Ich habe schon komplett bezahlt, daher macht mir das ja Sorgen. Allerdings habe ich kein Problem damit, den Schein zurückzuschicken, sobald ich mein Geld wieder habe.
Lucretia2011
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Rückgabe Sicherungsschein bei Stornierung? -
Rückgabe Sicherungsschein bei Stornierung?Hallo zusammen,
ich habe einen Reisevertrag aufgrund §651 j gekündigt, und mein RV hat zunächst auf 60% Stornogebühren bestanden, hat nun heute aber geschrieben, dass ich kostenlos stornieren kann (sonst wäre ich am Montag zum Anwalt gegangen, der Termin war schon vereinbart). Allerdings soll ich den Sicherungsschein zurückschicken, damit sie die Zahlung anweisen können. Mir kommt das ziemlich spanisch vor, denn was hat der Sicherungsschein, der mich gegen Insolvenz des RV absichert, mit der Stornierung zu tun? Im Internet habe ich auch nichts gefunden, dass man den Schein bei einer Stornierung zurückgeben muss. Kann mir dazu jemand was sagen? Ich dachte auch daran, die Verbraucherzentrale und die Versicherung, die den Schein herausgegeben hat, zu fragen...
Danke. -
Infos von RVs/Usern zu Reisen nach ÄgyptenKomisch, die Adresse ist noch dieselbe - einfach auf LTO nach Rechtsgebiet - Reiserecht klicken und dann den obersten Link.
Ja, es geht um §651j BGB. -
Infos von RVs/Usern zu Reisen nach ÄgyptenZum Thema Kündigung des Reisevertrags gibt es hier ein Interview mit einem Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Reiserecht:
www.lto.de/de/html/nachrichten/2447/reisewarnungen-und-urlaub-in-krisengebieten/ -
Infos von RVs/Usern zu Reisen nach ÄgyptenJa, den Frust mit dem RV kann ich gut verstehen. Mein RV Engel Reisen hat mir am Telefon überhaupt keine klare Auskunft gegeben. Samstag: "Wir sind im Kontakt mit dem AA und werden das weiter beobachten. Sobald sich etwas ändert, melden wir uns bei Ihnen." - mein Flug wäre jetzt am Freitag direkt nach Kairo gegangen mit drei Tagen Besichtigungsprogramm vor Ort, da hätte man am Samstag schon wissen können, dass das eher nichts wird. Montag dann: "Sie finden unsere geänderten Bedingungen auf unserer Homepage." - Wie diese aussehen, musste ich selbst lesen, anstatt, dass man es mir erläutert, und kostenlos stornieren geht bis heute nicht, nur kostenlos verschieben - ich darf mir nicht mal ein anderes Ziel aussuchen, wenn ich das gern tun würde.
Zum Thema Sicherheitslage findet man den Hinweis, dass die Badeorte sicher sind, und dasselbe für Luxor und Assuan gilt. Ob die Besichtigungen möglich sind, steht da nicht - so wie das formuliert ist könnte jeder erst mal denken, prima, die Nilkreuzfahrt klappt, wozu also umbuchen oder stornieren. Demgegenüber findet man diverse Seiten im Netz, auf denen beschrieben wird, dass Nilkreuzfahrten abgesagt werden, weil das Besichtigungsprogramm nicht durchführbar ist.
Meine Stornierung aufgrund der Hinweise vom AA (Samstag per Email, gestern in Form eines Faxes mit Hinweis auf §651j BGB und dem Zusatz, dass ich, wenn es notwendig sein sollte, einen Anwalt einschalten werde) wurden bis jetzt ignoriert. Stattdessen habe ich gestern abend endlich eine Email bekommen, die mich auf die neuen Umbuchungs-/Stornierungsbedingungen auf der Homepage hinweist (was ich ja schon längst selbst erfragt hatte). Ich soll mitteilen, ob ich umbuchen oder stornieren will. Umbuchen geht wie gesagt nur in Form einer Verschiebung, stornieren nur zu den jederzeit gültigen Konditionen, d.h. 60% vom Reisepreis (mehr als 1000,-) wären futsch.
Richtig super, wie die das handhaben. Bin begeistert. -
Infos von RVs/Usern zu Reisen nach ÄgyptenIch habe heute morgen mit einer Anwältin telefoniert zum Thema Rundreise (Kairo, Nilkreuzfahrt). Sie meinte, dass aufgrund der Hinweise des AA der Reisevertrag gekündigt werden kann. D.h. man muss mir eine kostenlose Stornierung gewähren. Da das AA die Hinweise nun auf ganz Ägypten ausgeweitet hat, würde ich sagen, das gilt nun für alle Ägyptenreisen, die in nächster Zukunft stattfinden sollen. Ein Gespräch mit einem Anwalt könnte sich nun also für alle lohnen, wenn die RV nicht selbst eine Stornierung anbieten.
