Hallo Soerdergen,
vielen Dank für deinen Beitrag. Ich schätze, du hast es genau auf den Punkt gebracht:
Hat der Reiseveranstalter eine über den Reisepreis hinausgehendeSchadensersatzpflicht in Bezug auf die entstandenen Transferkosten(Flugkosten) zum Zielhafen, wenn eine Reisebestätigung schon vorlag und er 3 Tage vor Reisebeginn diese storniert?
Trage ich alleine dieses Kostenrisiko?
Vielleicht findet sich jemand im Forum für diese Fragetellung?
migove
Beiträge
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Stornierung der Reise durch den Reiseveranstalter -
Stornierung der Reise durch den ReiseveranstalterIch danke euch erstmal, für eure Einschätzungen.
In der Tat ist es so, das dem Reiseveranstalter ein "Buchungsfehler" unterlaufen ist,
da er zu spät der Reederei die Reiseanmeldung geschickt hat:
Der Reiseveranstalter hat mir eine verbindliche Reisebuchung zugeschickt und die Ablauffristen der Reederei nicht beachtet. Für diesen Buchungsfehler ist allein der Reiseveranstalter verantwortlich. So sehe ich das! Bitte korrigiert mich, falls ich das falsch sehen sollte.Falls ich einen Anwalt einschalten sollte, wäre die Frage, an welchem Ort es sinnvoll wäre, da der Amtssitz des Reiseveranstalers ist Montabauer ist und ich in Mainz wohne.
Könnte mir da jemand einen Tipp geben. -
Stornierung der Reise durch den ReiseveranstalterLiebes Forum, vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe letzte Woche kurzfristg eine Kreuzfahrt gebucht.
Die entsprechende Reisebestätigung ist mir schriflich zugangen.
Die Reise wurde mit Kreditcarte bezahlt und am gleichen Tag wurde das Geld abgebucht. Separat habe ich separat die entsprechenden Zubringerflüge gebucht.
Da der Reisebeginn recht kurzfristig war habe ich mehrmals den Kundenservice gebeten mir die Reisedokumente zu schicken.
Drei Tage vor Reisebeginn erhalte ich die Nachricht, das die Reise vom Reiseveranstalter "kostenlos storniert" wird, da die Reederei dem Veranstalter die entsprechenden Kabinenkontingente nicht mehr zur Verfügung stellen kann.
Ein gleichwertiges Reiseangbot konnte mir der Reiseveranstalter nicht zur Verfügung stellen.
Dieser Buchungsfehler ist vom Reiseveranstalter zu verantworten.
Abgesehen vom Reisepreis sitze ich jetzt mir folgende Kosten entstanden:
Flugkosten und Schaden für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, da die Kündigung der Reise 72 Stunden vor Reisebeginn erfolgte. Vielleicht hat jemand einen Tipp wie ich am besten vorgehen soll.