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  • Feuer im Hotel
    mosaikM mosaik

    Erika1 wrote:
    Was ist mit der Verkehrssicherungspflicht der Reiseveranstalter? Sie haben das Hotel und dessen Einrichtungen zu überprüfen, bevor sie ihre Kunden dort hinschicken.

    das ist richtig, jedoch nur insoweit, als es einer "durchschnittlich aufmerksamen Person" zumut- und erkennbar ist! So muss z. B. nicht geprüft werden, ob die Sicherungen in einem Sicherungskasten auch tatsächlich am hinteren Ende irgendwo angeschlossen sind oder es sich um Attrappen handelt (gleiches gälte für Rauchmelder).

    Weiters genügte es, wenn ein Reiseveranstalter nachweisen kann, dass er sich die offizielle behördliche Zulassung, Kollaudierung oder ähnliches hat zeigen lassen.

    Erika1 wrote:
    Hier fehlten die Rauchmelder bzw. waren sie nicht einsatzbereit.

    Die Fragen dazu: a) sind sie im jeweiligen Land Vorschrift? b) konnte der Reiseveranstalter von dieser(n) Vorschrift(en) Kenntnis erlangen?

    Erika1 wrote:
    Es gibt mittlerweile ein BGH-Urteil, wonach der Reiseveranstalter sämtliche Anlagen zu überprüfen hat, Ab- oder Ansaugpumpen in Pools, Ausflugsschiffe und dergleichen mehr, mal ganz abgesehen von der Sicherheit in den Häusern/Anlagen selbst. Ist da etwas nicht in Ordnung, haftet der Veranstalter.

    Nicht ganz zutreffend: zwar muss sich der Reiseveranstalter sehr wohl persönlich von der allgemeinen Sicherheit informieren, er muss aber kein technischer Experte sein. Schaut beispielsweise ein Schiff in Ordnung aus, hat aber technische, nicht auf den ersten Blick erkennbare Mängel (siehe Urteil Stromtod eines Jugendlichen an Bord eines Schiffes), so haftet er nicht.

    Auch Pumpen und ähnliches kann er nur optisch überprüfen - ob im Detail ein technischer Fehler steckt, muss er nicht wissen können. Also: legt ein Hotel eine "technische Abnahme der Behörde" vor, so hat der Veranstalter seiner Sicherungspflicht Genüge getan.

    Mit höherer Gewalt kann die Reisebüro-Fraktion das m.E. nicht abtun.

    Erika1 wrote:
    ... selbst wenn der Veranstalter die vorhandenen Rauchmelder kontrolliert hat, ist er dennoch verantwortlich, wenn das Hotel sie aus Stromersparnis abschaltet. Da hat er wohl vergessen, diesen Punkt vertraglich zu vereinbaren.

    Definitiv NEIN! Ist er nicht verantwortlich: Energieverwaltung ist nicht Aufgabe oder Einflussbereich des Reiseveranstalters!

    Erika1 wrote:
    Aufgrund des BGH-Urteils wurden allen verletzten oder tödlich verunglückten Gästen Recht zugesprochen, das andere Gerichte nicht gewährt haben; sie und/oder die Angehörigen wurden entschädigt.

    Nein, definitiv leider nicht zutreffend! Es gibt sehr wohl Urteile, in denen trotz Unfall mit Todesfolge die Reiseveranstalter freigesprochen wurden. Mal aus meiner Sicht zutreffend, mal aus meiner Sicht unverständlich.

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Angebliches Übergepäck bei Hinflug
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    Bifi44 wrote:
    Vor diesem Hintergrund, vor etwa zwei Wochen wurden in einem Bericht Trolleys für Handgepäck geprüft. Das Eigengewicht der Teile lag immer um die 4kg und das bei einem zulässigen Handgepäck von 6-10 kg je nach Fluggesellschaft.

    Das Eigengewicht der Koffer wird sehr gerne übersehen.

