Unser eigentlicher Flug wurde ja annulliert und Düsseldorf war nur ein Ausweichflughafen. Ich hatte die Regelung so verstanden, dass die Verspätung am geplanten Endziel relevant ist. In unserem fall also PAD. War wohl ein Missverständniss. 
Aber ist ok, so langsam lässt mein Ärger auch nach...
Edt:
Endziel“ den Zielort auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussflügen den Zielort des letzten Fluges; verfügbare alternative Anschlussflüge bleiben unberücksichtigt, wenn die planmä- ßige Ankunftszeit eingehalten wird;
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Unser Endziel war ja Paderborn. Also müsste das auch auf uns anwendbar sein?!