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  • Frage zu Hotelrecht: Darf ich Gast übernachten lassen?
    Matze2M Matze2

    "Sina1" wrote:
    Das Hotel wird Dir diskret einen gewissen Betrag für die "Mehrfachbelegung" in Rechnung stellen. Die Höhe des Betrages ist unterschiedlich, realistisch sind ca. 50% des regulären Zimmerpreises. Ob "es" wirklich auffällt, sei dahingestellt - in der Regel wird sich der Nachtportier seinen Teil denken, wenn ein Gast in weiblicher Beglietung erscheint und um den Schlüssel für sein Einzelzimmer bittet 😉 .

    naja gut, ich muss ja den Hotelschlüssel nicht an der Rezeption abgeben .-).
    Vielleicht schicke ich die Dame 5 Minuten nach mir ins Hotel, der Nachtportier wird ja hoffentlich nicht jeden Gast kontrollieren.

    "Sina1" wrote:
    Um jedoch Mißverständnisse auszuschließen, würde ich das an Deiner Stelle im Vorfeld mit dem Hotel abklären - ist bestimmt nicht so toll, wenn Du mit Deinem Besuch durch einen Anruf der Rezeption oder ein Klopfen an der Zimemrtür gestört wirst 😉

    Dürfen die das denn!? Also ich meine so kontrollieren?! Den normalen Zimmerservice (den es da wohl nicht geben wird) MUSS ich ja nicht beanspruchen 🙂

    "Sina1" wrote:
    P.S.: Wenn Du dich aufgrund eines Kongresses in Berlin aufhältst, gehe ich davon aus, daß die Hotelrechnung von Deinem Arbeitgeber bezahlt wird. Die "Mehrfachbelegung" würde dann auch auf der Rechnung erscheinen...könnte evtl. unschöne Fragen aufwerfen....

    Zwar bin ich beruflich auf dem Kongress, allerdings bin ich selbstständig, insofern freut sich mein Arbeitgeber (auch) auf den eventuellen weiblichen Besuch 😉

    Gruss, Matze

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frage zu Hotelrecht: Darf ich Gast übernachten lassen?
    Matze2M Matze2

    Hallo zusammen.
    Ich werde Ende März in Berlin sein, um dort an einem Kongress teilzunehmen. Ich habe auch schon ein schönes 3* Hotel gefunden, in welchem ich 2 Nächte schlafen werde.

    Nun meine Frage:
    Eine Bekannte von mir wird zu dieser Zeit ebenfalls in Berlin sein und ein Tête-à-Tête zwischen uns ist nicht ausgeschlossen.
    Darf ich denn die Bekannte mit auf mein Hotelzimmer nehmen und - falls es soweit - kommt, darf sie denn in meinem Einzel(!)zimmer übernachten!
    Zum einen offiziell, also wie ist dort die Regelung?! Zum anderen inoffiziell, wie will das Hotel letztendlich dies herausfinden?! Ich meine, ist es denn generell verboten, einen Gast mit aufs Zimmer zu nehmen?! Das Hotel, in welchem ich nächtigen werde, ist mit knapp 70 Betten auch nicht so anonym.

    ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

    Gruss, Matze

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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