    ... das Eigengewicht eines Koffers zählt sehr wohl zum Freigepäckgewicht!
    Schwerer Koffer, schwere Trollies --> eigenes Risiko!
    15 kg - 20 kg heißt: das Gewicht, das die Waage anzeigt und diese Teile werden entweder eingecheckt oder als Handgepäck ins Flugzeug mitgenommen.

    Generell noch zum Thema:
    Es gibt je Fluglinie unterschiedliche Richtlinien bzgl. Handgepäck. Der eine Flughafen-Check-In ist pingelig und man zahlt, beim anderen spielt es überhaupt keine Rolle.

    Beispiel: meine Tochter flog von Salzburg nach London, Freigpäck wären 20 kg gewesen, sie brachte knapp 24 kg auf die Waage (das Gepäck, net die Tochter, gell! 😉 ), aber es war kein Problem. Beim Rückflug kann die Sache schon wieder ganz anders aussehen!

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • legionellen
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    Es ist leider in der Tat wirklich nicht einfach, Erkrankungen und deren Folgeerscheinungen erfolgreich vor Gericht einzuklagen. Alle mir bisher bekannten Fälle, die sich auf Erkrankungen in Hotels bezogen haben und vor Gericht gelandet sind, wurden von den Richtern abgewiesen.

    Der Knackpunkt war stets der Beweis vom Geschädigten, dass der Keimherd im Hotel gelegen war.

    Beispielsweise reicht der Besuch einer Toilette auf einer Raststätte, bei einem Ausflug, ein Kaffee am Abflugshafen, um die Richter zur Erkenntnis gelangen zu lassen, dass auch dort der Keimherd gewesen sein könnte.

    Sogar einem erkrankten praktischen Arzt ist trotz einiger Beweise nicht der eindeutige, anerkannte Nachweis vor Gericht gelungen.

    Liebe Spiky, ich wünsche Euch nicht nur viel Kraft, sondern vor allem die völlige Wiedergesundung! Natürlich sollen Verantwortliche auch zur Verantwortung gezogen werden, aber noch wichtiger ist die Gesundheit. Denn Gesundheit ist wohl wirklich das Einzige auf der Welt, das man sich auch nicht mit viel Geld erkaufen kann.

    Alles Gute
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Änderung Flugzeugtyp: Was passiert mit der Reservation?
    mosaikM mosaik

    Werden Flugzeugkonfigurationen (=Änderung der Sitzplatzanzahl und -reihengestaltung) nach einer getätigten Flugsitzplatzreservierung durchgeführt, so werden im neuen Flugzeugtyp die Sitzplatzreservierungen nach einer Art Zufallsgenerator vorgenommen.

    Das heißt, das System erkennt zwei gemeinsam Reisenden, drei gemeinsam Reisende und weist diesen neue Sitzplätze zu.

    So geschieht es halt dann, dass man ursprünglich fussfrei in der 10. Reihe beim Notausgang sass und jetzt in der 29. Reihe Mitte im Vierpack schmorrt...

    Zwei Lösungsansätze:
    a) sind es noch mehr als 48 Stunden bis zum Abflug, versuchen, neue Plätze zu buchen bzw. umzubuchen

    b) innerhalb von 48 Stunden sind bei den meisten Systemen keine Sitzplatzreservierungen bis zum Check-In mehr möglich. Man kann dann also sein Glück nochmals ab Freigabe des Internet-Check-In oder eben dann vor Ort probieren. Meist leider mit mäßigem Erfolg, wie ich aus der Praxis weiß

    meint
    Peter

    Airlines

  • Geht das? Verpflegung AI od. HP
    mosaikM mosaik

    ysantis wrote:

    eslipart wrote:
    Ysantis, das ist kein Spaß, das ist Betrug. Auf Kosten anderer Urlauber, die mehr zahlen müssen, weil einige sich auf ihre Kosten einen AI- Urlaub leisten wollen.

    Wenns Geld nicht reicht, einen anderen Urlaub machen.

    Aber so ist es schäbig.

    möchte eigentlich nicht weiter diskutieren, nur soviel:
    im Flugzeug werden auch für die selbe Strecke in gleicher Klasse unterschiedliche Kosten berechnet.

