Hut ab bei der Prügel die es gab. Hier noch mal was zu lesen von der Condor HP wegen mitnahme des eigenen Kindersitzes. Ohne ist es halt super anstrengend.
Gruß Marco
Beförderung von Kleinkindern
Pro einem Erwachsenen kann maximal ein Kleinkind unter 2 Jahren (ohne Sitzplatzanspruch) befördert werden. Hinweis: Ein Infant muss als Kind gebucht und abgerechnet werden, wenn das Infant vor dem Rückflug zwischenzeitlich 2 Jahre alt geworden ist.
Sitzplatzreservierungen für Familien mit Kleinkindern
Familien mit Kleinkindern unter zwei Jahren können bei Condor im Voraus eine Sitzplatzreservierung ohne Aufpreis vornehmen. Wir empfehlen eine rechtzeitige Anmeldung, spätesten jedoch bis 2 Werktage (48 Stunden) vor Abflug.
Sicher im eigenen Autokindersitz an Bord
Die Mitnahme speziell vom TÜV zugelassener Kindersitze ist an Bord aller Condor Flüge mit Condor Flugnummer (DE) und Condor Flugzeug (nicht auf Flügen mit anderen Fluggesellschaften) möglich. Babys und Kinder können im mitgebrachten Kindersitz Platz nehmen (die Kindersitze werden nicht von Condor zur Verfügung gestellt).
Kleinkinder (unter 2 Jahren), die normalerweise auf dem Schoß der Eltern reisen, benötigen bei Nutzung eines Kindersitzes einen eigenen Sitzplatz. Dieser kann zum Kindertarif (2-11 Jahre) gebucht / gekauft werden. Die Mitnahme des Kindersitzes sowie die dafür notwendige Sitzplatzreservierung sind kostenfrei, d.h. der Sitz wird als zusätzliches Freigepäck an Bord akzeptiert. Da an Bord aus Sicherheitsgründen nur bestimmte Sitzplätze für Kindersitze vorgesehen sind, ist eine vorherige Anmeldung, also bis 48 Stunden vor Abflug erforderlich.
Der Kindersitz wird auf dem zuvor gebuchten und reservierten Flugsitz vor dem Start befestigt werden. Das maximale Alter, Gewicht, und die maximale Größe der Kinder ergibt sich aus den Herstellerangaben (siehe Auflistung unten). Damit wird die Flugreise für Familien mit kleineren Kindern jetzt noch sicherer und bequemer. Von diesem Service profitieren auch die Gäste, die ihren Autokindersitz ohnehin zum Urlaubsort mitnehmen möchten und diesen nun auch an Bord benutzen könne.
Condor hat zusammen mit dem TÜV Rheinland und dem Luftfahrt-Bundesamt verschiedene handelsübliche Autokindersitze für den Einsatz im Flugzeug geprüft und eine entsprechende Zulassung für vier Sitzmodelle erhalten.
Luftikid (aufblasbarer Kindersitz)
TÜV-ID-Nr.: 7011000571
Kindergröße: 71 - 120 cm
Kindergewicht: 9 - 25 kg
Maxi Cosi Mico
TÜV-ID-Nr.: 8011000571
Kindergröße: max. 75 cm
Kindergewicht: 0 - 10 kg
Römer King quickfix
Zulassungsnr.: 03301122
TÜV-ID-Nr.: 8811400300
Kindergröße: max. 98 cm
Kindergewicht: 9 - 18 kg
Zusatzinformationen für den Kindersitz Römer King quickfix:
Der Römer King quickfix mit der Zulassungsnummer 03301122 wird inzwischen nicht mehr hergestellt. Falls Sie jedoch ein solches Modell besitzen und mit an Bord nehmen möchten, müssen Sie den Kindersitz nachrüsten. Sie benötigen hierzu sowohl das Label "for use in aircraft" (mit der TÜV-ID-Nr.: 8811400300) sowie einen entsprechenden Gurtaufroller. Sie können das Label, den Gurtaufroller und die dazugehörende Gebrauchsanleitung unter der Artikelnummer 14750380 als Komplettsatz in den Fachgeschäften für Kinderausstattung oder in den ADAC Geschäftsstellen bestellen.
Römer Baby-Safe bzw. Römer Baby-Safe plus
Zulassungsnr.: 03301146
TÜV-ID-Nr.: 9811400300
Kindergröße: max. 82 cm
Kindergewicht: 0 - 13 kg
Zusatzinformationen für den Römer Baby-Safe bzw. Römer Baby-Safe plus:
Die neuen Römer Baby Safe und Baby Safe plus mit der Zulassungsnummer 03301146 sind mit dem Label "for use in aircraft" ausgestattet. Falls Sie ein älteres Modell des Römer Baby-Safe bzw. Baby Safe plus besitzen, können Sie dieses für den Einsatz im Flugzeug nachrüsten. Sie müssen dazu im Fachgeschäft für Kinderausstattung oder in einer ADAC Geschäftsstelle den Aufkleber "for use in aircraft" (mit der TÜV-ID-Nr.: 9811400300) mit der Artikelnummer 1023026 und die dazugehörende Gebrauchsanleitung mit der Artikelnummer 1906601 bestellen.
Diese Sitze sind durch eine entsprechende TÜV-Plakette für die Einsatzmöglichkeit im Flugzeug gekennzeichnet. Das Kabinenpersonal kann die Nutzung des Kindersitzes an Bord trotz bestätigter Buchung ablehnen, falls eine Einhaltung der Sicherheitskriterien nicht gewährleistet werden kann (z. B. wenn der Kindersitz defekt ist oder sich nicht auf dem Flugzeugsitz befestigen lässt). Sollte es in Ausnahmefällen zu einer Änderung des Flugzeuges kommen und der Flug von einer anderen Fluggesellschaft (z.B. LH) durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen der jeweils durchführenden Fluggesellschaft.
Dieser neue Service kann auf freiwilliger Basis genutzt werden. Familien können natürlich auch weiterhin ohne mitgebrachte Kindersitze in den Urlaub fliegen.
Haben Sie Ihre Buchung über die Internetseiten von Condor oder in unserem Service Center vorgenommen (Buchungspartner: Condor Individuell), wenden Sie sich bitte an unser Call Center: +49 (0) 180 5 767757 (0,14 € / Minute, 24 Std. erreichbar). Falls Sie Ihre Buchung über andere Internetseiten, einen anderen Veranstalter oder ein Reisebüro vorgenommen haben, so wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter bzw. das beauftragte Reisebüro.



