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  • Bei Jahn/ITS nur 1x umbuchen möglich (Pauschalreise), rechtlich o.k.???
    mosaikM mosaik

    ... ich sehe das naturgemäss wieder a bisserl anders.

    Nachdem ja in zahlreichen Foren immer gute Tipps gegeben werden, wie man hohe Stornogebühren umgehen kann (durch Umbuchen z. B.), hat halt nun ein Veranstalter vielleicht festgestellt, dass da viele oder mehrere öfters "umgebucht" hatten. 😉

    Und ich denke, einmal Umbuchen sollte eigentlich im Normalfall reichen. Oder gibt es unter euch welche, die jedes Monat einmal umbuchen möchten 😄

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebühr für Kreditkartenzahlung ohne vorherige Information rechtens?
    mosaikM mosaik

    "Servicewüste Deutschland"... nun, ihr wisst noch nicht, was sich hinter den Kulissen zusammenbraut. Aber gerade der deutsche Kranich in der Luft "bastelt" an (Wucher?)-Gebühren für seine Kunden, die ab Sommer dann fällig sein werden... pro Flugstrecke € 4,50 wenn es wahr wird, was die Gewitterfront zusammen brodelt. Will heißen, wer Hamburg - Frankfurt - Lissabon und retour mit einem Kranich fliegt, könnte ab Sommer 2008 € 18.-- an "Gebühren" zahlen, die keiner verstehen wird, das sage ich euch jetzt schon voraus.

    Soweit zum Thema "Servicewüste Deutschland".

    Zum Thema - allgemein - Kreditkartengebühren: zumindest wir hier in Österreich müssen für jede mit Kreditkarte bezahlte Reisebüroleistung zwischen 2,5 und 3,5 % an die Kredikartenfirmen abführen (der Satz ist je Kreditkarte unterschiedlich).

    Daher meine kritische Betrachtung dazu: wer von Euch wäre bereit, fast ein Drittel seines Verdienstes für erbrachte Leistungen ohne Murren an Dritte abzugeben?

    Denn 3 % sind fast ein Drittel von der Spanne, die ein Reisebüro - wenn überhaupt noch - an einer Buchung verdient. Also gibt es bei einer Kreditkartenbuchung ein Drittel seiner Lebensgrundlage her.

    So nüchtern muss man das auch sehen.

    Ganz abgesehen davon, dass man je nach Vertrag, bis zu einem Monat dann noch auf die Zahlung des Geldes vom Kreditkartenbüro warten muss und für den Kreditkartenterminal nochmals pro Monat ca. € 20.-- bezahlen muss.

    "Servicewüste"?

    Hinter den Kulissen zahlen Reisebüros viel Geld, um dem Kunden "Service" bieten zu können (Miete für den Zugang der Reisebüro- und Fluglinienbuchungssystemen pro Monat und PC ab € 150.-- ist man dabei: ein Büro - vier PC's --> Betrag mal vier und Monat, gell! 😉 ).

    Ich will auch hier schon wieder aufhören, weil ich die Gegenstimmen schon höre ("wen interessiert denn, welche Kosten das Reisebüro hat..."). Aber es ist halt so meine Einstellung, immer Informationen über beide Seiten in Händen zu haben, um mir dann ein besseres Bild vom Verhalten einer der Parteien machen zu können,

    meint
    Peter

    Reiseveranstalter

  • "Reklamation" reicht nicht...
    mosaikM mosaik

    So, nun kenne ich das Urteil und die Hintergründe:

    Der Kunde hat ein Schreiben mit dem Titel "Reklamation" dem Reiseleiter vor Ort übergeben. In diesem Schreiben hat er nur die Mängel aufgezählt, aber weder eine Änderung oder Verbesserung der Lage gewünscht, noch eine Forderung gestellt - nicht einmal im Sinne "und ich erwarte mir eine Antwort" - einfach nur eine Aufzählung.

    Darin sah der Richter weder eine richtige Reklamation an den Reiseveranstalter noch einen Wunsch nach Entschädigung.

    Der vom Kunden eingeschaltete Anwalt hat dann aber erst nach Ende der einmonatigen Reklamationsfrist sein Schreiben an den Reiseveranstalter geschickt.

    Somit war der Tatbestand, keine Reklamation innerhalb der möglichen Reklamationsfrist an den Reiseveranstalter zu schicken gegeben und daher war die Klage abzuweisen.