    Weis jeder, ist auch nicht schäbig, oder?

    Ja, @Ysantis, ich gebe dir Recht - wie soll ein Laie das alles verstehen, was sich da am freien Wettbwerbsmarkt abspielt: im Flugzeug gibts verschiedene Tarife, mehrere Tarif-Besitzer werden im Flugzeug gleich behandelt, aber - und das ist dann halt doch wieder ein Unterschied: beim Buchen, also wann gebucht wurde, ist halt doch oft ein Preis-Unterschied.

    Aber nimm den Flug im Vergleich zu deiner - legalen - Überlegung her: im Flugzeug bucht einer die Holzklasse mit trocknem Semmerl und einem Becher Mineralwasser inklusive, der andere die Business-Class mit allen Getränken frei und Menüwahl: man stelle sich vor, der Business-Class-Flieger rennt ständig nach hinten mit Getränken in der Hand und Resten seines Essens 😆 - geht ja auch nicht.

    So gesehen werden also im Flugzeug alle Gleichzahlenden gleich behandelt.

    Finde daher die Grunddiskussion nicht uninteressant, wenn auch, wie du ja gelesen hast, net wirklich in die Praxis umzusetzen, gell 😉

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Strandabspülungen in Mexico
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    Wenn im Katalog in keiner Form auf die Möglichkeit solcher Abspülungen hingewiesen wurde, könnte ein Reisemangel vorliegen.

    Dieser könnte je nach Form bis zur völligen Rückzahlung des Reisepreises führen, wenn zum Beispiel der "ausgelobte" Zweck der Reise --> baden, unmöglich wird.

    Allerdings ist eine genaue rechtliche Beurteilung so aus der Internet-Ferne nicht möglich. Ein Anwaltsbesuch könnte in diesem Fall vielleicht ratsam erscheinen

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Findet Ihr die Entschädigung o.k.?
    mosaikM mosaik

    wieder einmal ein paar neutrale Informationen

    Gepäcktransport

    Wird ein Gepäckstück falsch transportiert, geht die mit fast 100%iger Sicherheit nicht auf eine Schuld der Fluggesellschaft zurück!

    Denn so gut wie keine Fluggesellschaft transportiert und verladet das Gepäck selbst auf den Flughäfen. Sowohl den Check-In als auch den Transport des Gepäcks im Flughafengebäude wie die Verladung werden vom so genannten Handling Agent durchgeführt. Das sind in der Regel eigene Firmen, auch Firmen von der Flughafenbetreibergesellschaft selbst.

    So gesehen kann also dieses Nichttransportieren JEDE Fluglinie im gleichen Maße treffen. Unterschiede gibt es hier nur nach FLUGHÄFEN!!!

    Entschädigung wegen entgegangenen Urlaubsfreuden

    Diese gibt es grundsätzlich nur bei Pauschalreise und da müsste der Mangel, je nach Richter-Ansicht mindestens 20, in der Regel aber 40 % vom Gesamtreisepreis betragen.

    Somit ist eine solche Forderung bei getrennt gebuchten Flügen an die Fluggesellschaft rechtlich nicht haltbar.

    Rechtschutzversicherung

    "... falls du eine rechtschutzversicherung hast, kannst du dir einen anwalt zuteilen lassen (dir entstehen absolut keine kosten). der hat dann seine genauen tabellen und kann dir durchrechnen ob du mit dem angebot der airline gut bedient bist..."

    Ich finde es immer recht schade, dass man immer gleich solche Empfehlungen ausspricht, obwohl das Angebot der Fluglinie - wie ich lesen kann - allseits und auch meinerseits durchaus korrekt ist und den rechtlichen Grundlagen entspricht.

    Ich finde, durch eine überschnelle Inanspruchnahme einer Versicherung werden auch zwangsläufig die Prämie angehoben - was dann alle zu spüren bekommen. Es reicht doch völlig aus, sich auf sein eigenes Gefühl zu verlassen, seine eigenen Forderungen zu formulieren und gegebenenfalls eine Konsumentenberatung aufzusuchen.

