@m.doering
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck!
Eine Ersatzunterkunft in gleicher Lage und mit demselbenStandard wird als Unnanehmlichkeit betrachtet und wirkt sich nicht mindernd auf den Reisepreis aus.
Gerichte sprachen Betroffenen jedoch schon 10-25% Minderung zu (wg. Nichterfüllung).
In eurem Fall wären das dann % von einem Tagessatz der Reise - sofern das Vergleichsangebot nach diesem Aspekt unangemessen niedrig war, müsst ihr eine höhere Entschädigung wohl streitig herbeiführen ...
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Beispiel: Eine 10-tägige Reise kostet 2000€ pro Person, also einen Tagespreis von 200€. Der höchste (erstreitbare!) Minderungssatz beträgt demnach 50€.
200 Dollar entsprächen 25% eines Tagespreises von ca. 612€ oder 6120€ pro Person für 10 Tage.
Hoffentlich war eure Reise teurer ...
Dessen ungeachtet: Unstreitig ist seitens des Veranstalters ein Tagespreis pro Person für den Umzug zu erstatten - dieser gilt als "verlorener Urlaubstag".
Vermutlich war genau dieser Vergleich mit dem 200 Dollar Gutschein angestrebt ...
Sorry, es gibt schon einen Thread - falls also noch Fragen offenbleiben sollten wir ggf. dort weiterdiskutieren.