Ist hier zwar nicht die Frage, gleichwohl erlaube ich mir folgenden Hinweis:
Wenn du eine private Auslandsreise-Krankenversicherung hast, erkundige dich wegen der Vorschädigung nach dem Versicherungsschutz. Aufgrund des stattgefundenen Herzinfarktes könnten ggf. Herz- Kreislauferkrankungen ausgeschlossen sein.