Ansprüche aufgrund der Fluggastverordnung weil Flug "gestrichen" --> möglich! Man muss sich hier jeden Fall einzeln anschauen. Das zitierte Urteil bezog sich auf einen "veränderten" Rückflug.
VA haben Vorbehalte in ihren AGB's zwecks Veränderung der Flugzeiten und -linien.
--> möglich, man müsste genau den Katalog und die AGB's kennen, ob das rechtswirksam zulässig vereinbart wurde oder nicht.
Verschiebung von 14 Stunden, "ungebührliche" Schmälerung der Nachtruhe
--> mögliche Reisemängel, aber die Richter urteilen sehr sehr unterschiedlich
Frühes Aufstehen im kühleren Norden hätte man hingenommen, frühes Aufstehen im heißen Süden nicht... ich darf Euch aus eigener Erfahrung sagen, dass das wesentlich angenehmer für unsere Kinder war: wir sind etwa fünfmal in der Türkei gewesen und jedes Mal zwischen 12 und 02 Uhr nachts abgeholt worden. Da war es relativ angenehm kühl (net wirklich, aber besser als tagsüber) und die Kinder (wir haben alle Alterstadien bei Reisen mit ihnen gehabt) haben das wesentlich ruhiger hingenommen als tagsüber in der Hitze.
Gruß
Peter