Ich habe dies jedoch mal rechtlich prüfen lassen. Auch wenn die Auffassungen hier sehr gegenteilig sind.
Erstens liegt laut deren Mail kein Inhaltsirrtum nach § 119 BGB vor, sondern ein verdeckter Kalkulationsirrtum.
Und sollte dies nicht greifen, ist der § 122 BGB über den Vertrauensschaden anzuwenden. Auch wenn hier dabei jeder einer anderen Meinung ist.
MMAS
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Stornierung seitens Veranstalter -
Stornierung seitens VeranstalterWerte Forenmitglieder,
am heutigen Tage habe ich über LMX eine Türkeireise für 1 Woche,AI, 4 Sterne gebucht. Bestätigung und Rechnung wurde versandt.
Ich habe daraufhin einen Anruf bekommen, dass der RV die Reise stornieren wird, da der Hotelleistungsträger einen Preisfehler hatte.
Bindend habe ich auch folgende Mail erhalten:
Sehr geehrter xxxxx,
zunächst möchten wir uns bei Ihnen für das Interesse an unseren Produkten und die daraus resultierende Buchung bedanken.
Wie schon telefonisch besprochen, müssen wir Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass es seitens des Hotelleistungsträgers zu einem Preisfehler kam.
Das Gesetz sieht für einen derartigen Irrtum die Möglichkeit der Anfechtung des bestehenden Reisevertrages vor (§ 119 BGB). Von diesem Recht machen wir hiermit Gebrauch und erklären die Anfechtung.Die Anfechtung hat zur Folge, dass der Reisevertrag von Anfang an als nicht geschlossen anzusehen ist.
Aus diesem Grund werden wir Ihre Buchung kostenfrei stornieren.
Wir bedauern diesen Vorfall sehr und entschuldigen uns vielmals für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr LMX Touristik - Team
ReservierungsabteilungAus meiner Sicht liegt hier klar ein Kalkulationsirrtum vor. Der Preisfehler seitens des Leistungsträgers Hotel ist für mich irrelevant, da der Vertrag mit LMX geschlossen wurde. Nach § 122 BGBsollte Schadensersatz anstrebbar sein.
Ich weiß, dieses Thema ist hier bereits eine Grundsatzdiskussion, jedoch würde ich dies gern hier auf nehmen.
Vielen Dank.
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LTI Beach resortDanke für die netten Antworten...Da werde ich mich sleber schlau schauen...Mal sehen...Das Angebot war günstig, von daher muss man sich auch im Nachgang nicht ärgern.
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LTI Beach resortDanke, aber leider doch nicht wirklich hilfreich bzw. aktuell...Naja,dann lassen wir uns in 2 Tagen überraschen...
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LTI Beach resortWie ist aktuell der Stand der Dinge in diesem Hotel?...die negativen, aber auch positiven Antworten verwirren mich...