    Erklärt
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchung über 3(!) Reisebüros.Ist das üblich?
    mosaikM mosaik

    ... möchte darauf hinweisen, dass es in Deutschland im März 2007 - 11 866 Reisebüros gegeben hat!

    Hier wird über DREI diskutiert, das sind 0,0002 %, gell 😉

    Und inwieweit eine Postfiliale jenen Informations-und Ausbildungsstandard hat oder halten kann, wie ein "normales" Reisebüro, kann ich auch nicht aus der Ferne berurteilen.

    Meint
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Ärger mit Jahnreisen
    mosaikM mosaik

    Wenn ein Reiseveranstalter beispielsweise in einer Ferienregion nur ein einziges Hotel hat und dieses eben nicht aufsperrt, kann er beispielsweise eine Alternative in einem anderen Feriengebiet aus seinem Katalog anbieten, in dem er noch freie Betten hat.

    Er ist aber nicht verpflichtet jetzt ein Hotel von einem anderen Reiseveranstalter anzubieten! Nur aus seiner eigenen Angebotspalette.

    Ich hoffe, es ist klarer
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ärger mit Jahnreisen
    mosaikM mosaik

    Kann ein Reiseveranstalter nicht das gebuchte Hotel anbieten wegen Überbuchung, Schließung, verspäteter Öffnung usw. ist er verpflichtet:

    a) dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anzubieten
    b) dem Kunden eine Alternative aus seinem-seinen Programm(en) anzubieten, sofern er dazu noch aufgrund der Buchungssituation in der Lage ist ist
    c) jedoch muss er nicht die Mehrkosten dafür übernehmen!

    Das mit dem Schadenersatz ist auch nicht ganz so einfach, wie man sich das vorstellt. Der Gesetzgeber sagt nämlich, dass eine Schadenersatzforderung auch vom zeitlichen Abstand der Änderung bis zum Reisetermin abhängt.

    Das heißt: erfährt jemand im Februar, dass sein Hotel im Juli nicht fertig ist, hat er - nach dem Gesetzgeber - noch genügend Zeit, um sich gleichwertige Alternativen auch bei anderen Veranstaltern zu finden. Demnach wird er sehr wahrscheinlich nicht eine allfällige Preisdifferenz als Schaden geltend machen können.

    Erkärt
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • "Reklamation" reicht nicht...
    mosaikM mosaik

    santamarinello wrote:
    Ich vermisse bei dieser Phantomdiskussion, dass ja zunächst mal dem Veranstalter Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden muss - das dann gleich mit einer monetären Forderung zu verbinden erscheint mir eine arg weltfremde Anschaung zu sein.

    da möchte nochmals einhaken:

    Ja genau, man muss doch sagen können, was einen stört und was man will und das genau zu jenem Zeitpunkt, zu dem man den Mangel bemerkt:
    "Hören Sie mal, ich habe aber kein Badezimmer im Zimmer!" - ja und? Stört Sie das? Brauchen's leicht eins? Oder was? --> Ich denke, jeder von uns würde doch

    1. sofort beim Erkennen des Fehlens des Badezimmers
    2. die Reiseleitung aufsuchen und
    3. ein Zimmer mit Badezimmer verlangen

    oder wartet ihr bis zur Abreise damit und duscht euch nicht solange 😆

    Da ich jetzt auch noch nicht nachgelesen habe, welchen Mangel der Kunde da hatte, kann ich nicht sagen, ob dieses Beispiel von mir passt oder eher nicht.

    Aber grundsätzlich muss eben dem - neutral - Anbieter der Leistung - die Möglichkeit gegeben werden, seine versprochene Leistung zu erbringen. Daher muss man a) sagen, was mangelhaft ist und b) sagen, was man eigentlich will!

    Ich denke, das ist doch eine logische Folge oder nicht?

    Fragt
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rücktritt oder Umbuchung?
    mosaikM mosaik

    Schnuckelhase wrote:

    1. Warum wird schon jetzt umgebucht?

    Eine kurzfristige Änderung wegen mangelnder Auslastung kann ich ja verstehen. Aber die guten Flugzeiten und der Direktflug waren dann wohl nur ein "Lockvogel" oder?

