Hängt vom Arbeitgeber ab bzw. seinen Buchhaltern... Wenn klar ist aus welcher Stadt zu welchem zu Hause, ist nichts dagegen einzuwenden.
Weiters gibt es ja noch die Möglichkeit des Eigenbelegs. Da es sich ja wohl um eine Dienstreise handelt, wird oder sollte es in der jeweiligen internen Richtlinie geregelt sein.