13511
mails schätze ich
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Mitfahrgelegenheit gesucht/geboten
Am 11.5. mittags kommen wir mit Condor in Antalya an, am 20.5 abends fliegen wir mit Condor zurück.
Hat jemand dieselben Ankunfts- und/oder Abflugzflugzeiten, dann könnten wir einen gemeinsamen Transfer arrangieren. Transfer für Hin- und Rückfahrt 56 €.
Bitte bei mir melden!
(einfach auf meinen Namen klicken oder Fax an 03222-1408730 [Internetfax]).
Oder weiss jemand, ob die Hotelbusse am Flughafen auch "Eigenanreiser" (gegen Zahlung) mitnehmen dürfen?
LG
manmuc
Mart wrote:
Hallo,
die Bilder sehen ja echt super aus. Wir sind auch schon neugierig auf die ersten Berichte.
Sind Mr. Erdal und Yasin noch da?
Gruß Marty
ein Teil des Animationsteams 2011 (Bild)
hier klicken
LG
manmuc
c3r3b wrote:
So kam es, dass es zu einer Flugverspätung von 6 Stunden gekommen ist.Hab jetzt meinen Veranstalter angeschrieben, der die Airline (sunexpress) kontatktierte. Diese antwortete mir, dass ein "unvorhersehbares technisches Problem" aufgetreten ist und sehen darin "gemäß der EG-VO 261/04" einen "außerwähnlichen Umstand". Außerdem sprechen sie nur von 4 h Verspätung (die Dauer des Zwischenstopps).
Sie bieten mir jedenfalls keinerlei Entschädigung an.
Hab ich eine Chance auf Entschädiung? Wenn ja, wie hoch ist sie? Wie soll ich vorgehen?
BAHAMA HAT RECHT:
Ich hatte auch eine große Flugverspätung und habe "alle" einschlägigen Texte, Gesetze, Urteile und Foren gelesen, und ich dachte, schreibste mal der Fluggesellschaft und führst die entsprechenden Verordnungen, Gesetze und Urteile an, um die Angelegenheit selbst zu klären. Aber - wie überall beschrieben - ist es Zeitverschwendung einen längeren Schriftwechsel mit denen zu führen. Es kommt in der Regel immer dieselbe - wahrscheinlich tausendfach versandte Antwort - von wegen "außergewöhnlichen Umständen". Das scheint Methode. Wenn man bedenkt, dass es jeden Tag Flugverspätungen mit i.d. Regel 250 Passagieren gibt; das sind zigtausende Anspruchsberechtigte im Jahr!! Viele stellen keine Ansprüche, da sie nicht um Ihre Rechte wissen, und viele Fluggesellschaften sie nicht über ihre Rechte aufklären, wozu sie eigentlich verpflichtet wären. Der nunmehr geringere Teil (=schon was gespart für die Airline) schreibt die Airline an und bekommt das obligatorische "Abwimmlungsschreiben". Da geben die meisten aus Angst auf, weil sie denken "ehkeine Chance", das kostet nur Geld (=schon wieder was gespart für die Airline). Wer eine RS hat, zieht es weiter durch. Die anderen haben aber auch eine Chance, denn die Airline muss, wenn sie unterliegt, die Prozesskosten tragen. Bis hierher geht m.E. ein nur sehr geringer Anteil der Berechtigten. Fazit: Die Airline hat hunderttausende Euronen gespart. Ich habe die einzige Konsequenz daraus gezogen und einen RA beauftragt!!! Er macht einen guten und kompetenten Eindruck (z.B. hätte er sich 2010 allein gegen einen bekannten Flugcarrier für ca. 300 Klienten !!! eingesetzt; in **keinem**Fall hätte er ein negatives Ergebnis erzielt; ca. 90% der Fälle hätte er in vollem Umfang und ca. 10% mit einem Vergleich bei noch unsicherer Rechtslage abgeschlossen). Der RA wird Dir bei Kontaktaufnahme sagen, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, einen evtl. Prozess zu gewinnen. Oft zahlen die auch schon vorprozessual, wenn sie ein Anschreiben von einem RA erhalten. Wer die Adresse des RA möchte, schreibe mirne email (einfach auf meinen Namen klicken) oder Fax 03222-1408730 (Internetfax).
c3r3b wrote:
Soll ich das Luftfahrtamt (weiß leider nicht genau wie das heißt) darüber informieren?
Luftfahrtbundesamt. Die sollen eigentlich die Airlines dazu anhalten, die EU-Regeln einzuhalten. Es gibt dort auch ein Beschwerdeformular.
http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/53506/publicationFile/4392/Einheitsformular_261_pdf.pdf
Wie ich gelesen habe, geschieht da offenbar sehr wenig und die Strafen sind viel zu niedrig. Damit kann man die Airlines bestimmt nicht von dieser Praxis des "Abwimmelns" abhalten.
Also nur Mut, verlange Dein Recht.