    Ich habe zu diesem Thema schon mehrmals Stellung genommen. Es kann mehrere Gründe haben:

    a) Fluglinien stellen ein- oder mehrmals im Jahr ihre Flugpläne um
    b) die Auslastung der Flüge bisher waren nicht zufriedenstellend und man gibt eine Direktverbindung daher auf (oder führt eine neue ein, in der Hoffnung, dass sie sich rendiert)
    c) die Fluglinie verkauft ihre Slots* bzw. bekommt keine neuen bzw. bietet bei der Versteigerung solcher nur bis zu einem gewissen Preis mit

    und andere Gründe

    • Ein Slot ist jene Zeiteinheit, die der Flughafen für eine Maschine frei halten muss vom Zeitpunkt des Aufsetzens über Be- und Entladung / Betankung usw bis zum Abheben der Maschine. Diese Slots werden jährlich immer neu vergeben und müssen bezahlt werden, je nach Attraktivität des Flughafens und der Tageszeit sind Slots billig - günstig - teuer - unrentabel

    erklärt
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • "Reklamation" reicht nicht...
    mosaikM mosaik

    ... mein Standardreiserechtlexikon hat knapp 1000 Seiten... gespickt mit Hin- und Verweisen auf rechtliche Grundlagen usw. Soll das mehrheitlich wirklich nochmals alles abgedruckt werden?

    Ich gebe allen Recht, die sagen
    ... fett gedruckt hervorheben (1)
    ... hinweisen, wie verhalten (2)

    1 - aber es sind ja jetzt schon oft 10 oder mehr Dinge fett hervorgehoben; man hat aber festgestellt, ab zwei oder drei Hervorhebungen fällt dem menschlichen Auge dann gar keine mehr so richtig auf...

    2 - wer aufmerksam hier im holidaycheck das monatliche Magazin liest, dem wird aufgefallen sein, dass ich seit letztem Sommer zu einzelnen dieser Themen schreiben: es ist meist eine A4-Seite PRO Frage / wie verhalte ich mich / -->

    --> schreibt man also kurz und bündig "fachchinesisch", was Sache ist,
    --> wird man wieder bemängeln, dass das ja keiner versteht, also
    --> muss man die Langfassung wählen: zwei, vier oder mehr Katalogseiten "Wichtiges"
    --> wer liest das wieder?

    Es ist sicherlich ein Dilemma.

    Aber hier noch ein paar Beispiele:

    • Welche Rechte habe ich bei Flugzeiten-Änderungen, Flugabsage oder Überbuchung --> Fluggastverordnung --> mehrere A4-Seiten lang

    • Welche Rechte habe ich, wenn ich erst vor Ort von der Unmöglichkeit erfahre, in der gebuchten Unterkunft zu wohnen --> mindestens eine A4-Seite der Erläuterungen notwendig, von der Kündigung über die Wandlung bis zur Gewährleistung und Schadenersatz ...

    • Was bedeutet die einmonatige Reklamationsfrist bei deliktischer Haftung, bei Schadenersatz usw.

    • Wer ist berechtigt, Klage gegen einen Reiseveranstalter einzubringen: der Buchende oder das Familienoberhaupt, der Vereinsobmann oder das einzelne Mitglied, mit oder ohne Aktivlegitimierung, Vollmacht...

    Das soll einfach nur zeigen: alle diese Dinge sind ja sowieso gesetzlich verankert. Sie also nochmals dem Kunden zur Kenntnis zu bringen, wird meiner Ansicht nach, die meisten überfordern: buch ich Urlaub oder an Rechtsanwaltskurs 😱

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchung über 3(!) Reisebüros.Ist das üblich?
    mosaikM mosaik

    Zu meiner eigenen Aussage:

    "Dies gälte auch für den Fall, dass dieses Reisebüro gar keinen Vertrag mit dem Reiseveranstalter hätte, sofern nicht dieser Veranstalter seinem vermittelnden Reisebüro mittels Agenturvertrag einer "Untervermittlung" ausdrücklich untersagt hätte."

    Diese muss ich also revidieren: denn auch ein Verbot der Untervermittlung schützte den Veranstalter nicht vor Vertragserfüllung und Anerkennung korrekt geleisteter Zahlungen. Er kann sich aber in so einem Fall von jenem Reisevermittler das Geld wieder holen, der gegen seinen Agenturvertrag verstoßen hat.

