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  • Neckermann und der Umgang mit dem Vulkan
    mobergiM mobergi

    Hallo zusammen,
     
    war jemand in dem betreffenden Zeitraum (April) in der Dominikanischen Republik im Hotel Iberostar Punta Cana?
    Neckermann behauptet nämlich, die Reisenden hätten eine Kündigung des Reisevertrages vor Ort erhalten bzw. hätte es einen gut sichtbaren Aushang gegeben und bestehen deshalb auf einer hälftigen Beteiligung an den Mehrkosten für den Sonderrückflug.
    Da wir keine Kündigung des Reisevertrages bekommen haben bzw. auch einen entsprechenden Aushang nicht gelesen haben, sind wir hier auf der Suche nach "Leidgenossen".
    Viele Grüße
    mobergi

    Reiseveranstalter

  • Neckermann und der Umgang mit dem Vulkan
    mobergiM mobergi

    Hallo zusammen,
     
    uns geht es genauso wie Cat26.10. Wir waren im April in der Dominikanischen Republik. Unser Rückflug wurde um 2 Tage verschoben, alles wurde von Neckermann bezahlt. Wir waren zunächst sehr zufrieden. Nach 2 Monaten erhielten wir jedoch eine Rechnung von Neckermann, mit der pauschal knapp 400,00 EUR gefordert, und zwar sei unser Rückflug ein Sonderflug gewesen, der natürlich Mehrkosten verursacht hat, an denen wir uns zu 50 % beteiligen müssten. Neckermann findet das auch sehr kulant, zumal sie ja die 2 weiteren Hotelübernachtungen bezahlt hätten.
    Es stellt sich nun die Frage, ob die Beteiligung an den Mehrkosten für den Sonderrückflug rechtens ist. Ich habe mal ein wenig recherchiert und bin der Meinung, dass Neckermann den Reisevertrag wg. höherer Gewalt (§ 651j BGB) hätte kündigen müssen. Ansonsten bleiben sie auf ihren Mehrkosten sitzen. Eine Kündigung ist uns aber nicht zugegangen, wir haben nicht mal einen Aushang o.ä. gesehen. Neckermann streitet dies aber ab und behauptet, uns wäre eine Kündigung vor Ort durch die Reiseleitung zugegangen oder es hätte auf jeden Fall einen Aushang gegeben (Neckermann weiß es wahrscheinlich selber nicht so genau :-).
    Die Frage ist nun, lohnt es sich weiter gegen die Forderung von Neckermann vorzugehen bzw. abzuwarten und nicht zu zahlen oder hat man im Fall eine Gerichtsverfahrens eher schlechte Karten aufgrund der Besonderheit der Umstände? Hat schon mal jemand von euch einen Rechtsanwalt kontaktiert. Wir haben leider keine Rechtsschutzversicherung.
    Viele Grüße
    mobergi

    Reiseveranstalter
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