    Übrigens, die vermeintliche "Tabelle" ist ebenfalls nur bei Pauschalreisen eine "Hilfslinie für Richter", die keine gesetzliche Bindungskraft darstellt und jeder Fall einzeln betrachtet werden muss.

    Gutscheine
    Sofern es sich nicht um Beträge, die aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz bezahlt werden müssen, hat man keinen rechtlichen Anspruch auf Ablöse in Bargeld.

    Natürlich kann man wie vorgeschlagen, die Fluglinie danach fragen. Man muss aber dann eine eventuelle Ablehnung dieses Ansuchens auch akzeptieren und nicht wieder die Rechtschutzversicherung bemühen, gell 😉

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • DRINGEND: FTI hat Hotel 3 Wochen vorher umgebucht
    mosaikM mosaik

    stellina89 wrote:

    1. Denkt ihr sie MÜSSEN uns den vollen Reisepreis zurückerstatten oder müssen wir ein alternatives Hotel annehmen? Hat jemand schon mal das Geld von FTI zurückgekriegt?

    Nein, wenn die Alternative nicht dem gebuchten Hotel entspricht, muss man die Alternative nicht annehmen und der Veranstalter muss den gesamten Reisepreis bzw. die bisher geleistete Anzahlung zurückerstatten.

    stellina89 wrote:
    2. kann ich, falls wir ein anderes Angebot annehmen müssen, eine genau Aufstellung des Reisepreises verlangen? Schlussendlich ist es unser Geld und dann schieb ich denen bestimmt nicht noch mehr Geld zu!

    Ja!

    stellina89 wrote:
    3. kann ich irgendeine Entschädigung verlangen, bspw. wenn wir ein anders teureres Hotel annehmen dass FTI den Differenzbetrag übernimmt?

    Meines Erachtens in diesem Fall ja, sofern der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine gleichwertige Alternative anzubieten. Allerdings muss man mit der Forderung vorsichtig sein, denn es gibt da doch einige rechtliche Überlegungen, die man beachten muss. Hier wäre vielleicht doch ein Besuch bei einem Anwalt hilfreich.

    Grundsätzlich muss der Veranstalter sehr wohl Preisdifferenzen auf ein günstigeres Hotel zurückzahlen!!!

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Entschädigung
    mosaikM mosaik

    Lassen wir einmal die Bemängelung gerechtfertigter Mängel wie Fehlen von versprochenen Leistungen oder Einrichtungen, Überbuchungen usw. beiseite.

    Ich meine, ein Teil von so genannten Reklamationen geht auf falsche Beratung wo auch immer zurück: Freunde, die erklären, das Reiseziel sei soooo toll gewesen und man muss jetzt selbst unbedingt dort hin ohne sich klar zu werden, ob dieser Urlaub überhaupt zu einem passt;

    Ein Teil wird auf falsche Erwartungshaltungen grundsätzlicher Art zurück gehen: Abflug um 7, Landung um 9, Check-in im Hotel um 10 und um 11 das erste Bierchen, ein schnuckeliges Mittagessen, S... nach dem Essen und dann: bäng - Flugzeitverschiebung, Mittagessen im vollen Speisesaal, weil Hotel ausgebucht ist usw.

    Ein weiterer Teil geht auf den Stress und Frust im Alltag zurück: der Chef macht einen das ganze Jahr zur ***, die depperten Kunden maulen ständig und will man die Würstchen am Standl mit der Kreditkarte bezahlen, nimmt er die CC nicht, wo man sich doch dieses Statussymbol ("Die Goldene", gell!) extra dazu angeschafft hat.

    Jetzt geht es in den Urlaub! Da ist man wer! Schließlich schafft man Arbeitsplätze und verteilt Almosen! Da muss aber sich der Ägypter dann schon mächtig ins Zeug legen, schließlich hat man ja € 1.200.-- pro Person über den Suez-Kanal geschoben.

    Doch weh, doch ach: im Urlaub ist man weder VIP, noch der einzige, noch haut alles so hin wie man sich erträumt hat. Also Realität und Vorstellung klaffen auseinander.