    Der Reiseveranstalter haftet trotzdem, dass der Sicherungsschein nur für seine eigene Zahlungsfähigkeit gilt, für Zahlungsfehler oder -unfähigkeiten seiner Buchungsstellen, die man im Fachjargon "Erfüllungsgehilfen" nennt.

    Nun ist natürlich richtig, dass das Reisebüro, das die Buchung letztendlich entgegen genommen hat. in diesem Fall, wie es sich herausgestellt hat, ja gar kein Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters ist. Also ein vom Reiseveranstalter ermächtigtes Büro, Buchungen in seinem Namen, dem Namen des Reiseveranstalters, entgegen zu nehmen.

    Rechtlich gesehen wäre nämlich dieses Reisebüro Makler und nicht Handelsvertreter - aber das geht jetzt dann zu weit ...

    ABER: ein Haftungsausschluss des Reiseveranstalters für bereits bezahlten Gelder gäbe es nur dann, wenn der Kunde hat erkennen können, dass das ihm vermittelnde Reisebüro keine Verträge mit dem Reiseveranstalter hat!

    Gehe ich in ein Reisebüro und die Person dort sagt mir, dass sie die Sache für mich bucht, heißt das ja noch lange nicht zwingend, dass sie keine Agentur vom Reiseveranstalter ist!

    Dann entnehme ich den Postings hier, dass es in Deutschland auch ein Direktinkasso gibt (das wusste ich), auch von Reisevermittler, die keinen Agenturvertrag haben (das wusste ich nicht, wenn ich dies richtig deute).

    Daher bin ich der Meinung, so lange ein Kunde nicht offensichtlich einfach erkennen kann, dass sein Gegenüber gar nicht berechtigt wäre, eine Buchung entgegen zu nehmen, er darauf bauen darf, dass auch für ihn die so üblichen Grundsätze der Rechtsprechung gelten.

    Meint
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Buchung über 3(!) Reisebüros.Ist das üblich?
    mosaikM mosaik

    Hier sind einige Dinge reihens- und erkärenswert:

    1. KEIN Reisebüro darf nach deutschem Recht Zahlungen für Reiseveranstalter entgegennehmen ohne Ausgabe eines Sicherungsscheines, der vom Reiseveranstalter stammen muss! Aus dieser Sicht heraus kann es dem Kunden egal sein, wem er Zahlung leistet. Denn hat ein Kunde ordnungsgemäß nur jenen Betrag anbezahlt, der laut AGB des Reiseveranstalters fällig wäre, dann haftet der Reiseveranstalter bei Unterschlagung, Veruntreuung oder Insolvenz desjenigen Reisebüros, das den Betrag entgegengenommen hat. Dies gälte auch für den Fall, dass dieses Reisebüro gar keinen Vertrag mit dem Reiseveranstalter hätte, sofern nicht dieser Veranstalter seinem vermittelnden Reisebüro mittels Agenturvertrag einer "Untervermittlung" ausdrücklich untersagt hätte.

    2. Das Splitten von Kommissionen - sprich Buchen über Ecken - ist Branchenweit üblich - so arbeite auch ich im Moment an meinem Arbeitsplatz.

    Das hängt damit zusammen, dass die Reiseveranstalter von jeder Agentur = Reisevermittler, der mit ihnen zusammenarbeiten will, fast immer Mindestumsätze pro Jahr vorschreibt. Diese liegen mittlerweile bei der Mehrheit der Reiseveranstalter bei € 100.000.-- und mehr - PRO JAHR und PRO VERANSTALTER.

    Diese Summen sind aber für viele Reisebüros nicht erreichbar: 20 Reiseveranstalter a 100.000.-- --> 2 Mio Umsatz nur bei so genannten Kernveranstaltern, das ist für kleine Büros, die vielleicht überhaupt nur einen Jahresumsatz insgesamt von 2 Mio haben unerreichbar.

    Daher geht man Kooperationen mit anderen Reisebüros ein. Die Vereinbarungen solcher Kooperationen können vielfältig sein: vom Teilen der Provision bis zum "Durchreichen ohne Provision". Letzteres hat den Sinn, den geforderten Mindestumsatz möglichst rasch und sicher zu erreichen und manchmal auch noch so viel mehr Umsatz zu erreichen, um eine so genannte "Overriding Commission" zu erhalten.

    Overridings sind Bonuszahlungen in der Höhe von 0,5 bis 2 - 3 Prozent zusätzlicher Provision unter der Voraussetzung, dass man deutlich mehr Umsatz in einem Jahr mit einem bestimmten Veranstalter macht, als dieser grundsätzlich eh schon verlangt.

