@jlechtenboehmer sagte:
Weil für Ansprüche die Voraussetzungen nach VO EG 261/2004 erfüllt sein müssen
https://www.beck.de/rsw/upload/palandt/01_fluggastrechtevo_2008.pdf
Sind sie das nicht? Strecke ist über 3500, verspätung über 4h, sogar ca. 5 1/2 stunden...
Dachte die voraussetzungen wären erfüllt.
Die einschlägigen Portale die die Abwicklung übernehmen bringen da dann auch nichts?