Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
mosaikM

mosaik

@mosaik
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. mosaik
  4. Beiträge
Über
Beiträge
1.9k
Themen
84
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Sein Recht vor Gericht durchsetzen!
    mosaikM mosaik

    Hogit wrote:
    Ist der Gerichtsstand bei Euch in der Nähe? Wir überlegen auch zu Klagen, aber unser RA sagte, dann kann sein dass die ganze Fam. anreisen muss und das ist bei 4 Personen und langer Anfahrt schon ätzend. Da man ja nie weiss was dabei rauskommt.

    Wenn man seine Forderungen von der Entfernung des Gerichtsstands abhängig macht, ist man eigentlich am falschen Dampfer.

    Entweder hat man etwas versprochen erhalten, was man vor Ort nicht vorfand - dann hat der Reiseveranstalter dafür einzustehen und gemäß den herrschenden Gesetzen Entschädigung zu leisten. Oder es war nicht so, dann muss er auch dafür nicht geradestehen.

    Ich stehe auf dem Standpunkt, dass echte Mängel verfolgt gehören, weil nur dadurch eine mögliche Verbesserung bei den Reiseveranstaltern eintreten könnte.

    Aber obige Formulierung klingt so nach: na ja, wenn's leicht geht, hol ma uns a bisserl a Geld, aber so richtig anstrengen woll'n ma uns nicht, weil so schlimm war's dann doch nicht.

    Hopp oder Tropp!

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornierung beim ASC - Hilfe?
    mosaikM mosaik

    Mal unabhängig vom Veranstalter: ein kostenfreier Rücktritt ist generell nur dann möglich, wenn Gefahr für das Leben der Touristen besteht. Das heißt, es muss eine konkrete Bedrohung direkt in den Feriengebieten vorliegen.

    Dann wird man bei der Beurteilung einer Rücktrittsmöglichkeit auch die Situation zum Zeitpunkt der Buchung betrachten müssen. Das heißt, gärte es bereits zum Zeitpunkt der Buchung, so war also dieser Umstand bekannt und kann jetzt nicht als kostenfreie Begründung eingewendet werden.

    Anders betrachtet: man darf bei Buchung einer Fernreise nicht die Augen verschließen und soziale Unruhen, kriegerische Auseinandersetzung einfach wegwischen mit der Hoffnung, das Auswärtige Amt werde dann schon aktiv werden.

    Aus Urteilen bei früheren Problemen dieser Art (Anschläge in der Türkei, Ägypten) geht weiters immer hervor, dass man eine angemessene Zeit zuwarten muss. Das hieße für einen Urlaub 16.3. etwa bis Ende Februar. Erst dann muss eine Entscheidung gefällt werden, ob hier tatsächlich Gefahr vorliegt oder einfach ein Unruheherd, der den gebuchten Hotelkomplex nicht berührt.

    Diese doch recht rigiden Bestimmungen stellen auch einen Schutz für das Urlaubsland dar. Stellt euch vor, ein paar Chaoten würden in Deutschland ein paar Autos anzünden, und alle Welt riete von Reisen nach GANZ Deutschland ab - da wärd ihr auch nicht glücklich. Und genauso geht das mit Kenya, Ägypten, Türkei, usw. Man muss sich halt VOR Auswahl seines Urlaubslandes ein Bild der politisch-sozialen Lage dort machen und sich fragen, ob man damit leben kann oder nicht.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug gestrichen. Rücktrittmöglichkeit?
    mosaikM mosaik

    Hallo Tommy,

    ich habe deine private Nachrichten an mich gelesen und möchte hier für alle lesbar antworten.

    Das Reisebüro, bei dem du die Flüge gebucht hast, ist nur Vermittler. Das heißt, es hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Erbringung der Leistungen. Erfährt nun ein vermittelndes Reisebüro, dass einer der vermittelnden Leistungserbringer Probleme hat oder bekommen wird, so ist er verpflichtet, dies seinen Kunden mitzuteilen.

    Welche Schlüsse oder Konsequenzen aber dann die Kunden daraus ziehen, bleibt ihnen überlassen.

    Hat man nun mehrere getrennte Flüge gebucht, haften die verschiedenen Fluglinie nicht, wenn eine von ihnen die Flüge streicht. Das bedeutet, man kann nicht von allen gebuchten Flügen zurücktreten, wenn einer davon ins Wasser fällt.

