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  • Ungeplante Auslands-OP und Kostenübernahme
    Kornelius-HBK Kornelius-HB

    @ahotep sagte:

    Wurde die AOK auch unverzüglich informiert bei Einweisung und auf Kostenübernahme angesucht? Man hat ja eine Notfallnummer, die man sofort anrufen kann. Den Satz den die AOK übernehmen würde und der Satz eines Privatpatienten klaffen nun einmal weit auseinander. Wenn die Rechnung falsch oder unzureichend ausgestellt ist, wird ebenfalls negativ beschieden. Übrig blieben die unstrittigen 140,00 Euro.

    So oder so, ohne Auslandskrankenversicherung fährt man nicht ins Ausland. Schnell landet man auf dem OP Tisch und im KH und dann ist das Geschrei groß.

    Hier mal ein ähnlich gelagerter Fall klick

    Wie bereits erwähnt, hatte der Patient eine Auslandskrankenversicherung bei der AoK, die sämtliche Kosten der Operation übernommen hätte, wenn sie in einem staatlichen Krankenhaus durchgeführt worden wäre. Die Erstaufnahme und Diagnose erfolgten ebenfalls in einem staatlichen Krankenhaus, wo dem Patienten mitgeteilt wurde, dass aktuell und in den nächsten Tagen kein Chirurg verfügbar sei, um den Beckenbruch zu operieren. Daher wurde er in eine Privatklinik weitergeleitet. Natürlich war ihm bewusst, dass die AoK nicht die Sätze der Privatklinik übernehmen würde. Es wirkt nur wenig überzeugend, dass die Kosten, die der AoK entstanden wären, wenn er im staatlichen Krankenhaus operiert worden wäre, nur 140 Euro betragen hätten – weniger als 3% der Kosten, die in der Privatklinik angefallen sind. Diese Privatklinik hat zudem einen Vertrag mit der SGK, was bedeutet, dass die Kosten maximal 200% über denen liegen dürfen, die als Vertragssatz für ein staatliches Krankenhaus gelten. Selbst wenn die Privatklinik auf alle Sätze einen Zuschlag von 200% aufgeschlagen hat, dann bedeutet dass, dass sich die Kosten in dem staatlichen Krankenhaus auf mindestens 2000€ belaufen würden. 
    Im dem von Ihnen verlinkten Fall wurden immerhin über 16% erstattet.

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin

  • Ungeplante Auslands-OP und Kostenübernahme
    Kornelius-HBK Kornelius-HB

    @kourion sagte:

    Hallo Kornelius-HB
    Es stimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Sätze der Privatkliniken übernehmen. Darum sollte jeder, der im Ausland urlaubt, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Eine solche Versicherung hat dein Bekannter nicht ?
    Allerdings wundert es mich, dass eine derartige OP plus ein 14 tägiger Krankenhausaufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus nur 140 € kosten soll (?)

    Im Grunde wird die Türkei von der AoK so behandelt wie jedes andere EU-Land auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass man dort nicht einfach die Krankenversicherungskarte auf den Tresen legen kann sondern sich vor Reiseantritt bei der AoK einen Auslandskrankenschein erstellen lassen muss. Das ist dann ein Schreiben über den Versicherungsschutz auf einem Din A4 Zettel, mit dem man dann auch in der Türkei bis zu 180 Tage versichert ist. Dieser Auslandskrankenschein war auch vorhanden. Aber so wie man auch in Deutschland nicht als gesetzlich Versicherter mit der AoK-Karte eine Behandlung in einer Privatklink von der AOK begleichen lassen kann, so kann man das eben auch nicht in der Türkei. Was auch absolut in Ordnung ist. Es verlangt ja auch niemand dass die kompletten Kosten übernommen werden sollen. Es geht um den Teil, den die Versicherung eh übernommen hätte, wenn die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfolgt wäre. Genau das selbe Recht hätte man auch hier, wenn man sich in einer Privatklinik behandeln lässt.

