@bernhard707
Sorry, aber die zwei dämlichen Bemerkungen hier im thread gehen schlicht an der Realität vorbei und sind nicht hilfreich.
In den AGB von Thomas Cook steht:
"1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unsererLeistungsbeschreibung bieten Sie uns den Abschlussdes Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberurselzustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendungder Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf."
Das heisst, wenn der Server in Oberursel zurückmeldet, dass keine Buchung zustandegekommen ist (immerhin bei einer https-Verschlüsselung), dann heisst das - es ist kein Vertrag zustandegekommen, weil der Server das Angebot des Urlaubers nicht erhalten hat.
Warum sollte man dann hinterhertelefonieren!?
Natürlich kann man Deinen, sicher wohlgemeinten, Ratschlag berücksichtigen und sollte ab sofort, wenn man an einer Ampel rotes Licht bekommt, erst mal das zuständige Straßenverkehrsamt anrufen, ob rot wirklich auch rot bedeutet oder man noch weiterfahren kann.
Lilly konnte durchaus sicher davon ausgehen, dass zwei Ihrer (im obigen Sinne) abgesandten Angebote an Neckermann bei denen nicht eingegangen sind, der Grund dafür ist schlichtweg egal.
Wie auch schon geschrieben wurde, auch meiner Meinung nach, hätte sie anfechten müssen, hat aber leider storniert.
Von daher ist die kulante Übernahme von holidaycheck wirklich hervorhebenswert, weil in vollem Umfang dies von Neckermann zu erwarten ist.
Grüße