Hallo Peter,
diese Info habe ich von der Europäischen Reiseversicherung auf explizite Nachfrage so erhalten. Wie das ein Richter sehen würde kann ich nicht definitiv sagen.
Einzig zum ersten Fall kenne ich ein Urteil. Bezüglich des Verlassens der Wohnung und den dazu gehörenden Präzedenzfällen gehe ich aber einmal davon aus, daß diese, vermutlich etwas zurückliegenden Fälle wohl eher keinen Web Check-In getätigt haben, oder hast Du dort ein entprechendes Urteil zur Hand?
Denn wie gesagt, stammt diese Info direkt vom Versicherer. Daß es dazu aber grundsätzlich andere Urteile geben kann, möchte ich nicht bestreiten, jedoch muß man unter Umständen darum streiten!
Die andere Frage wäre dann aber wiederum, wann dann die Reise als angetreten gilt. Denn der Rest, was der Kunde tut liegt ja dann außerhalb der Kontrolle der Versicherung.
Würde also ein Kunde normal einchecken und danach am Flughafen die Treppe herunterfallen, gilt die Reise als angetreten. Checkt er am Vorabend ein eventuell nicht. Hier wäre dann die nächste Frage. Nämlich wann sonst ist die Reise angetreten und wie soll das eine Versicherung noch kontrollieren.
Gruß
Berthold