Ja, dem ist so. Dabei geht es nicht um die Strecke sondern eben ums Ausland. Du solltest deine Krankenkasse informieren und bestenfalls gleich eine ärztliche Bescheinigung mit einreichen woraus hervorgeht, dass aus medizinischen Gründen nichts gegen den Aufenthalt spricht.
Achtung: Bei laufender Behandlung bzw. Krankschreibung kann eine private Auslandsreisekrankenversicherung ggf. ihre Leistung verweigern. Die gesetzliche Krankenkasse nur im Rahmen der EU-bzw. sonstigen bilateralen Abkommen.