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Infos von RVs/Usern zu Reisen nach ÄgyptenAlso, ich werde morgen früh nochmal bei meiner Rechtschutzversicherung anrufen (heute abend war keiner mehr da) und mich mal wegen §651j erkundigen - und mir erklären lassen, wie ich die Kündigung am besten durchführe. Das würde ich auch sonst empfehlen, soweit eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist. Ansonsten fand ich den Ratschlag mit der Verbraucherzentrale auch nicht schlecht. Alles ist besser, als es einfach so zu schlucken, wenn man verfolgt hat, wie sich die Situation entwickelt. Wenn ein Anwalt oder ein Verbraucherberater sagt, dass der Paragraph im konkreten Fall nicht anwendbar ist, hat man es wenigstens versucht.
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Infos von RVs/Usern zu Reisen nach ÄgyptenZum Thema Stornierung habe ich gerade folgendes von der Verbraucherzentrale NRW gefunden:
newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1104535 -
Infos von RVs/Usern zu Reisen nach ÄgyptenLugansk, sehe ich ähnlich, da ich aber kein Jurist bin, weiß ich das nicht genau. Da 2/3 der Reise zur Zeit nicht erbracht werden können (Kairo und Nilkreuzfahrt) hoffe ich, dass eine Kündigung möglich ist. Da muss ich einen Anwalt fragen. Unschön, und nicht empfehlenswert.
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Infos von RVs/Usern zu Reisen nach ÄgyptenZusätzliche Info zu Umbuchungen und Stornierungen:
Engel Reisen: Umbuchung auf einen späteren Termin kostenlos möglich, Stornierung nicht.
Für mich unbefriedigend, da mir sicher keiner sagen kann, ab wann man wieder sicher dorthin reisen kann. (Übrigens handelt es sich nicht um einen Badeurlaub, sondern eine Rundreise.) -
Infos von RVs/Usern zu Reisen nach ÄgyptenIn einem Fernsehbeitrag auf Euronews hieß es gerade, dass nicht nur die Pyramiden derzeit nicht zugänglich sind, sondern auch die meisten anderen Touristenhighlights. Viele Touristen würden deshalb mittlerweile ihren Urlaub abbrechen. Außerdem haben angeblich diverse Reiseveranstalter Ägypten mittlerweile aus ihrem Angebot genommen.
(Hab's nicht nachgeprüft.) -
Infos von RVs/Usern zu Reisen nach ÄgyptenMittlerweile hat das AA die Warnung ein wenig ausgedehnt: Abgeraten wird auch von Reisen in die urbanen Zentren im Landesinneren, mit Ausnahme der Reisegebiete am Roten Meer.
Klingt, als würde das auch eine Warnung für das Nilkreuzfahrtgebiet einschließen. -
Infos von RVs/Usern zu Reisen nach ÄgyptenNein, eine Verschärfung der Situation will ich sicher nicht, nur dass das AA genauso wie die zuständigen Stellen in anderen Ländern die Warnung auf das Land ausweitet anstatt auf drei Großstädte. Wer dann noch ans Meer fahren will, kann das ja trotzdem tun.
Und nein, mein Anbieter ermöglicht derzeit weder eine Stornierung noch eine Umbuchung (Engel Reisen). Hab gerade angerufen, und natürlich wird auf die fehlende Warnung vom AA hingewiesen. Hätte ich bloß bei Studiosus gebucht! -
Infos von RVs/Usern zu Reisen nach ÄgyptenIch hoffe ehrlich gesagt, dass das AA die Reisewarnung ausweitet. Nächsten Freitag wollte ich eine längst gebuchte Rundreise antreten - Kairo, Nilkreuzfahrt, und nur wenige Tage am Roten Meer zum entspannen. Ein Badetourist bin ich nicht, mich interessiert dort eher die Kultur. In der gesamten Berichterstattung geht es jetzt aber immer nur um die Orte am Roten Meer. Vielleicht wäre ich ganz entspannt, wenn ich nur dorthin fliegen würde - so möchte ich eigentlich nur stornieren, weil ich tatsächlich Angst habe, die Unruhen breiten sich auch am Nil weiter aus. Warum geben Länder wie Österreich und wohl mittlerweile auch Frankreich und Luxemburg eine Reisewarnung für das ganze Land aus, nur Deutschland nicht? Mich regt das auf. Und bei einer Rundreise mit Besichtigungsprogramm geht es nicht nur um 500,-, sondern mehr als dreimal soviel pro Person. Echt klasse alles.