    Grundsätzlich sollte aber dasjenige Reisebüro, in dem der Kunde tatsächlich bucht, von sich aus eine auf seinem Briefpapier korrekte Buchungsbestätigung ausstellen. Es ist übrigens nicht Pflicht, eine Originalbuchungsbestätigung des Reiseveranstalters dem Kunden auszuhändigen. Die einschlägigen Gesetze schreiben nur eine "Buchungsbestätigung mit allen Reiserelevanten Dingen und gesetzlichen Vorschriften" vor.

    Und weiters ist richtig, dass bei Fragen usw. nur dieses Reisebüro zuständig ist, bei dem man gebucht hat.

    Weiters ist richtig, dass mit dem "Anlegen" einer Buchung in einem Reservierungscomputer, der sich in das Reservierungssystem des jeweiligen Reiseveranstalters einwählen kann, eine Reservierungsnummer vergeben wird, die im allgemeinen gleichzeitig als Annahmebestätigung des Reiseveranstalters rechtlich zu betrachten ist. Somit hätte Reisebüro Nr. 3 diese Bestätigung in Händen und müsste diese auf Aufforderung in Kopie an Reisebüro Nr. 1 = wo der Kunde bucht, aushändigen. Allerdings eben mit Adresse von Reisebüro Nr. 3!

    Meint
    Peter in Kurzform

    Reiseveranstalter

  • "Reklamation" reicht nicht...
    mosaikM mosaik

    Meines Erachtens wäre so ein Hinweis in den AGB's zwar ein Service des Veranstalters, aber gesetzlich nicht notwendig. Denn im Bundesgesetzbuch steht und § 651 d mit Verweisen auf § 651c Abs. 1 und § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4, dass man eine Reisepreisminderung verlangen kann.

    Eine Reisepreisminderungsforderung setzt aber eigentlich logisch voraus, dass man eine konkrete Forderung, abstrakt (in Prozenten) oder real (in Form eines Geldbetrages) verlangt.

    Es gibt zwei spezifische Eigenheiten im deutschen Recht, die das österreichische in der Form nicht kennt:

    1. Bei Reklamation gegenüber einem Vertreter des Reiseveranstalters im Urlaub muss der Kunde den Mangel rügen (''Das Zimmer ist *** dreckig") und Abhilfe verlangen ("und ich erwarte, dass das Zimmer binnen drei Stunden sauber geputzt ist!").

    2. Nach Rückkehr muss man binnen einem Monat nach Reiseende beim Reiseveranstalter schriftlich reklamieren und eine konkrete Forderung stellen.

    Das ist so im deutschen Reiserecht festgeschrieben, stets so gewesen, also keine Neuheit eines Richters.

    Da gibt es z. B. noch so eine Feinheit. Das Reklamationsschreiben muss am letzten Tag der Reklamationsfrist = 30 Tage vor Mitternacht im Besitz des Reiseveranstalters sein! Gäbe man es am 30. Tag erst zu Post, hätte man ebenfalls verspielt!

    Abschließend möchte ich aber nochmals daran erinnern, dass mit jener noch so gerechtfertigten Forderung um Ergänzung von AGB's diese lang und länger werden und dann noch weniger gelesen werden...

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Einschränkungen u.a. wegen zu wenigen Gästen?
    mosaikM mosaik

    gsam55 wrote:
    Allerdings gab es im Hotel einige Einschränkungen, weil wir im Durchschnitt nur ca. 25 Gäste waren (davon nur 3 Deutsche).

    es liegt kein Reisemangel vor, sofern nicht eine gewisse Anzahl von Gäste und oder einer bestimmten Sprache im Katalog zugesagt / versprochen wurden.

    gsam55 wrote:

    1. Lt. Katalogbeschreibung gab es im Hotel 4 à la Carte Restaurants. Diese waren bedingt durch die wenigen Gäste entweder komplett oder zum Teil geschlossen. Wir hatten nur 2 Möglichkeiten, wo wir etwas essen konnten und die Auswahl dort war recht überschaubar. Da wir HP hatten, mussten wir aber darauf zurückgreifen. Zum Frühstück gab es ebenfalls recht wenig zur Auswahl und die Speisen waren zum Teil recht zäh (weil schon alt).

    zu dieser Thematik gibt es schon etliche Urteile: eines aus Kenia: ein Kunde reiste vorzeitig ab, da ihm von den mehreren Restaurants (Zahl habe ich nicht im Kopf) nur zwei zur Verfügung standen. Er blitzte mit seiner Forderung der Reisepreisrückzahlung und Zahlung der zusätzlichen Flugkosten ab. Der Richter war der Auffassung, dass auch zwei Restaurants ausreichende Möglichkeiten zur Verpflegung böten.

