solltest du einen Versicherten Grund haben und aus diesem Grund die Reise stornieren, bekommst du die Kosten der Reise bis maximal zur versicherten Summe abzüglich einer evtl. Selbstbeteiligung von der Allianz.
Sollte deine Frage wirklich dahin gegangen sein, ob du den Beitrag für die reiserücktrittversicherung nach einem Storno wieder bekommst:
nein.
Für die rücktrittversicherung ist der Zeitraum ab Buchung oder der Abschluss der Versicherung, je nachdem, was eher eintrifft, der gefahrtragungszeitraum.
Bis zu dem Tag, an dem die Reise beginnt.
Der Versicherer hat als seine Leistung schon (teilweise) erbracht. Daher gibt es den Beitrag nicht wieder zurück.
