Betrifft "Mallorca-Police":
Wer in Deutschland einen Pkw zulassen möchte, muß den Abschluß einer Haftpflichtversicherung nachweisen. Diese tritt, wie der Name schon sagt, für Schäden ein, die man selbst beim Fahren mit dem eigenen, versicherten Fahrzeug anderen Personen zufügt (etwa Blechschäden, Körperverletzungen, Schmerzensgeld,...). Für den Schaden am eigenen Fahrzeug kommt diese Versicherung nicht auf, dafür gibt es die Vollkasko-Versicherung.
Aus einer kleinen Unachtsamkeit können gewaltige Unfallfolgen resultieren: Fährt man etwa mit dem Pkw auch nur leicht fahrlässig einen 35jährigen Chefarzt an - und dieser wird durch den Unfall berufsunfähig - muß man dem Geschädigten nach geltendem Recht eine lebenslange Rente auf dessen Niveau zahlen. Viel Spaß - jeder normale Mensch wäre ruiniert!
Daher hat der Gesetzgeber für Kfz-Haftpflichtversicherungen nach deutschem Recht sehr hohe Mindestversicherungssummen vorgesehen. Die meisten Versicherungen gehen darüber hinaus. Während bis vor kurzem unbegrenzte Deckungssummen üblich waren, gelten heute bei Neuverträgen um die 100 Mio € als Höchstsumme. Auch damit ist man gut geschützt, solange man keinen Weltuntergang herbeiführt...
Aber: Andere Länder, andere Sitten. So sind etwa für Kfz-Haftpflichtversicherungen nach türkischem Recht sehr viel niedrigere Deckungssummen vorgeschrieben. Deckt also die Versicherung des Autovermieters nur Schäden bis zu 15.000,- € ab (Beispiel), müßte man den Rest selber tragen, wenn der durch den Unfall mit dem Mietwagen bei anderen Personen angerichtete Schaden diese 15.000,- € übersteigt.
Hier hilft die "Mallorca-Police" (heißt halt nach einem besonders beliebten Urlaubsziel): Die meisten deutschen Autoversicherer bieten an, den Haftpflichtschutz, den man mit dem eigegen Fahrzeug genießt, auf Mietwagen im Ausland zu übertragen (für Fahrten mit dem eigenen Pkw im Ausland gilt die Versicherung ohnehin). Man hat dann die Sicherheit, bei einem Autounfall mit dem Mietwagen, nicht finanziell runiert zu werden, wenn gravierende Folgen eingetreten sind.
Achtung: Stets prüfen, ob die "Mallorca-Police" auch für alle Personen gilt, die das eigene, versicherte Fahrzeug nutzen dürfen (Kinder, Ehepartner). Prüfen, ob das Urlaubsland tatsächlich eingeschlossen ist.
Die Mallorca-Police ist bei vielen Kfz-Haftfpflichtversicherungen entweder bereits im Preis eingeschlossen oder gegen einen wirklich geringen Aufpreis erhältlich.
Stets beachten: Mit der Beschädigung des Mietwagens selbst hat diese Thematik nichts zu tun. Gegen solche Schäden schützt - meist ausreichend - die beim Autovermieter abgeschlossene Vollkaskoversicherung.
Grüßchen