Was ich neulich mal in dem Zusammenhang versucht habe, als ich mit dem Auto von Kassel nach Verona gefahren bin, war schon ein Spaß, der aber letztlich teuer geworden ist. Ich muss dazu sagen, dass ich mal ein Semester Jura studiert habe (dann aber leider abgebrochen, weil ich ein Angebot in einer Serie hatte, was aber letztlich nichts geworden ist, aber egal). Also zu meiner Story: Ich bin also mit dem Auto durchgefahren und wurde einmal in Deutschland und einmal in Italien „geblitzt“. In Deutschland war es gar nicht so viel und das habe ich direkt gezahlt Dann kam doch tatsächlich Post aus Italien. Ich bin aus den Socken gefallen. Ich habe recherchiert und hier xxxxxxxxxxxxxxxxx den Satz gefunden, dass eine Tat eben nur einmal „geahndet“ werden kann. Ich habe mich jetzt gefragt, ob es dieselbe Tat ist, wenn ich praktisch ohne anzuhalten einfach durchbrettere. Das habe ich auch versucht, den italienischen Behörden zu erzählen. Die haben mich aber einfach abgewiesen. Ich ärgere mich darüber schon etwas. 
Weiß jemand, ob es so einen Grundsatz, dass man eine Tat nicht mehrfach ahnden darf, auch in Italien gibt? Ich würde das Verfahren da dann eigentlich ganz gerne wieder aufrollen. 
Levin Idelson
@Levin Idelson
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