    Auch über die Qualität gibt es Urteile. Da diese Aussagen meist im subjektiven Bereich der Kunden liegen, müssen objektive Beweise vorgelegt werden können und wie es schön fachlich heißt "substanziell" dargelegt werden. Das heißt, genau geschildert, was schlecht war und weshalb man das so feststellen konnte usw.

    gsam55 wrote:
    2. Zudem stehen in der Katalogbeschreibung 2 Poolbars. Diese waren natürlich auch geschlossen.

    Reisemangel!

    gsam55 wrote:
    Dann hatten wir leider auch noch mit Renovierungsarbeiten (Baulärm) im Hotel zu kämpfen und baten darum in ein anderes Hotel zu wechseln. Das wurde uns vom Reiseleiter nur mit einem Aufpreis von fast 30 eur pro Nacht angeboten. Das nette Angebot haben wir also nicht angenommen! Unser Reiseleiter war zu den angegebenen Zeiten auch nicht anzutreffen. (Wir waren ja die einzigen Gäste, die er betreut hatte in dem Hotel.)

    Wenn man über den Baulärm eine Bestätigung der Reiseleitung erhalten, so ist dies als Reisemangel zu werten.

    gsam55 wrote:
    Zudem ist das Baden im Meer nur eingeschränkt möglich, da direkt vor dem Hotel ein Riff ist. Bei Ebbe kann man ohne Badeschuhe nicht ins Wasser. Bei Flut sind sehr viel Seegras und Algen im Wasser und am Strand. Das geht aus der Katalogbeschreibung nicht hervor.

    Da ich die Katalogbeschreibung nicht kenne, kann ich das nicht beurteilen. Grundsätzlich steht aber eigentlich in jedem Kenia-Prospekt etwas über diese Besonderheit der Gezeiten.

    gsam55 wrote:
    In der Katalogbeschreibung steht drin, dass es auf dem Zimmer ein Telefon gibt. Es steht aber nicht drin, dass man es nur benutzen kann, um mit der Rezeption zu sprechen.

    Wenn in der Katalogebeschreibung dem Telefon keine besonderen Merkmale wie Direktwähltelefon zugeordnet sind, ist die Tatsache, dass man mit dem Telefon nur zur Reception rufen kann, kein Reisemangel.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 14 Stunden Flugverspätung
    mosaikM mosaik

    Bulgarienfan wrote:
    @Peter

    Planmäßiger Abflug 23.00 Uhr am 1.5., tatsächlicher Abflug 1.00 Uhr am 2.5. = Absage, weil ein neuer Tag angebrochen war?

    Gruß

    Manfred

    ...meinem Gefühl nach ja, weil die Fluglinie einen Abflug am 1.5. zugesagt hatte. Andererseits zeigt dein Beispiel auf, wie problematisch die Fluggastverordnung im Sinne von "Verspätung" und "Annullierung" ist.

    Wäre der Flug am 1.5. um 9 Uhr angesagt gewesen und tatsächlich geht er erst um 15 Uhr ... Verspätung? eher ja, wenn um 22 Uhr erst: Verspätung? eher nein, aber das ist der Kernpunkt der Streitereien: ab wie viele Stunden ist es nicht mehr Verspätung?

    Fragt sich auch noch im Moment
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 14 Stunden Flugverspätung
    mosaikM mosaik

    was @privacy und Thorben-Hendrik schrieben trifft zu.

    Die Streitfrage ist, ob 14 Stunden eine Verspätung oder Absage sind. Und genau diese Frage liegt jetzt beim EuGH zur Klärung.

    Meine persönliche Meinung ist, dass eine "Verspätung", die sich in den nächsten Tag hineinzieht, grundsätzlich eine Absage ist. Denn es ändert sich in jedem Fall damit der vereinbarte Reisetag.

