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  • Kreuzfahrt: Landausflüge abgesagt
    MichikoM Michiko

    Wenn ich eure Beiträge (danke nochmal) zusammenfasse, sieht es so aus, als ob ich kaum eine Chance auf eine Durchsetzung meines Anspruchs hätte.

    Der wesentliche Grund: Bei entsprechenden Wetterverhältnissen (Sturm, Wellengang) entscheidet alleine der Kapitän unter Abwägung der Sicherheit aller Beteiligten, ob ein Landgang möglich ist oder nicht.

    Und wenn der Kapitän nein sagt, dann fällt der Landgang entschädigungslos aus!

    Habe ich grundsätzlich kein Problem damit.

    Nur eines will mir noch nicht in den Kopf: Was soll dann die eindeutige Aussage in der Frankfurter Tabelle?

    http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm
    Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten --> 20-30% des anteiligen Reisepreises je Tag des Landauslfuges. Gilt das nur dann, wenn der Käptn sagt "nö, habe heute keine Lust zum Anlegen", oder wofür ist dieser Passus gedacht?

    Wie auch immer, ich denke, ich werde diesbezüglich keine größeren Geschütze auffahren, sondern die Sache im Sand verlaufen lassen. Höchstens vielleicht noch nen entsprechenden Kommentar auf der AIDA-Site.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kreuzfahrt: Landausflüge abgesagt
    MichikoM Michiko

    @ kiotari und bernhard707:“War der Landausflug Bestandteil des Reisevertrages ?“

    Ja, im Reiseprospekt wurden zugesichert: 2 Tage Aufenthalt in dieser Stadt.

    Der zusätzlich gebuchte Ausflug über ein örtliches Unternehmen wurde anstandslos zurückgezahlt. Es geht mir darum, dass ich keine Möglichkeit hatte, überhaupt an Land zu gehen.

    @ Betancuria: „Gehe davon aus, daß das Schiff den Hafen nicht angelaufen hat. Vielleicht wegen schlechtem Wetter.“

    Stimmt!

    @ Maxilinde: „Reederei?AGB?Bis jetzt kenne ich nurReedereien die in ihren AGB darauf hinweisen das Routenänderungen etcWetterabhängig passieren können.Wenn ich mir überlege wieviele negativBewertungen Schiffe hier schon bekommen haben weil es heftig geschaukelthat......Wenn das Wetter schlecht ist geht die Sicherheit der Passagiere vorLandausflug...“

    AIDA Cruises. In den AGB steht natürlich, dass Änderungen wesentlicher Reiseleistungen … gestattet sind, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Wetter- und Sicherheitsklausel ist auch dabei.

    Für mich geht es darum, dass die Änderungen durchaus erheblich sind. Vorgesehen (laut Prospekt) waren ein Seetag, dann zwei Landtage, dann wieder ein Seetag. Tatächlich wurden daraus vier Seetage am Stück!

    Zusammenfassend: Es liegt mir fern, rumzunörgeln zB wegen Wellengang oder anderer unvermeidlicher Dinge. Auch bin ich kein Prozesshansel, der sich einen Sport daraus macht, im Nachhinein möglichst große Teile des Reisepreises wieder zurückzufordern.

    Andererseits waren die Einschränkungen der Reise schon sehr erheblich. Und ich frage mich, wieso gibt es die Frankfurter Tabelle, an der sich viele Landgerichte orientieren und die ausdrücklich einen ausgefallenen Landgang als Mangel konstatiert, wenn das Unternehmen, hier AidaCruises, sich blind und taub stellt.

    Noch einmal: Der Zweck meiner Anfrage hier war, Infos zu erhalten, ob ich mit meinem Anspruch völlig schief liege oder doch eine gute Aussicht auf Erfolg habe.

    Danke für alle bisherigen (und die zukünftigen) Antworten und ggf Grüße zurück

    Michiko

    P.S.: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Aber bevor ich dieser den Fall zur Prüfung vorlege, wollte ich mich zuerst noch mal auf „niedrigerer Ebene“ umhören.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kreuzfahrt: Landausflüge abgesagt
    MichikoM Michiko

    Hi @ all,

    meine Frage:

    • Kreuzfahrt, Landausflug wurde kurzfristig abgesagt wegen schlechten Wetters
    • nach der Frankfurter Tabelle hätte ich einen Anspruch auf Minderung anteilig für jeden betroffenen Reisetag von 20 bis 30%
    • habe die Gesellschaft rechtzeitig angeschrieben und meinen Anspruch formuliert
    • Reaktion sehr freundlich und klar: nix gibt`s

    Und jetzt die Frage: Hat es Zweck, hier nachzuhaken und evtl. einen Anwalt einzuschalten oder ist die Sache aus irgendwelchen mir nicht bekannten Gründen eher aussichtslos?

    Danke für eure Meinung,
    Michiko

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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