    Hat man nun ein kompliziertes Routing gebucht, dass durch den Wegfall dieses einen Fluges kippt, ist das blöd. Aber dafür haftet niemand. Speziell bei Flügen innerhalb Südamerikas oder Afrikas oder auch Chinas muss man immer wieder damit rechnen, dass Flüge ausfallen. Einfach so ...

    Fazit: es gibt keine Möglichkeit ohne Bezahlung von Stornogebühren die offensichtliche Rundreise abzusagen. Man wird eben umplanen müssen und wenn dies mehr kostet, die Mehrkosten selbst tragen müssen.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug gestrichen. Rücktrittmöglichkeit?
    mosaikM mosaik

    ...wie du richtig erkannt hast: Schadenersatzpflichtig wäre die kurz vor dem Bankrott stehende Fluglinie. Alle anderen Überlegungen gehen ins Leere!

    Übrigens, was machen "arme Studenten" in Südamerika 😉

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hin- und Rückflugticket
    mosaikM mosaik

    Habe gerade in einem anderen Reiserechtsforum gleiches Thema gehabt. Nun, ich denke, da haben mehrere Äußerungen Platz: der freie Markt wird es regeln, gewisse Verhaltensweisen von Anbietern sind zu überdenken oder zu hinterfragen.

    Aber egal wie es dann ausgeht, es wird der Konsument wieder bezahlen: durch höhere (Einzelstrecken-) Flugpreise, durch verringertes Angebot (nicht mehr wirtschaftlich betriebene Strecken werden eingestellt), durch unsichere Bedienung von Strecken (neue - zulässige Klauseln, die beispielsweise den Flug erst ab einer Mindestteilnehmerzahl durchführbar macht, die bis .. 14 Tage vor Abflug erreicht werden muss, sonst wird der Flug abgesagt).

    Vor allem letzteres, Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl, sonst Absage - ist absolut zulässig. Ok, der Markt wird es regeln. Was aber, wenn dann keine Airline mehr bereit ist, eine bestimmte Strecke ohne diese Klausel zu bedienen?

    Bewegung am Markt ist grundsätzlich sicher in Ordnung. Ob sie gut ist, ist aber eine andere Frage.

    Denn, ich greife wieder einmal in die Geschichts-Kiste, vor etwa 15 bis 20 Jahren flog man schlichtweg einfach nicht so viel, weil die Kosten dafür höher lagen. Heute fliegt man, weil es so günstig ist, mal schnell nach Bari und fragt dann in einem Forum nach, wo denn das läge und was man dort machen könne (war hier vor ein oder zwei Jahren mal die Frage).

    Ist das nötig?

    Wenn nun Richter meinen, ein Unternehmen darf keine eigenen Bedingungen mehr für den Verkauf seiner Produkte festlegen, wird der Markt reagieren. Denn gerade beim Flug trifft es alle Carrier. Die Low Cost Carrier vielleicht nicht (mehr), weil diese schon auf One way umgestellt haben. Eben mit dem Effekt, dass man zwar am Montag um 6 Uhr um € 19.-- heimfliegen könnte, aber am Freitag abend der Spass alleine schon € 299.-- kostet. Wegen der Nachfrage und Auslastung.

    Mit den bisherigen Sondertarifen konnte man aber, bei rechtzeitger Buchung Freitag abend hin und Montag früh retour um € 249.-- fliegen. Das ist dann eben Vergangenheit.

    Es hat übrigens, wieder ein Griff in die Geschichts-Kiste, schon früher mal so einen Trick gegeben: Bevor die Luftfahrt Ende der 1990er Jahre ordentlich aus den Fugen geriet und es noch keine Euro-Währung für ganz Europa gab, war ja bei jedem Ticket auch noch ein gewisses Währungsrisiko. Also, hat man in Österreich ein Ticket von London nach New York ausgestellt, musste das Ticket in englische Pfund ausgestellt werden, die dann zum Tageskurs in österreichische Schilling umgerechnet wurden.

    Hat man aber das Ticket mit Abflug beispielsweise Mauretanien oder Elfenbeinküste über Paris ausgestellt, ist aber erst in London in die Maschine gestiegen, kostete das gesamte Ticket trotzdem weniger, weil die Elfenbein-Währung so im Keller lag und - weil die Fluglinien damals noch je Land sehr unterschiedliche Preise anboten - und somit alleine schon der Grundtarif deutlich billiger war.

