Hi,
ich habe mich da auch noch mal schlau gemacht und die Airline ist u.a. in der Pflicht ein reisefähiges und intaktes Fluggerät zur Verfügung zu stellen.
Ganz unabhängig von dem Verursacher des Defektes......
Das habe ich beim googeln herausgefunden und darüber wurde vom OLG Duisburg auch ein entsprechendes Urteil zu gunsten der Reisenden gefällt.
Hier ist durch ein Tankfahrzeug ein Schaden am Flugggerät entstanden und die Airline mußte entsprechnede Zahlungen an den Reisenden zahlen.........
Ich / Wiir warten mal ab !! Aber das Urteil macht uns ein wenig Hoffnung:-)))
LG ML2010