Mit diesem Beitrag sind nicht alle Fluggesellschaften oder eine bestimmte gemeint, sondern nur diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten.
off topic
Auch wenn es nicht unbedingt hierher gehört (siehe dazu Forum EuGh hier in HC) , führe ich das Thema trotzdem hier an, nachdem viele MS-Besucher im Oktober 2010 dasselbe Schickal wie ich erleiden mussten, nämlich Flugverspätung.
Mein Flug hatte mehrere Stunden Verspätung; ich habe die Fluggesellschaft um Entschädigung nach bestehendem EU-Recht (250/400/600 € je nach Entfernung) angeschrieben, die das - wie immer - abgelehnt haben.
Jetzt habe ich die Sache einem RA übergeben. Er macht einen guten und kompetenten Eindruck (z.B. hätte er sich 2010 allein gegen einenbekannten Flugcarrier für ca. 300 Klienten !!! eingesetzt; in keinem Fall hätte er ein negatives Ergebnis erzielt; ca. 90% der Fälle hätte er in vollem Umfang abgeschlossen, und ca. 10% mit einem Vergleich bei noch unsicherer Rechtslage).
Wer die Adresse des RA möchte, schreibe mir `ne email (einfach auf meinen Namen klicken) oder Fax 03222-1408730 (Internetfax).
Nur Mut, verlangt Euer Recht.
LG
manmuc
Mart wrote:
Hallo,
die Bilder sehen ja echt super aus. Wir sind auch schon neugierig auf die ersten Berichte.
Sind Mr. Erdal und Yasin noch da?
Gruß Marty
Nach den mir vorliegenden Informationen ist Yasin neuer Chef; Erdal wäre nicht mehr in MS. Weiterhin wären noch viele Animateure von 2010 dabei. Für die Gastrelation scheint auch wer Neues da zu sein, namens
CAGDAS SEYHANLI (Frau Yasemine und die Andere scheinen nicht mehr da zu sein)
LG manmuc
Ja, wann meldet sich denn endlich jemand, der dieses Jahr schon in M.S. war und schildert seine Eindrücke? Die Ersten müßten doch schon zurück sein.
LG manmuc
Neue Bilder vom Umbau 2011
Hier findet ihr endlich neue Bilder vom Umbau der Poolanlage 2010/2011
Dieses hier und folgende
LG aus MUC
manmuc
chrizz0r wrote:
Hallo,
habe vor zwei Wochen zur Abreise verpasst, mir die mehr als dreistündige Verspätung direkt am Flughafen bestätigen zu lassen.
Besteht die Möglichkeit, dass man auch im Nachhinein noch die Verspätung bestätigt bekommt?
Gruß
chrizz0r
Ich denke, dass obwohl keine Bescheinigung ausgestellt wurde, Aussicht auf Entschädigung besteht.
Einerseits sind die Fluglinien dazu verpflichtet solche Bestätigungen/Informationen auszuhändigen (Artikel 14 von (EG) Nr. 261/2004), andererseits sind diese Daten allgemein bekannt, resp. müßte die Fluglinie in einem Verfahren nachweisen, dass dies nicht so war.
In meinem Fall war es so, dass die Fluglinie nur auf Verlangen diese Bestätigung ausgehändigt hat. Rein zeitlich wäre es nicht möglich gewesen, allen Passagieren (ca. 250) eine solche Bestätigung auszustellen, da während der Wartezeit keine Information gegeben wurde, ob und wielange die Verspätung dauert bis pötzlich ein Mann auftauchte mit "mir folgen". Hätte man sich dieser Schlange nicht angeschlossen und stattdessen versucht, eine Bestätigung zu bekommen, wäre man am Flughafen zurückgeblieben. Rein schätzometrisch haben sicherlich nicht mehr als 25% eine solche Bescheinigung bekommen.
Es wäre zwar noch die Möglichkeit gegeben gewesen, am nächsten Tag eine solche zu bekommen, aber das Groß der Passagiere war über ihre Rechte nicht informiert, resp. wurde nicht, wie vorgeschrieben, darüber informiert.
Gruß
manmuc
mosaik wrote:
meines Wissens nach kann ein Verbraucher ein Unternehmen nur am Firmensitz des Unternehmens klagen und sich nicht ein beliebiges Gericht aussuchen
Die Frage hat privacy ja schon beantwortet. Es ist ja kein beliebiges Gericht.
Diese Wahlfreiheit, am Abflug- oder Ankunftflughafen zu klagen, ist insbesondere dann von Vorteil, wenn es sich um eine ausländische Fluggesellschaft handelt. Für München-Flughafen ist z.B. das Amtsgericht Erding zuständig. Bei dem Urteil ging es meiner Erinnerung nach um eine baltische Fluglinie; und meiner Erinnerung nach gilt dies auch für NICHTeuropäische Fluglinien, wenn sie in Deutschland starten oder landen (siehe BGH-Urteil gegen Delta Airline (Az: X ZR 71/10))
.
Gruß
manmuc
Hallo
werde jetzt doch nicht in München klagen, da u.U. das Gericht mit Condor weniger Erfahrung hat.
In R. seien mehrere Richter mit C. beschäftigt, und es würde oft sehr zügig gehen.