    Noch kurz zum Thema: die Ansprüche aus Gewährleistung wegen der Verspätung bei einer Pauschalreise sind an den Reiseveranstalter zu richten. Die Ansprüche aus der Fluggastverordnung an die Fluglinie

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • TUI versucht, einer Zerschlagung zu entgehen
    mosaikM mosaik

    Es war einmal eine Stahlfirma (Preussag), die sich auch recht mit Schiffen und deren Bau auseinandersetzte (Hapag Llyod Schifffahrts- und Logistiksowieso).

    Als die Stahlfirma genügend Kohle beieinander hatte, ging sie in den Supermarkt auf kaufte ein: Thomson Travel in England, TUI in Hannover... und gab viel viel Geld aus, um die blöden Namen wie Thomson Travel und TUI in den wunderschönen Namen "Preussag" zu ändern.

    Doch irgendwann merkte die Stahlfirma, dass des net wirklich gut bei den Kunden ankommt und ließ alles beim Alten. Alles beim Alten? Na ja, da waren doch einmal Touristiker, die die Geschicke der TUI lenkten. Aber was fängt ein Börsenotierter Stahlkonzern mit am Reisebüroler an? Banker, Wirtschaftsfachleute müssen her - DIE wissen, wie man Urlaub plant und verkauft. Und so rollten die Köpfe munter bei der TUI bis eben nur mehr Banker oben saßen und den Hoteleinkauf Türkei managten...

    Also ward bald ein Logo eingeführt, jedes Briefpapier, jeder Reisebürokleber, einfach halt alles neu gemacht. War'ns 10 Mio oder mehr Euro?

    Dann besann man sich darauf, dass der Mensch noch das Teure ist und begann die Computer und deren Inhalt aufzurüsten. Motto: wozu an ausgebildeten Touristiker hinsetzen, wenn eh alles im kastl steht und man nur rauslesen muss ("Teneriffa liegt im Atlantik und hat ein mildes Klima"). Plötzlich wurden die Mitarbeiter immer weniger und weniger.

    Doch der Banker dort oben musste Kohle machen, für die Aktionäre, die russischen, die spanischen, die ... und so vergrößerte man die Flugseite: aus Hapag Lloyd man Hapagfly mach Thomsonfly mach TUIfly und fleißig wurden die Mitarbeiter umgespritzt und die Maschinen bekamen eine neue Uniform (oder war's umgekehrt?) ...

    Es war an der Zeit, dass man das gehortete Geld unter die Leut brachte und beteiligte sich kräftig bei First Choise Holidays in London ein. Die aber sind auch nicht auf der Brennsuppn daher geschwommen und haben, so die Wahrsager und Sudleser, nun das Ruder a bisserl nach London gezogen. Und da es sich halt von Hamburg nach London leichter segeln lässt, fängt man an mit dem Umbau (oder ist's schon der Abbau?).

    Und weil's Geldverdienen vom obersten Stock aus in der Touristik recht leicht ist, hat man auch kräftig in Fetttonnen gegriffen, zum Beispiel hat man die recht erfolgreichen Magic Life Resorts gekauft, an Deutschn vor die österreichische Clubidee gesetzt, und geht scho... Ging aber nicht, und TUI musste kräftig investieren und verlor nebenbei laufend Geld. Aber 2008 ist damit vorbei - man hat die ganze Sache indirekt wieder an einen der Gründer von Magic Life, dem Gürsel Erel verkauft oder ihn zumindest so beteiligt, dass zumindest in Österreich nicht der "Besitzer" der Magic Life - TUI - den Katalog herausbringt, sondern Bentour von Erel - gell!

    Und weil heute Faschingdienstag ist, habe ich eine Wahrsagerin in ihre Zauberkugel schauen lassen, wie es denn mit TUI weitergehen wird. Und sie schaute und schaute, wurde traurig und meinte schließlich: na ja, wenn die Kugel recht haben sollte, wird der Stahlkonzern mit seinen Reiseallüren bald amal wieder nur mehr Stahl kochen und es wird eine Geschichte geben, die da anfängt: es war einmal ein Dr. Tigges, Scharnow und Dr. Degener, die wollten gemeinsam was bewegen...

