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Zunächst einmal wäre wichtig zu wissen, ob der Reiseleiter eure Beschwerde zu Protokoll genommen hat. Ein solches ist nämlich unerlässlich.
2. Punkt: Ich nehme an die Beschreibung der Gegebenheiten "2 DZ mit Verbindungstür" ist so auch in deinen Buchungsunterlagen zu finden bzw. zumindest in der aktuellen Anzeige des Veranstalters für dieses Hotel?
Soviel mal zu den grundsätzlichen Voraussetzungen.
Dann gilt es zu beurteilen, ob es sich bei der abweichenden Gestaltung des Familienzimmers um eine Unannehmlichkeit handelte oder die Beeinträchtigung so erheblich war, dass eine Reisepreisminderung in Betracht kommt.
Du kannst dazu mal in der Frankfurter oder der Kemptner Tabelle recherchieren nach vergleichbaren Reklamationen und deren Ausgang. Diese Tabellen sind keinesfalls bindend, können aber als Grundlage zur Argumentation dienen.
Meine Einschätzung: Wenn überhaupt dürfte der Anspruch auf Minderung marginal sein.
Mein Tipp: Nenne mal das Hotel. Vielleicht hat einer der zahlreichen Leser dieses Forum es besucht und entgegen der dir entgegengebrachten Behauptung ja ein DZ mit Verbindungstür erhalten?