Vielen Dank für die sehr interessante Antwort.
Ich würde gerne den rechtlichen Sachverhalt verstehen und diesen auch anderen Nutzern bei Pauschalreisen klar machen.
Im Umkehrschluss würde die Antwort bedeuten:
- Man bucht Freitag Abend 20:00 Uhr eine Pauschalreise, der Flug wird auf 08:00 Uhr vorverlegt.
Reist man alleine, verständlich. Reist man jedoch mit schulpflichtigen Kinder ist dies nicht mehr gesetzeskonform, also nur noch Storno?
- Man bucht zum Flug ein günstiges, nicht stornierbares Parkticket, bei Verlegung des Fluges bleibt man auf den Kosten des Parktickets sitzen?
- Man bucht einen Flug in Hamburg, dieser wird storniert und ein Flug in München vorgeschlagen. Man bleibt auf den gesamten Reisekosten sitzen?
Wenn man das Angebot annimmt ja - das ist klar. Jedoch, was passiert wenn der Vorschlag nicht angenommen wird, weil dieser nicht zumutbar ist?
Was ist zumutbar? Wieviel Tage verschoben und wie weit entfernt darf die angebotene Alternative sein?
Das Angebot von ETI habe ich bis jetzt nicht angenommen sondern mich nur beschwert und eine zumutbare Alternative gefordert. Da herrscht jedoch Stillschweigen.
Antworten von ETI kommen nur für Angebote zur Zuzahlung am gebuchten Tag und gebuchten Flughafen.
An alternativen Angeboten im Internet zum gebuchten Tag und gebuchten Flughafen seitens ETI mangelt es auch nicht - nur jetzt halt teurer - weil Zeit seit der Buchung vergangen ist.
Das heißt doch man könnte als Veranstalter Charter-Flüge streichen (wenn man sich verkalkuliert hat) und könnte den Vertrag einseitig aufheben - wenn man z.B. eine Reise mit Kindern im Schulalter einfach auf Werktage außerhalb der Ferien legt und wäre somit nicht mehr an die Vertragserfüllung gebunden.
An sich ein tolles Geschäftsmodell für Fehlkalkulationen bei Pauschalreisen.