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin

  • Ungeplante Auslands-OP und Kostenübernahme
    Kornelius-HBK Kornelius-HB

    @muehlengeist sagte:

    Ich glaube da hat die AOK Recht und zwar aus mehreren Gründen: mit der Versichertenkarte der AOK kann man sich im Notfall innerhalb der EU behandeln lassen. ABER selbst da sind die Kosten oftmals nicht vollständig gedeckt, sondern die Kosten werden nur in der Höhe übernommen wie sie auch in Deutschland angefallen wären. Für geplante Behandlungen (nur mal als Hinweis) wie z.B. Zahnersatz muß vorab ein Kostenvoranschlag aus Deutschland eingereicht werden, den die GKV prüft und die Höhe der Kostenübernahme mitteilt.

    Und da die Türkei nicht zur EU gehört gibt es eben (fast) nix. Es wird doch nicht umsonst darauf hingewiesen das man für den Urlaub immer eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen soll. Nach 4 Jahren bei der Krankenkasse weiß ich das man da bei vielen mit der Wand reden kann.....

    Das ist so nicht korrekt. So wie man sich als AOK-Versicherter im EU-Ausland behandeln lassen kann, so kann man sich auch in der Türkei behandeln lassen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es nicht mit der AOK-Karte geht, sondern dass man sich vorher in Deutschland einen Auslandskrankenschein auf einem Blatt Papier ausstellen lassen muss. Dieser ist dann für bis zu 180 Tage im Zielland gültig. Diese Anspruchsbescheinigung/Auslandskrankenschein war auch vorhanden, und wenn die Operation in einem staatlichen Krankenhaus erfolgt wäre, dann hätte das Krankenhaus in der Türkei das direkt mit der AOK abgerechnet und nicht mit dem Patienten.

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin

  • Ungeplante Auslands-OP und Kostenübernahme
    Kornelius-HBK Kornelius-HB

    @kourion sagte:

    Hallo Kornelius-HB
    Es stimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Sätze in den Privatkliniken übernehmen. Darum sollte jeder, der im Ausland urlaubt, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Eine solche Versicherung hat dein Beskannter nicht ?

    Nein, es lag leider keine weitere spezielle Auslandskrankenversicherung vor. Ihm war zwar bewusst, dass die Krankenkasse die Kostensätze der privaten Klinik nicht übernehmen würde, jedoch erscheint ihm die Entschädigung von nur 140€ als sehr dreist. Es ist für ihn kaum vorstellbar, dass ein öffentliches Krankenhaus eine derartige mehrstündige Operation für 140€ durchführen könnte. Aber genau das ist die Begründung der Krankenkasse.
    Allein der Posten nur für den operativen Eingriff auf der Rechnung belief sich auf etwa 2800 Euro. Diese Privatklinik hat zudem einen Vertrag mit der SGK. Das bedeutet konkret, dass die Kosten in einer entsprechenden Einrichtung maximal 200% über denen liegen dürfen, die als Vertragssatz für ein staatliches Krankenhaus gelten. Selbst wenn die Privatklinik den Höchstsatz von 200% ausgereizt hätte, würde allein die OP in einem staatlichen Krankenhaus dann noch immer 933€ kosten.

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  • Ungeplante Auslands-OP und Kostenübernahme
    Kornelius-HBK Kornelius-HB

    Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage bezüglich der Kostenübernahme einer Operation nach einem Unfall in der Türkei.

    Ein 70-jähriger Grieche, der in Deutschland lebt und bei der AOK pflichtversichert ist, erleidet in der Türkei einen Beckenbruch nach einem Sturz von einer Leiter. Zunächst wird er in ein öffentliches Krankenhaus gebracht, jedoch abgewiesen, da kein Chirurg für die Operation verfügbar ist. Daraufhin wird er in eine nahegelegene Privatklinik gebracht, wo er nach einigen Tagen operiert wird. Sein Krankenhausaufenthalt dauert insgesamt 2 Wochen, und die Rechnung beläuft sich auf rund 6000 Euro, die sofort beglichen werden muss.

    Nach der Rückkehr nach Deutschland stellt er einen Antrag auf Kostenübernahme bei der AOK. Trotz mehrfacher Nachfragen und Drängens dauert es 13 Monate, bis die AOK schließlich in einem Schreiben den zu erstattenden Betrag von lediglich 140 Euro nennt. Auf Nachfrage, warum der Betrag so gering ausfällt, wird erklärt, dass dies dem Betrag entspricht, der in einem öffentlichen Krankenhaus für diese Operation in der Türkei angefallen wäre. Das klingt ehrlich gesagt wie ein schlechter Scherz. Wie soll man da nun weiter verfahren?

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin
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