    Mit einem Wort, mal kaufte ein Ticket mit Abflug von irgendwo und stieg ganz woanders entlang der Flugroute zu. Aber auch dieses Schlupfloch stopften die Fluglinien. Und so wird es eben nun auch passieren. Und wir werden uns noch gerne an die Zeiten vor 2008 errinnern, "in denen man sich das Fliegen noch leisten konnte" 😉

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Türken müssen draußen bleiben!
    mosaikM mosaik

    Riviera_tr wrote:
    Es scheinen hier einige immer noch nicht begriffen zu haben, es ist nur eine Falschinformation seiten des Reiseveranstalters.

    zumindest ich habe deinen Ansatz schon erkannt:

    Ein Reiseveranstalter muss alle für die Buchung notwendigen Informationen bereitstellen. Jedoch geht jeder mitteleuropäischer Veranstalter davon aus, dass sich jeweils im Buchungsland lebende Personen zu einer Reise in ein Gastland entscheiden und nicht eine wie hier Mischung aus 1+1 Flug plus 1 im Hotel.

    Das sind sicherlich Ausnahmen und es ist im konkreten Fall meines Erachtens so:
    ... dass der Veranstalter keine Stornogebühren verlangen darf, weil er es ja ist, der den geschlossenen Vertrag nicht erfüllen kann und der Buchenden seinerseits gegen keine ihm bekannte oder bekannt sein müssende Regel verstoßen hat. Im Gegenteil, vielleicht kann er sogar beweisen, dass er ausdrücklich dieses Thema angesprochen und eine positive Antwort erhalten hatte.

    Es ist aber andererseits rechtlich genau so wie du sagst: wenn ein Hotelier einen Vertrag mit einem Reiseveranstalter schließt und in diesem nur "Buchungen aus dem Ausland" zulässt (wie auch immer so eine Klausel formuliert wäre), dann muss sich der - deutsche - Reiseveranstalter daran halten. Es steht ihm nicht zu, darüber moralisch zu urteilen.

    Aber es war klar, dass bei so einem - in westlichen Augen - unverständlichen Vorgehen - die Emotionen mehr sich auf die Ungerechtigkeit als auf wirtschaftlich übliche Vorgänge und Einhaltung von Verträgen konzentrieren wird. Woher sollte auch der Laie wissen, dass es hier mögliche Sonderformen geben könnte.

    Meint
    Peter

    Türkische Riviera

  • Türken müssen draußen bleiben!
    mosaikM mosaik

    Kulturfuzzi wrote:
    Und ich bin der Meinung, dass die Türkei endlich zur EU sollte, damit sie gewzungen wird, sich westlichen Spielregeln zu unterwerfen und nicht umgekehrt!!!

    Genau das wäre aber das Allerverkehreste und es würde sich die Geschichte wiederholen. Völker, die gezwungen werden, andere Denk- oder Verhaltensweisen zu übernehmen, werden früher oder später gegen diese "Herrscher" rebellieren und sie vertreiben!

    Dreh es um: wenn jetzt die Chinesen kämen und dir verlangten, mit Staberl zu essen, Qi-Gong um 7:30 Uhr zu machen und so noch was - würdest du das dir gefallen lassen? Genau - und weshalb sollten sich also Turk-Völker Germanisches oder Romanisches Denken und Verhalten aneignen?

    Viel besser wäre es grundsätzlichen Respekt den einzelnen Völker und deren Eigenheiten gegenüber zu zeigen und sie NICHT in Vereinigungen einladen oder einlassen, die nicht in deren kulturelle Entwicklung und Hintergrund passen.

    meint
    Peter

    Türkische Riviera

  • Türken müssen draußen bleiben!
    mosaikM mosaik

    sonnenhungrig123 wrote:
    ... Ich bin da einfach mal mit einer durchschnittlich mitteleuropäischen denkweise und einem denke doch gesunden Menschenverstand heran gegangen

    und genau diese Denkweise macht es ja vielen von uns so schwer, Denkweisen in anderen Ländern, auf anderen Kontinenten zu verstehen. Nicht dass ich ein Freund von Diskriminierungen oder türkischen Eigenheiten wäre 😞 - aber so wie ich die nach wie vor vorhandene Todestrafe in den USA geistig nicht nachvollziehen oder die Todesstrafe in arabischen und anderen fernöstlichen Ländern, wenn man ein Stäubchen Drogen dabei hat, so wird mir auch das freundliche Lächeln auch wenn der Gesprächspartner noch so sauer ist, vieler Völker im Fernost ein Geheimnis bleiben; dass es in manchen Ländern unhöflich ist, bei Einladungen Gastgeschenke mitzubringen und in anderen das Hände-Geben Unglück bringt.