    Wie auch soll der durchschnittliche Urlauber verstehen, dass er um € 29,90 von Hamburg nach Lissabon fliegen kann, aber wenn er € 1.400.-- für zwei Wochen AI bezahlt hat kein VIP ist?

    Da sind wir beim Problem der "Wert-Schätzung": für den einen sind € 1.400.-- ein Schnäppchen, für den anderen angemessen und für den dritten hat es geheißen jedes Monat mehr als € 100.-- zur Seite zu legen um in den heiß ersehenten Urlaub fliegen zu können. Ich kann das immer recht gut bei Urteilen verfolgen, wo mancher einfach überzogene Vorstellungen von den Leistungen hat (die auch gar nicht so beschrieben waren, gell! ich gehe hier in diesem Posting immer davon aus, dass es ein anständiger Katalog, Veranstalter, Hotelier usw. war, KEIN ******).

    Dann gibt es sicherlich auch noch jenen Teil, der sich einmal im Jahr oder seinem Leben etwas Besonders gönnen möchte. Durchaus verständlich. Und er ist auch bereit, dafür viel Geld hinzulegen. Und da ihm vielleicht auch Vergleichsmöglichkeiten fehlen, wird dann dieses und jenes bemängelt, obwohl eigentlich alles in Ordnung wäre.

    Generell aber denke ich, dass die Gesellschaft schon in Richtung: was bekomme ich zurück? - Denken geht. Beispiel Billigflug: meines Erachtens steht es in keiner Relation, wenn ich heute € 150.-- für einen Flug Salzburg - London einfach inkl. Steuern kurzfristig gebucht bezahle und dann wegen Ausfall oder Umbuchung € 250.-- noch ZUSÄTZLICH an Entschädigung erhalte. Solche gesetzlich lukrativen Angebote muss man einfach annehmen! Gell! 😉

    Natürlich weiß ich, dass es viele schwarze Schafe bei den Anbietern und Verkäufern gibt, wie halt in vielen Branchen auch. Natürlich weiß ich, dass es viele Urlauber gibt, die lieber ein "Sensationsangebot" im Kanal "Dunkel ist die Herkunft" buchen, als bei erprobten Kanälen zu buchen, schließlich spart man ja sooo viel Geld. Natürlich weiß ich, dass es für Laien oft schwer ist im uferlosen Angebot zu unterscheiden.

    Aber eins haben wir doch alle in den letzten Jahren festgestellt: Ging man in den 1980er und 1990er Jahren bei Problemen noch zum Gärtner, Tischler, Reisebüro, Handwerker, so löst man doch jetzt "das Problem selbst mit Hilfe des Internets!" gell! Da steht alles drinnen und ist ***-billig! Wozu auf Fachwissen oder Erfahrungen zurückgreifen! 😉

    Ich will damit jetzt nicht schon wieder eine Kompetenz-Diskussion vom Zaun brechen. Ich will lediglich aufzeigen, wie vielfältig Gründe sein können, weshalb man zunächst fragt: was bekomme ich zurück? wie gehe ich jetzt drei Monate vor Urlaub richtig vor, damit ich nachher mehr heraus bekomme als ich bezahlt habe? Als sich mit dem Urlaubsziel auseinander zusetzen, als sich auf den Urlaub zu freuen, als sich zu sagen: wo Menschen arbeiten passieren auch Fehler, als sich zu sagen: Moslems sind eben Moslems und nicht mitteleuropäische Arbeitstiere mit strukturierter Grundhaltung --> höre Reinhard Mey 😄

    Meine persönliche Erfahrung ist: immer genau dort, wo ich mal menschlich vorgegangen bin und nicht vier Seiten Rechtliches festgeschrieben, vereinbart und mir unterschreiben habe lasse, dort hat mich genau der menschliche ****** getroffen und mir Geld zurück gerissen. Was schloss ich daraus: man mag mich als Reiserechtler verteufeln, aber ich vereinbare nur mehr hieb- und stichfeste Reiseverträge! Mögen die anderen mich belächeln, aber strenge Rechnung gute Freundschaft macht mir das Leben zumindest in diesem Punkt leichter

    schildert
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Erhebliche Verkürzung der Nachtruhe? Wie hoch könnte eine evtl. Entschädigung sein?
    mosaikM mosaik

