Gern. Vielleicht kann ich ja auch mal jemand helfen.
MaMa_0654
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen) -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Danke, danke, danke

Meine Freunde könnten Dir bestätigen, dass es meine persönliche Note ist, mich in Dinge, die für mich nicht geklärt sind, so intensiv reinzuhängen. Ich hab da keine Ruhe, mein Pflichtgefühl will immer niemanden im Stich lassen. Ich weiß, andre denken anders.
Mein früherer Vorgesetzter traf mal die Aussage, ich sei zu detailverliebt
Also lieber vonschmeling, Du hast dafür gesorgt, dass mir ein Felsbrocken vom Herzen gefallen ist. Und ich habe gar nicht damit gerechnet, dass ich so prompt und sachkundig von jemand hier bedient werde. Grandios!!!Und Dankeschön auch an alle Teilnehmer dieses Forums, es hat mich zwar eine Woche Zeit gekostet, mich da durchzuwurschteln, aber es hat mich auch wirklich bereichert.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Ganz herzlichen Dank, lieber vonschmeling.
Ich nehme an, dass das Reisebüro die Weitergabe an den Veranstalter veranlasst hat.
Bei der Einzugsermächtigung habe ich folgenden Text unterschrieben:- Hiermit ermächtige ich den Vertragspartner, Schmetterling International GmbH & Co. KG....oder ein von diesem beauftragtes Unternehmen, den Betrag in Höhe von 1.308,- von meiner Kreditkarte einzuziehen (das war die Anzahlung) und wurde auch auf dem Kontoauszug so genannt.
- Einwilligung: Das Unternehmen darf folgende Daten über die Zahlung speichern, für Abrechnungszwecke und Festlegung künftiger Zahlungsverfahren nutzen und auf dieser Basis den angeschlossenen Vertragspartnern eine Zahlungswegempfehlung übermitteln: Das Kartenverfallsdatum bis zum Ablauf der Gültigkeit der Karten, das Nichteinlösen einer Kreditkartenabbuchung aus unbestrittener Forderung (Rücklastschrift) bis zum Forderungsausgleich, sowie zum Zweck der Missbrauchskontrolle.
Der Restbetrag von 3.924,- wurde vom Reisebüro d i r e k t abgebucht (nicht Schmetterling)
Chargeback war Gesamt-Reisebetrag abzüglich der 1. KAERA-Zahlung, Gutschrift-Absender BUCHER.Hoffentlich jetzt nicht doppelt mein Beitrag, wollte nur die kleine Korrektur einschieben (fett gedruckt), will den Namen des Reisebüros nicht nennen.
Du scheinst Dich gut auszukennen, deshalb nochmal dieser Nachtrag.
Ich bin schon seit 90 Minuten in der Warteschleife der hotline um zu erfragen, ob ich in diesem Fall eine mail vom Bund bekommen könnte, dass mir auf Grund des chargebacks keine Bundentschädigung zusteht. (Gerade stumm und dann Besetztzeichen)Ich bin gespannt, ob Du das auch noch kommentieren kannst, ansonsten hast Du mir mit Deiner ersten Antwort schon geholfen - nach unzähligen schlaflosen Nächten und wochenlangen Recherchen bei Verbraucherschutz etc.
Also nochmal herzlichen Dank für Deine Hilfe. -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Hallo,
ich bin leider erst Anfang letzter Woche auf dieses Forum gestoßen, das hätte mir zu gegebener Zeit sehr geholfen.
Nun komme ich leider aus dem ganz großen Mustopp (Berliner Ausdruck).
So lange hat es gedauert, bis ich alle Beiträge zum Thema "Chargeback" gelesen habe, aber meinen Fall konnte ich nicht ausmachen. Vielleicht habe ich aber was übersehen und jemand kann mir aus eigener Erfahrung doch noch helfen.
Ich habe über Reisebüro gebucht (Mai 2019!) und von diesem auch die Rechnung erhalten, dass der Veranstalter Bucher war habe ich schlichtweg nicht wahrgenommen und war zu diesem Zeitpunkt auch noch kein Thema. Wegen eingeschlossener RRV habe ich dem Reisebüro eine Einzugsermächtigung von meinem KK-Konto erteilt, die Anzahlung wurde im Mai 2019, die Restzahlung im August 2019 über KK eingezogen. Reiseantritt sollte am 26.09.2019 sein, Absage 24.09.2019.
Als die Möglichkeit des KK-Chargebacks in den Medien bekannt wurde, habe ich dieses im März 2020 mit Frist-Einhaltung von 60 Tagen nach der 17,5 % KAERA-Zahlung mit allen erforderlichen Unterlagen bei der KK-Bank eingereicht, und schon eine Woche später die Gutschrift erhalten, Verwendungszweck "BUCHER". Ich mich gefreut, Fall für mich erledigt.
Im Mai 2020 dann Mail des Reisebüros, dass ich das Chargeback bei ihm leider nicht kommuniziert hätte, nun wäre es dadurch zurückbelastet worden. Als Vermittler hat es keinen Anspruch auf die inzwischen mögliche Bundentschädigung mit Bitte an mich, diese zu beantragen, da nur ich als Geschädigter dies tun kann, und ihm dann den Betrag zurück zu erstatten.
Nun war ich schon vor dem Chargeback mit der Forderung beim Insolvenzverwalter registriert, habe dann die Forderung bei HWW angemeldet und gehöre zu den ganz doofen, die geglaubt haben, bei der Statusmeldung "angemeldet" würde ja irgendwann mal eine Anforderung von Belegen kommen. Und nicht reagiert, als der Hinweis zur Bundanmeldung gekommen ist. Drops gelutscht. Ich wollte auch nur einen Nachweis vom Bund haben, dass ich wegen des chargebacks keinen Anspruch auf Bundentschädigung habe, um dies dem Reisebüro vorzulegen.
Abgesehen davon habe ich mich auch beim Verbraucherschutz im Juni 2020 informiert, auch von dort Mail-Bestätigungen dass das Reisebüro keinen Anspruch hat. Das weiß das Reisebüro, und das weiß ich, aber trotzdem fragt es regelmäßig nach, ob ich nun schon die Bundentschädigung erhalten habe. Und will sonst nach wie vor das Geld von mir (4.200 €, gebucht für 5 Personen).So, fertig. Hat irgendjemand den gleichen Fall und kann helfen? Danke für die Geduld beim Lesen meines langen Textes.