Wir hatten im Sommer fünf Stunden Verspätung (wegen technischen Defektes an der Maschine) bei unserem Rückflug von Teneriffa nach Düsseldorf. Aufgrund des in Düsseldorf geltenden Nachtflugverbotes wurde die Maschine nach Köln / Bonn umgeleitet.
Nach zähen Verhandlungen mit der Air Berlin haben wir uns nach Einschalten eines Rechtsanwaltes auf 400 € pro Reisenden im Form eines Fluggutscheines einigen können, ansonsten hätte es Air Berlin auf eine Klage ankommen lassen. Unser Anwalt hat uns zu diesem Vergleich geraten, da nicht 100 %-ig ausgeschlossen werden könne, dass wir auch Gerichts- oder weiteren Anwaltskosten sitzen bleiben.
Levmaennchen
@Levmaennchen
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn