Für das Versäumen der "ersten Halbzeit" kann der Veranstalter auch insofern nicht in Anspruch genommen werden, als die Überprüfung der Unterlagen dem Besteller obliegt und eine sofortige Reklamation den Schlamassel vermieden hätte.
Das will das Reisebüro mit 50€ sühnen - abgesehen von der Angemessenheit besteht aber leider keine rechtlich herleitbare Verpflichtung dazu und ist das Angebot reine Kulanz.
Man kann jederzeit einen höflichen Gegenvorschlag unterbreiten (beispielsweise 100€ zum Vergleich), da jedoch Fehler menschlich sind durften beide Seiten sie machen und müssen sich miteinander einigen, wer welchen Schaden zu tragen hat.
Übrigens steht in allen AGB der Genese, dass jegliche Unterlagen sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen sind, und das wurde hier offenkundig versäumt.