Du hast Anspruch auf eine Ersatzbeförderung per Bahn STR-FRA (bzw. zu den jeweiligen Flughäfen) 2. Klasse. Der Bustransfer stellt bereits einen upgrade dar. Siehe auch Veranstalter - AGB (sind Bestandteil des Reisevertrages).
Ärgerlich ist das natürlich, kann aber im Chartersegment niemals gänzlich ausgeschlossen werden. Nimm es mit Humor ;-), ärgere Dich nicht - und genieße Deinen Urlaub!