    Fazit: mit dem Geld, dass die Preussag seit Mitte der 1990Jahre für Um- und Neugestaltungen ausgegeben hat, könnten heute deren Pauschalreisenw wahrscheinlich wesentlich günstiger sein, wenn's eben des Geld net ausgegeben hättn...

    meint sinnend
    Peter

    Reiseveranstalter

  • 29 Stunden Flugverspätung / Punta Cana Flug DE 5233 Wer war dabei?
    mosaikM mosaik

    Ich sehe die Sache so:

    Der Reiseveranstalter bietet für den Mangel "verspätete Rückkehr" € 350.--an. Was auch korrket ist. Der Reiseveranstalter muss aber nicht Entschädigungszahlungen nach der Fluggastverordnung zahlen / anbieten.

    Unbeachtet davon muss aber die Fluggesellschaft aus dem Titel der Fluggastverordnung zusätzliche € 600.-- pro Person auszahlen.

    Die € 350.-- vom Reiseveranstalter werden in diesem Fall nicht auf die € 600.-- angerechnet, weil dies zwei verschiedenen Rechtsgrundlagen sind.

    Die Fluglinie wartet wahrscheinlich auf das EuGH Urteil, das eine Klarstellung zwischen "Verspätung" und "Annullierung" bringen soll, da hier die verschiedensten und kuriosesten Anschauungen bei Gerichten herum schwirren.

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sein Recht vor Gericht durchsetzen!
    mosaikM mosaik

    ... noch ein Nachsatz - er liegt mir halt auf der Zunge: "Von einem "Experten" hätte ich etwas mehr erwartet"

    ...der schreibt aber hier umsonst und gratis, der darf auch vielleicht einmal anders denken, gell! 😉

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sein Recht vor Gericht durchsetzen!
    mosaikM mosaik

    Hogit wrote:
    mosaik,
    woher nimmst du dir das Recht zu sagen wir würden nix tun!? 😱
    Weisst du was wir schon selbst unternommen haben? Eher nicht-woher auch!?

    soweit ich meine Aussagen hier nachlesen kann, habe ich nicht behauptet, dass du nichts tun würdest.

    Hogit wrote:
    -Von einem "Experten" hätte ich etwas mehr erwartet. Ich bin gewerblicher Arbeitnehmer und vielleicht in der Bürokratie nicht so bewandert wie du, gerade deshalb und wegen der, auch von dir hier erwähnten vielen Formvorschriften, überlegen wir, ob sich der ganze Aufwand lohnt.

    Eben daher regte ich auch an, die Sache einem Anwalt zu übergeben. Ich sage mal, das Schlimmste was da passieren kann, ist dass ihr nach einem Erstgespräch feststellt, dass Eure Vorstellung der Entschädigung möglicherweise doch nicht sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen decken und ihr Euch mit dem Angebotenen zufrieden geben möchtet - dann fällt ich sag mal eine Stunde Bezahlung beim Anwalt an.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sein Recht vor Gericht durchsetzen!
    mosaikM mosaik

    maximax wrote:
    Wenn ich also z.B. eine Entschädigung von € 400-500 erwarte, wird das alles für mich zu einem brutalen Minusgeschäft.

    Genau das meinte ich: geht es jemanden um sein Recht oder will er einen "Gewinn" machen...

    Man muss übrigens nicht acht oder zehn Mann Frau Kinder hoch überall antanzen. Man kann sich mit Vollmachten vertreten lassen. Allerdings muss man sich da ein wenig auskennen, um keinen Formfehler zu begehen.

    Weiters kann man ja im Fall des Obsiegens seine Kosten auch einklagen. Allerdings gibt es auch hier Formalvorschriften, die man beachten muss, um nicht um solche Beträge dann zu sterben.

    So gesehen wäre doch vielleicht die Einschaltung eines "ortsansässigen" Rechtsanwaltes empfehlenswert, gell!

    Nicht dass ich Eure Bedenken nicht verstehe. Aber bei rechtlichen Angelegenheiten muss man nüchtern die Sachen betrachten: will man seine Ansprüche durchsetzen oder nicht? Wenn nicht sollte man aber auch nicht über Unternehmen schimpfen, denn man hätte ja das Recht gehabt, gegen diesen vorzugehen!

    Wir haben schon öfters darüber debattiert, dass der Gesetzgeber die Konsumenten mit ausreichenden Gesetzen ausgestattet hat. Allein, die Durchsetzung muss natürlich der Konsument selbst tätigen. Da kann er sich sozusagen nicht auf die faule Haut legen und selbst nix tun.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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