Habe Kontakt mit einem Anwalt in der Nähe von Rüsselsheim aufgenommen.
Nach unverbindlicher (!?) Aussage dort gingen ca. 90-95% ihrer Fälle positiv aus. Nach deren Meinung entzieht sich C. oft vor einer Klage durch Vergleich, WENN EIN ANWALT IM SPIEL IST.
Also Mut und nicht aufgeben.
An Bahamas: Nach unbestätigter Meinung eines Anwaltes hier würden die Anwälte der DGfR meist die Gegenseite vertreten. Nachgeprüft habe ich diese Aussage nicht.
Ich berichte weiter
sandro-tt wrote:
Wehrt Euch,
auch wir haben bald unseren Termin in Rüsselsheim! Für uns ist die Sache eigentlich schon gelaufen, die ersten aus unsere Maschine haben die Prozesse schon gewonnen. Es wurde auch von Seiten der Fluglinie, überhaupt keine Darlegung ihres vorher in mehrfachen Schreiben, erwähnten außergewöhnlichen Umstandes erbracht.
Gruss
sandro
Hi,
danke für die Info, schön für alle hier wäre natürlich eine nähere Beschreibung: Flug, wohin, wann, Umstände, Entschädigungssumme, vll. AZ etc.
Danke
Wenn Jemand einen empfehlenswerten Anwalt für Reiserecht im Münchner Raum kennt, bitte bei mir melden.
Danke
zu der Aussage von Bahamas247,
die Flotte von Condor sei 18 Jahre alt zur "Ehrenrettung" von Condor:
Das Durschnittsalter der Condorfotte beträgt "nur" 12 Jahre
Flotte Durchschnittsalter der Flotte
12 Airbus A320* 10,3 Jahre
13 Boeing 757-300 10,6 Jahre
9 Boeing 767-300 16,7 Jahre
Gesamtdurchschnitt 12,0 Jahre
Stand März 2010
Quelle: Focus.de
Es sollen zwar zum Ersatz neue 320 gekauft werden, dafür bleiben die 757-300 mit einem Durchschnittsalter von 10,6 Jahren erhalten, in dem sie zwar verkauft aber zurückgeleast werden. (Quelle Flugrevue vom 20.01.10)
Da gibst dann ein Geld für die Kläger (war nur ein Scherz)
ich stelle meinen Beitrag sicherheitshalber hier nochmals ein, nachdem ich nicht weiss, ob mein Beitrag zuging oder ich wegen Zeitlimit ausgeloggt wurde.
Erst einmal ein freundliches Hallo,
ich bin schon längere Zeit Holidaycheck-Fan und seit einiger Zeit Leser dieses Forums, nachdem ich auch selbst betroffen bin.
Fall: Rückreise von Antalya nach München am 31.10.2010 um 20.35 mit CONDOR, verschoben auf den nächsten Tag 10.30 Uhr. Stundenlanges Warten am Schalter ohne Information (keine Anzeige am Schalter, keine freiwillige Ausgabe von "Flugverspätungszettel", keine Rechtsaufklärung), dann Verfrachten der 250 Leute mit Bussen ins Kremlin, wieder ohne jegliche Information (schrecklicher Kasten mit Goldprunk und Rolltreppe):
Schreiben an CONDOR wurde mit den üblichen Floskeln beantwortet (
http://s3.directupload.net/images/user/101119/2a9fp5yn.jpg Dank an den User für die Einstellung des Bildes), trotzdem ich alle einschlägigen Urteile/Entscheidungen angeführt habe.
Ich habe nochmals eine letzte Frist per Einschreiben/Antwortschein gesetzt und angedeutet, dass ich vor dem für den Münchner Flughafen zuständigen Amtsgericht, Erding (nach EuGh-Urteil vom 9. Juli 2009 – C-204/08 ( Rehder / Air Baltic), klagen werde. Erding deswegen, da nach der WDR Markt-Sendung vom 22. November 2010 lägen allein in Rüsselsheim 753 (von insgesamt 2182 Zivilprozessen in 2010) Klagen gegen Condor vor.
Condor scheint nach der Devise zu handeln, solange Abblocken wie es geht, da bleiben sicherlich 90% auf der Strecke; dies ist wahrscheinlich bei vielen der Fall, die über keine Rechtschutzversicherung verfügen.
Ich warte mal die endgültige Absage ab und werde klagen (mit RS) und Meldung
an LBA machen.
Alle, die keine RS haben und/oder das Risiko scheuen, sollten es zumindest über Euclaim (googlen) versuchen, die, so weit ich erfahren habe, die Rechtsverfolgung kostenlos übernehmen und nur im Erfolgsfall 25% des erstrittenen Wertes verlangen (Angabe ohne Gewähr, bitte selbst nachlesen).
Betroffene (München-Flug) können sich bei mir zum Meinungsaustausch melden.
Habe "Flugverspätungszettel"; Bilder Abflugtafel, Bilder vom Schalter, das oftmals angeführte Rüsselsheimer Urteil in Bild UND kLARTEXT)
Ich berichte weiter.