    "Ungebührliche Verkürzung der Nachtruhe"

    ja, solche Urteile hat es gegeben. Allerdings liegt das letzte mir bekannte mit so einer Begründung schon einige Jahre zurück, da sich einiges in Bezug auf Flugzeiten und sich daraus ergebende mögliche Mängel geändert hat.

    Man wird auch hier wieder jeden Fall einzeln betrachten müssen: welcher Monat und welches Reiseziel, mit oder ohne Kinder, Alter der Kinder u. ä.

    Mir sind zwei Fälle noch im Kopf, bei denen a) ein Rücktritt möglich war und b) eine Entschädigung gewährt wurde: a) war eine späte Ankunft in Marokko mit Rundreisebeginn in der Früh um 8 Uhr --> war unzumutbar; b) war eine Familie, die nur sieben Tage gebucht hatte und um 1 Uhr in der Früh aufstehen musste (dieses Urteil ist aber schon einige Jahre alt).

    Über das Thema "was ist eine Hotelnacht" referierte ich ja schon mehrmals, daher heute nicht mehr.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Erhebliche Verkürzung der Nachtruhe? Wie hoch könnte eine evtl. Entschädigung sein?
    mosaikM mosaik

    holzwurm wrote:
    Der Preis für den Verlängerungstag ist hierfür nicht maßgebend, sondern vielmehr der Preis der Pauschalreise abzüglich Flug, abzüglich Transfer geteilt durch die Anzahl der gebuchten Tage.

    nein, die Gerichte gehen schon seit einiger Zeit dazu über, vom GESAMTREISEPREIS den Tagespreis zu errechnen. Denn ohne Flug und Transfers wäre der Urlaub ja erst gar nicht möglich.

    Aber natürlich gibt es auch noch einzelne Entscheidungen, bei denen Flug und Transfer usw. herausgerechnet werden.

    Wie immer: man muss jeden Fall einzeln betrachten

    informiert
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rauchverbot in Hotels
    mosaikM mosaik

    Die Diskussion gleitet wieder auf ein von der Grundfrage her gar nicht notwendiges Niveau.

    Wenn ein Land ein Gesetz erlässt - egal welches - wird man sich daran halten müssen. In manchen Ländern werden Gesetze strenger, in anderen lascher gehandhabt.

    Selbstverständlich sollte ein Reiseveranstalter - wenn er es bei Drucklegung seines Katalogs auch schon weiß! (werden ein Jahr im voraus produziert, gell!) - diese Information auch abdrucken. Bei kurzfristiger Einführung / Änderung kann er bestensfalls noch in den Reiseunterlagen darauf hinweisen.

    Ob nun eine Kneipe in Deutschland, ein Gastgarten in Österreich oder eine Bar in der Türkei mehr oder weniger Geschäft macht, ist nicht Gegenstand eines z. B. Rauchergesetzes. Da muss dann der Geschäftsmann sehen, wie er zu Rande kommt.

    Es sind schon so viele Berufe - Unternehmen ausgestorben, verschwunden, weil sich die Marktverhältnisse verändert haben. Möglich, dass auch eben Lokale verschwinden werden, die von z. B. Rauchern gelebt haben. Möglich, dass Hotels teurer werden, weil sie weniger verkaufen.

    Natürlich gibt es auch unverständliche oder unnsinnige Gesetze. Aber es ist auch Aufgabe eines Unternehmers, darüber zu urteilen - er muss sie "exikutieren"...

