Hallo Melanie,
da du die Flüge Hamburg/Amsterdam/Rom und Rom/Johannesburg separat gebucht hast (und es vermutlich auch verschiedene Airlines sind) wird dein Gepäck in Rom nicht automatisch durchgecheckt. In Amsterdam sollte auf dem Zubringerflug dein Gepäck durchgecheckt werden wenn es sich hierbei um eine Umsteigeverbindung einer Airline (bzw. deren Partner) handelt.
Du musst also in Rom dein Gepäck am Band abholen und neu einchecken. Ist dein Gepäck nicht mitgekommen (sei es weil es in Hamburg nicht rechtzeitig verladen wurde oder in Amsterdam verloren ging) musst du in Rom erstmal zum Schalter für die Gepäckermittlung. Du hast aber das Recht auf kostenfreie Nachlieferung des Gepäcks an deinen Aufenthaltsort.
Verpflichtung der Airline zur Gepäcknachlieferung
Generell gilt, dass die Airline dazu verpflichtet ist, dem Reisenden das Gepäck schnellstmöglich nachzuliefern.
Der Reisende hat die Verspätung eben nicht zu vertreten, und so muss die Airline dafür Sorge tragen, dem Passagier das Gepäck nachzuliefern. Mit Abschluss des Beförderungsvertrages verpflichtet sich die Fluggesellschaft nicht nur, den Reisenden und sein Gepäck sicher zu transportieren, sondern auch dazu, dem Passagier sein aufgegebenes Gepäck wieder auszuhändigen. Ist dies nicht zu dem geplanten Zeitpunkt, der Ankunft am Zielflughafen, möglich, so entsteht die Pflicht der Fluggesellschaft, das Gepäck dem Betroffenen später anderweitig nachzusenden.
Der Obhuts- und Haftungszeitraum der Airline endete dabei übrigens erst mit der tatsächlichen Auslieferung der Gepäckstücke bei dem Passagier.
Die Fluggesellschaft haftet demnach auch für Schäden am Gepäck, die sich während der Nachlieferung ereignen. Dass die Nachlieferung dabei von Dritten übernommen wird, ist irrelevant.
Quelle siehe hier
Grüße
Taurus64