Das mag vielleicht etwas irritierend wirken. Aufgrund der Fluggastrechte-Verordnung, dessen Erwägungsgründen und dem damit verfolgten Fluggastschutz halte ich es für unwahrscheinlich, dass Olympus sich ggü. den Ansprüchen der Fluggäste generell verwahren kann. Die Regressansprüche von Olympus ggü. Involatus sind dann eine andere (nicht mehr unsere) Baustelle.
In den nächsten Monaten werden wir wohl erfahren, wie die Gerichte die Angelegenheit sehen.
