@leave:
Unsere Beiträge haben sich leider überschnitten... sehe es absolut haargenauso wie Du!!
@Wienna
Bitte korrigiere mich, wenn ich da jetzt was falsch verstanden habe:
- Du hattest einen Koffer (max. 20 kg)
- Du hattest Handgepäck (max. 8 kg)
Macht beides zusammen max. 28 kg erlaubtes Gepäck. Du hattest ein Kilo zuviel... ob nun Koffer oder Handgepäck spielt dabei absolut keine Rolle! Du hattest 29 kg und damit zuviel. Punkt! Und ja... wenn Du Dich dann selber so betiteln möchtest, bist Du nunmal ein "blöder Deutscher" (sorry, ich habe die Bezeichnung hier nicht eingeworfen), der es nicht gebacken bekommt, sich an die AGB's der Airline zu halten und nur mit Aufstand um's Zahlen herum gekommen ist. Wenn Dein Handgepäck sonst noch nirgends gewogen worden ist, dann hattest Du (wie schon allzu oft hier gepostet) einfach Glück!!
Wie kann man nur davon ausgehen, dass wenn sonst noch nie ein Handgepäck gewogen worden ist, es deshalb rechtens ist, mit zu schwerem Gepäck zu reisen und dann einen zu Aufstand proben, wenn man TATSÄCHLICH zu viel Gepäck dabei hat?! 
Ich persönlich wäre absolut dafür, dass IMMER das Handgepäck gewogen wird und jeder, der schonmal mit einem aus dem Gepäckfach purzelnden (und zu schweren) Gepäckstück nähere Bekanntschaft gemacht hat, wird mich verstehen :?
Jeder erwartet wie selbstverständlich, dass sich die Airlines mit ihren AGB's kulant zeigen und wie in diesem Fall auf ihr (eigentlich rechtmäßiges) Geld für Übergepäck verzichten. Drehen wir den Spieß dochmal um: Beispiel: Dir steht laut AGB auch u. U. bei einer Airline eine kostenlose Verpflegung an Bord zu, nun passiert ein Mißgeschick und aus unerfindlichen Gründen bekommst Du nix mehr ab. Wie kulant bist Du? Ich könnte fast mein Bein drauf verwetten, dass mind. 50% der betroffenen Leute (will Dir persönich nix unterstellen, aber die Gedanken sind frei...) einen ähnlichen Aufstand proben würden, wie Du beim Check-In und von der Airline einen gewissen Ersatz fordern würden. Zocken die Leute dann vielleicht die Airline ab, weil Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen?? 