@mettigelmädchen
leider ist es mit deinem keller, so, wie beschrieben:
wenig aussicht auf erfolg.
deine hausratversicherung würde bezahlen, wenn du elementarschäden mitversichert hättest.
elemntar mein rückstau oder überschwemmung durch übermäßig viel regenwasser, schneedruck, schneelawinen.
aber das ist ja alles nicht eingetreten.
die gefahr "leitungswasser" ist hier (sonst in der hausrat mitversichert) auch nicht berührt worden. denn lw meint bestimmungswidrigen austritt von leitungswasser.
auch das ist nicht der fall.
deinen vermieter zur rechenschaft zu ziehen, auf die idee kommt derzeit wohl so ziemlich jeder mieter.
um seine haushaftpflicht in anspruch nehmen zu können, muß man ihm ein verschulden nachweisen. also: kann er was für die wettrkapriolen? die antwort kann nur "nein" lauten.
evtl. könnte man was draus machen, weil du schreibst, dass der keller viel zu spät ausgepumpt wurde. aber da bist du in der beweispflicht. ich denke, dass die feuerwehr, die solche pumpen hat, wohl tag und nacht im einsatz waren und einfach nicht schneller machen konnten.
leider leider sehe ich da keine möglichkeit.
eine nachricht, die ich in den letzten tagen so vielen kunden überbringen musste.
mir tut es auch leid,denn ich habe nichts davon.
aber wenn du in einem gebiet wohnst, wo ma elementarschäden noch gegen zuschlag einschließen kann, würde ich das zumindest für die zukunft machen.
es gibt nämlich typische hochwassergebiete, da KANN man elementarschäden gar nicht einschließen. und die wüden so gerne.
schwacher trost, ich weiß.