    Das ist eben die Welt.

    Grundsätzlich stimmt auch die Aussage, dass in manchen Ländern ein und dieselbe Leistung an verschiedene Kundenkreise zu verschiedenen Preisen angeboten werden. Denken wir nur an die unterschiedlichen Verkaufspreise von VW, BMW und Mercedes in Europa! Und die Probleme, die es bis vor wenigen Jahren gab, als Österreicher in Italien ein solches Fahrzeug wesentlich günstiger als in Österreich zu erwerben und legal zu importieren.

    Das heißt jetzt nicht Verständnis für das Vorgehen der Türken in diesem hier konkreten Fall. Sondern ich will mit meinen Erklärungen bereits gemachte Erklärungsversuche, sagen ich mal, "verständlicher" zu machen.

    Und letztlich auch der Hinweis darauf, dass wenn zwei Menschen so unterschiedlicher Kulturen zusammen kommen, sich die weibliche Person aus dem Westen klar sein sollte, dass sie niemals jene Rolle in der anderen Gesellschaft spielen wird können, wie es hier im Westen kann. Es gelten dann immer jene Gesetze und Spielregeln von jenem Land, in dem dann wohnen wird.

    Meint
    Peter

    Türkische Riviera

  • Hin- und Rückflugticket
    mosaikM mosaik

    "Niemand wird bezweifeln, dass es unangemessen wäre, wenn ein Gastwirt einem Gast, der ein Menü bestellt hat, den Hauptgang verweigert oder nur gegen einen Aufpreis servieren will, weil er seine Suppe nicht aufgegessen hat", erklärte das Gericht.

    ...aber ein Menü ist heutzutage auch nicht mehr billiger als Einzelgerichte (Ausnahmen mögen auch hier die Regel bestätigen). Aber eine Fluglinie sagt: kaufe zwei Flüge als Paket zu meinen Bedingungen, dann gebe ich sie dir billiger.

    Die Gerichte bisher negieren aber, dass ein Unternehmen etwas zu besonderen Bedingungen anbieten dürfen und unterstellen somit eine Schlechterstellung.

    Dann wären beispielsweise Busfahrscheine von öffentlichen Busnetzen, die eine zeitliche (Tageszeit, Wochentag) Einschränkung ebenfalls eine Schlechterstellung.

    Angenommen, diese Rechtsmeinung wird nun herrschende Rechtsmeinung bei Flügen. Dann könnte ich mir vorstellen, dass einfach die günstigen Hin- und Rückflüge abgeschaffte werden und durch teurere Einweg-Flüge ersetzt werden. Dies wäre eine Schlechterstellung für diejenigen, die günstige Hin- und Rückflüge bisher bestimmungsgemäss genutzt hatten. Gerecht?

    fragt
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Airline fliegt gebuchten und bestätigten Flughafen nicht an
    mosaikM mosaik

    Wird im Rahmen einer Pauschalreise ein anderer Flughafen als der schriftlich zugesagte angeflogen und ergeben sich dadurch längere Transferzeiten, so liegt ein Reisemangel vor.

    Die Höhe einer möglichen Reisepreisminderung wird sich nun danach richten, wie lange wäre die Transferzeit vom gebuchten Flughafen A zum gebuchten Hotel und wie lange die Transferzeit vom tatsächlichen Flughafen B. Hier könnte möglicherweise auch eine "zumutbare" Verlängerung sein, die man u. U. entschädigungslos hinzunehmen hätte. Was ich im vorliegenden Fall eher vereinen würde.

    Die Entschädigungssätze um 5 % (z.B. AG Gifhorn 28.09.2004
    2 C 655/04) vom Reisepreis pro Person.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Habt Ihr Eure Ansprüche in den letzten Jahren auch nach oben geschraubt???
    mosaikM mosaik

    läuft man nicht da einer Illusion nach, wenn man der Meinung ist, es muss immer noch etwas Besseres geben?