    So ist das im Flugzeug gewesen, so ist das in Italien gewesen und so ist es jetzt in der Türkei.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachträgliche Preiserhöhung
    mosaikM mosaik

    Ich darf zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass Erhöhungen von Preisen

    a) bei Pauschalreisen
    nur dann gestattet sind, wenn vor oder bei Buchung die Kalkulationsgrundlage abstrakt oder real offengelegt wird und der Kunde nachvollziehen kann, von welchem Teilbetrag seiner Pauschalreise wie viel nun erhöht wird; da dies in der Praxis nicht vorkommt, DARF KEIN REISEVERANSTALTER NACH ABSCHLUSS eines Reisevertrags seine Preise erhöhen. Ein OGH Urteil in BRD!

    b) bei Flügen alleine
    so lange das Ticket noch nicht ausgestellt und bezahlt ist, kann die Fluglinie auf Hinweis der Ticketbestimmungen die Preise grundsätzlich jederzeit ändern!

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornokosten vor Anzahlung???
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    Zunächst einmal scheint es mir nach vorliegenden Informationen eigentlich unerheblich, ob mit oder ohne Unterschrift gebucht oder nicht gebucht wurde. Die Tatsache, dass der KUNDE nun von sich aus STORNIEREN wollte und dies ja offensichtlich auch dem VERANSTALTER gegenüber kundgetan hat, lässt auf einen GÜLTIGEN ABGESCHLOSSENEN Reisevertrag vermuten.

    Denn wer nichts abgeschlossen hat muss ja auch nichts stornieren, oder?

    Zum Thema Stornogebühren. Wenn Bedingungen rechtsgültig vereinbart sind - ob dies so ist, darüber lässt sich ja streiten - dann sind sie gültig! Im deutschen Reiserecht besteht die Möglichkeit, dem Veranstalter zu beweisen, dass dieser geringere Kosten hat als er verlangt. Aber das ist es auch schon.

    Verlangt ein deutscher Reiseveranstalter 100 % Stornogebühren ab Buchung und man vereinbart dies rechtskräftig, dann ist es zulässig.

    Ich habe jetzt das Wort "vereinbart" verwendet und nicht "unterschreiben", weil JEDER Vertrag DANN zustande gekommen ist, wenn unter Anwesenden eine Willensübereinstimmung über den Inhalt der Leistung getroffen ist. Also ein "bitte buchen Sie", "ja das wollen wir" wäre so eine Willensübereinstimmung

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rauchverbot in Hotels
    mosaikM mosaik

    Soweit ich die Rechtsprechung bisher kennengelernt habe, ist Rauchen / Nichtrauchen in einer Unterkunft kein Reisevertragsbestandteil.

    Das Nichterwähnen des Umstandes, dass ein Hotel ein KOMPLETTES Nichtraucherhotel wäre UND es sich aus Witterungsgründen auch nicht im Freien rauchen lässt, KÖNNTE u. U. ein ReiseMANGEL sein.

    Ich neige jedoch dazu, dass vor allem aktuelle überall in Medien diskutierte Gesetzesvorlagen und -änderungen nicht noch einmal ausdrücklich von einem Reiseveranstalter erwähnt werden müssten, sofern sie nicht "überraschend" wären.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reklamation wg. falschem Hotel? Wie am Besten vorgehen? Habt Ihr Erfahrungen?
    mosaikM mosaik

    Ich sehe das so:

    das gebuchte Hotel ist überbucht oder geschlossen
    man erfährt davon erst nach Ankunft, dann hat man folgende Alternativen:

    1.1. man verlangt den sofortigen Heimflug und hat dann
    1.1.1. Anspruch auf komplette Rückzahlung des Reisepreises und
    1.1.2. Anspruch auf Entschädigung wegen "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit"

    1.2. man nimmt die Ersatzunterkunft unter Vorbehalt an und
    1.2. sollten hier Abweichungen zur ursprünglich gebuchten Leistung, sein,
    1.2.1. sich dies von der Reiseleitung bestätigen lassen, es müssen aber objektive Kriterien sein: kein Pool, kleines Pool, usw.

