist) und uns auch bis jetzt noch immer kein gültiger Sicherungsschein ausgestellt worden ist, halten wir eine Fristsetzung hierzu vorab nicht für nötig.

    Das kann aber auch nicht der Grund an sich sein.
    Denn zu den Schreiben meiner ausserordentlichen Kündigung antwortet JT zu dem fehlenden Sicherungsschein folgendes:

    "Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.
    Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
    Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
     Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr."

    Somit geben Sie übrigens zu, dass sie niemals einen Sicherungsschein ab 01.11.17 hätten herbeibringen können - ob mit oder ohne genannte Frist, denn Zitat: "Es wird keinen neuen Sicherungsschein geben".

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    @Misscherie83: Hattest Du Flüge mit Airberlin? Oder gab es irgendwelche anderen Probleme mit der REsie/Buchung/Flüge, dass evtl. JT selbst stornieren wollten? Hattest Du das über einen Anwalt gemacht?
    Kannst Du vielleicht den Wortlaut des Schreibens mal wiedergeben?

    Es kann doch nicht sein, dass JT den einen einen kostenfreien Storno bestätigt und die anderen permanent eine Kündigung untersagt und Stornogebühren alt AGB einfordern will??????

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    @tigrachen81: Hammer, ich krieg jetzt echt gleich nen Ausraster: Mir schreiben Sie zum 100.Mal ,dass es keine kostenfreie Stornierung und auch keine ausserordentliche Kündigung gibt. Auf meine Nachfrage, dass es aber Kunden gibt, wo sowas bereits gemacht wurde, kommt immer nur die Antwort in Facebook: DAbei handelt es sich entweder um Reisen mit Flügen Airberlin oder um Sonderausnahmen, wo JT ihrerseits die Stornierung aussprechen musste.
    Kannst Du bitte mal sagen, was das für eine Reise war? Mit Airberlin oder gabs da sonst welche Problem eh schon mit der Durchführung ansich???? Wollen die einen komplett verar....en?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    Hab jetzt auch nächste Woche Termin bei nem Anwalt vor Ort, Gebiet Reiserecht.
    Mir reichts jetzt und reibt mir die Nerven zu sehr auf......

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    @schwanke: Sie haben doch eine kostenlose Stornierung bestätigt bekommen über JT gem. Ihrem Post?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    JT schreibt zwar dauernd die Mails und Antworten in Facebook, reden sich aber damit raus, dass das nicht mehr in Ihren Händen liegt saondern dene des IV. Wer ist denn nun eigentlich meine Bezugsperson? Wer kann/muss mir hier verbindlich antworten und gegen wen müsste man dann klagen? JT oder IV? Kann man davon ausgehen, dass jedes Schreiben/pers. Mail vom IV abgesegnet sind?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    @rallyemaus: darf man den Text verwenden als Vorlage?

    Sammelklage wär ideal!
    Ich bin dabei!

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    @rallyemaus: was genau hast du geantwortet (oder Dein Anwalt?)?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    Das bekam dann nun auch ich hinsichtlich meiner ausserordentlichen Kündigung grad per Mail:

    Sehr geehrte Frau Kl.....,
     
    vielen Dank für Ihre E-Mail.
     
    Ihrem Wunsch nach einer kostenfreien Stornierung des mit uns geschlossenen Vertrages können wir nach Prüfung des Vorganges nicht nachkommen.
     
    Der Eintritt der Insolvenz allein führt nicht zum Erlöschen der gegenseitig eingegangenen Verpflichtungen.
     
    Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
    Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
     
    Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
    Die von Ihnen (ggf.) geleistete Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
    Die Reise selbst wird durchgeführt.
    Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.
    Sie haben den (Rest)-Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.
     
    Ein Grund für die gewünschte kostenfreie Stornierung ist diesseits nicht zu erkennen. Sie haben allenfalls die Möglichkeit, sich im Rahmen der in den Vertrag einbezogenen AGB vom Vertrag zu lösen.
    In diesem Fall vermögen wir jedoch nicht, Ihre (ggf.) geleistete Anzahlung auszuzahlen. Vielmehr können Sie diese nur nach Insolvenzeröffnung als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden.
     
    Bitte lassen Sie uns kurzfristig wissen, ob Sie die Reise antreten wollen. Anderenfalls werden wir Ihre Reise gemäß unseren AGB stornieren und Ihnen etwa anfallende Stornokosten auferlegen.
     
    Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
     
    Herzliche Grüße, Kind regards
    Ihr JT Touristik Team

    Lohnt es nun überhaupt, nen Anwalt zu nehmen? Oder kann man das fast vergessen und muss in den sauren Apfel der Stornogebühren beissen?????

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    neuer Beitrag von Prof. Dr. Führich ,Experte im Reiserecht

    Prof. Dr. Ernst Führich 19. Oktober 2017 um 9:10 am
    Guten Morgen,
    der Stand der Dinge ist, dass der alte Insolvenzabsicherer Generali alle Reisen absichert bis Abreise Ende dieses Jahres. Entscheidend ist diese Zusicherung aus dem Versicherungsvertrag. Der Sicherungsschein ist lediglich ein deklaratorisches Nachweisdokument und nicht rechtsverbindlich. Lassen Sie sich also vom Absicherer diese Insolvenzabsicherung nochmals bestätigten, um eine Sicherheit zu haben. Ich werde bei den Kommentaren die letzte Pressemitteilung insoweit posten.
    Beste Grüße
    Ernst Führich

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    Kann mir wer seinen Text von JT zur kostenlosen Stornierungs-Zusage nochmal hier posten?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    auf die Frage in Facebook, warum JT den einen Kündigungen untersagt, anderen aber sogar Stornierungen kostenfrei bestätigt (wie man ja gestern hier las), kam grad folgende Antwort:

    Liebe Kathrin KI, wir haben keine kostenfreien Stornos bestätigt. Woher haben Sie diese Info? Zudem wurde von Anbeginn der Insolvenz am 29.09. kommuniziert wurde, dass das Prozedere für November in Kürze mitgeteilt wird. Gern erklären wir das Prozedere gern telefonisch

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    aber mal ganz ehrlich:
    wer sagt/entscheidet/legt denn fest, welche Gesetzesregularien ein Insolvenzverwalter umgehen darf?
    Eine Absicherung der Reise/Gelder, die eig. nur eine Versicherung oder KI geben dürfen, gibts doch jetzt an die Kunden nachgewiesen noch immer nicht?
    Reicht das als Sicherheit aus, der blossen Zusage zu vertrauen, dass Gelder und Reise gesichert sind??????

    Reiseveranstalter
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