Lt. meines obigen links sagt flightright aber, dass es völlig egal ist, ob die Umbuchung durch die Fluggesellschaft oder den RV erfolgt ist.
Ich werd das dann wohl mal nach dem Urlaub darüber versuchen.
Mich.ael.6610
Beiträge
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Olympus Airways(OLY) -
Olympus Airways(OLY)Der Anspruch den ich gegen den RV hätte beträgt doch nur einen Bruchteil dessen, den ich von der Fluggesellschaft bekomme. Da wende ich mich doch lieber an diese.
Daher die Frage, wer ist denn die ausführende Flugesellschaft? Die mit der ich ursprünglich fliegen sollte (also OLY) oder die, mit der ich dann letztendlich fliege? -
Olympus Airways(OLY)Nach der EU-Verordnung habe ich doch wohl einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft, sofern ich -wie vorliegend der Fall- nicht mehr als 14 Tage vor dem Flug über die Umbuchung informiert worden bin.
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Olympus Airways(OLY)Mich hat es nun auch erwischt.
Umgebucht von OLY 426 am 16.08 um 03.55 in Hannover auf TuiFly knapp 9 Stunden später.
Auch wenn TuiFly per se ja schon mal besser ist.
Wer ist denn für mich Ansprechpartner für den Entschädigungsanspruch? Wenn ich das richtig verstehe, dann die ausführende Fluggesellschaft, das wär dann ja TuiFly?
Danke für ne Antwort.