- Ein Sachstand von vor 17 Tagen ist bei einer Neueröffnung wenig hilfreich.
- Eine seriöse Beurteilung nach ZWEIstündigen Aufenthalt erscheint zweifelhaft.
- Eine Klage wegen zu großer Stille und freien Liegen hat sicher wenig Aussicht auf Erfolg, auch wenn man die Frankfurter Tabelle wie Sie schon dabei hat.
Fazit: Der Beitrag ist geschenkt und völlig überflüssig!
MFG