    Trifft Punkt 1.2. und ff zu:

    • reklamiert man nach Ende der Reise binnen vier Wochen und zwar mit einer konkreten Forderung: ... da das Hotel das und das nicht gehabt hat, verlange ich ... % zurück (oder ... den Betrag von €. ..).
    • ist man im Urlaub noch dazu umgezogen, stehen einem für den oder die Umzugstage nochmals eine Entschädigung zu

    meint
    Peter

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  • Ganz Wichtig - Frage Flugbuchung
    mosaikM mosaik

    FloHD wrote:
    Ich könnte auch die irrtümlich abgegebene Willenserklärung zurückziehen bzw. widerrufen, sofern ich noch keine Angebotsbestätigung vom Veranstalter bekommen habe.

    Das ist nicht richtig: auch ein Kunde ist an seine Willenserklärung so lange gebunden, bis er vom Empfänger seiner Willenserklärung eine Nachricht erhält.

    Aber er kann sie anfechten!

    Unterschied: gebunden - anfechten... zwei verschiedene juristische Dinge, gell 😉

    meint
    Peter

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  • Ganz Wichtig - Frage Flugbuchung
    mosaikM mosaik

    Natürlich kann auch ein Kunde seine abgegebene Erklärung anfechten:

    Anfechtung einer Willenserklärung (§§ 119 ff., 142 BGB)

    Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 BGB)
    Beim Inhaltsirrtum will der Erklärende die Erklärung abgeben. Er irrt sich jedoch über die Bedeutung des Erklärten. Er misst der Erklärung subjektiv einen anderen Sinn zu, als sie objektiv aufweist.

    Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 2. Fall BGB)
    Beim Erklärungsirrtum äußert der Erklärende etwas, was er gar nicht erklären wollte, weil er sich verspricht oder verschreibt

    siehe http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/119ff.htm

    Aber man sieht schon beim Inhaltsirrtum lesen kann: er misst (seiner) Erklärung subjektiv einen anderen Sinn zu, als sie objektiv aufweist: ich bin in einer Buchungsmaschine, ich bin in einem Buchungsvorgang, ich werde aufgefordert, die Buchung abzuschließen - ob man da von einem subjektiv anderen Sinn ausgehen kann, wage ich aber zu bezweifeln.

    Will heißen, so wie der Veranstalter nachweisen, beweisen muss, dass er sich ausnahmsweise geirrt hat bzw. objektiv erkennbar sein muss, dass er sich geirrt hat, so muss der Kunde nachweisen, dass er beispielsweise auf einer Buchungsseite einer Fluglinie gar nicht buchen wollte...

    Wie gesagt, anfechten kann jedermann alles - ob man aber Erfolg haben wird, zeigt dann die Verhandlung: Die Klage ist begründet, jedoch in der Sache kein Erfolg!

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kostenlose Umbuchung oder Geld zurück bei Baustelle?
    mosaikM mosaik

    Es gibt drei Möglichkeiten für dich:

    1. du folgt den Ratschlägen, die dir hier gegeben wurden, speziell von @Kessi

    2. du wartet auf die von deinen "guten Reisebüro "selbstverständlich" zu erbringende Serviceleistung"

    3. keines von beiden und fährst in den Urlaub, dann hast du das Recht, bei tatsächlich vorhandener Baustelle, dir allfällige Beeinträchtigungen von der Reiseleitung bestätigen zu lassen, um nach Rückkehr einen Gewährleistungsmangel zu reklamieren;

    ... und da hier recht oft über FTI berichtet wird in diese Richtung scheint das bei denen ja schon die Norm zu ein

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Brauche schnell mal HIlfe "Reisepreiserhöhung"
    mosaikM mosaik

    Es gibt zwei Möglichkeiten:

    a) du wendest dich an einen Anwalt oder Verbraucherschutzorganisation mit den Informationen, die dir Erika und ich gegeben haben; die sollten dann eigentlich mit einem Schreiben die Sache regeln können

    b) du schreibst die hier erhaltenen Informationen an den Reiseveranstalter und verlangst eine Bestätigung des ursprünglichen Reisepreises.

    b) wird aber sicherlich mit Nerveneinsatz verbunden sein, leider 😞

    meint
    Peter

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