Hier kann noch präzisiert werden: Der freie Personen- (hierauf bezieht sich die Anfrage), Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr gehört zu den 4 Grundfreiheiten der Europäischen Union und erhielt Gesetzeskraft am 1.1.1993. Nicht der Europarat ist Partner, sondern der Europäische Rat (Organ der EU-Mitgliedsländer). Nicht zu verwechseln.