    Was ist etwas Besseres?

    Was ist "Qualität"?

    Was ist "Luxus"?

    Vielleicht wäre die Frage auch so zu formulieren: Habt Ihr Eure Ansprüche nach Zufriedenheit, Ruhe, Entspannung, Erleben geändert?

    Natürlich möchte ich ein sauberes Zimmer, eine Dusche und ich sage einmal, gut schmeckendes Essen haben. Aber ich finde für mich, dass ich mich mal in einem Appartement mit weitem Blick über die Südtoskana genauso wohl fühlen kann wie im K + K Hotel London (eine Salzburger "Hotelkette") oder einem "Logis de France" am Lande;

    Und ich kann in gleicher Unterbringung an anderen Orten oder Zeiten unglücklich sein: ... im 4-Sterne-Hotel in Sorrent Mitte Jänner hat es gezogen wie in einem Voglhäusl und der Steinboden hat die Jännerkälte multipliziert, vor allem im Badezimmer, dessen einzige Wärme das heiße Wasser war...

    Und ich glaube auch, dass mit dem Alter auch eine gewisse Genügsamkeit einher gehen kann. Aber es gibt sicherlich auch Menschen, die zeigen möchten, sie können sich 4- und 5-Sterne finanziell leisten. Und beginnen zu vergleichen... aber vielleicht sind die eh ärmer als jene, die in einem Appartment in Griechenland urlauben.

    Ist es nicht eher so, dass man sich mit Geld soziale Sicherheit kaufen kann, aber nicht Glück und Zufriedenheit?

    Also was ist schon ein "Hinaufschrauben von Ansprüchen"?

    fragt sich
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Schönste Stadt der Welt gesucht!
    mosaikM mosaik

    die schönste Stadt der Welt ist jene, in die ich immer wieder gerne zurückkehre. Nun tippen wahrscheinlich viele auf meine Heimatstadt Salzburg, was aber nur teilbedingt zutrifft.

    Denn in jedem Abschnitt meines Lebens hatte ich und werde ich haben andere Bedürfnisse und Wünsche. Und so finde ich meine schönste Stadt der Welt immer wieder neu und kehre doch - ganz richtig 😉 - immer wieder in meine Heimatstadt Salzburg zurück.

    meint
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Flugverspätung nach AIDA Reise
    mosaikM mosaik

    fredocaldo wrote:
    und die Verspätung war am Ankunftsort exakt 2 Stunden und 40Minuten.

    bis vier Stunden läge grundsätzlich kein Reisemangel bei einer Pauschalreise vor. War nun Frankfurt der Endpunkt der gebuchten Pauschalreise oder war der Anschlussflug noch Bestandteil der Pauschalreise?

    Dann nämlich liegt hier ein Reisemangel vor, den der Reiseveranstalter zu vertreten hätte (Ende der Reise nicht am vereinbarten Tag). Da kann man
    a) den tatsächlich eintretenden Schaden (zusätzlicher Urlaubstag beim Arbeitgeber - muss schriftlich mit Geldbetrag vom Arbeitgeber bestätigt werden; Übernachtungskosten, sofern nicht von der Fluggesellschaft übernommen; zusätzliche Mahlzeiten u. ä.)
    b) eine Entschädigung nach dem Gewährleistungsrecht, die etwa bei 5 bis maximal 10 % von einem anteiligen Tagespreis liegt
    ...vom Veranstalter verlangen

    fredocaldo wrote:
    Der Ärger den Tom hier beschreibt resultiert eigentlich aus der Tatsache, dass Aida alle Passagiere der Weihnachtstour auf 4 Flieger verteilt hatte, wovon drei am späten Nachmittag/Abend abflogen und nur einer (nämlich der hier beschriebene) 10 Stunden früher, nämlich um 05:40 ab Aruba fliegen sollte. Hier wurde dem Aida-Passagier nicht nur ein Urlaubstag auf der Insel Aruba "gestohlen"

    War ein bestimmter Flug im Reisevertrag versprochen?
    An- und Abreisetag gelten nach herrschender Rechtsmeinung als Reisetage und nicht als Urlaubstage

    fredocaldo wrote:
    mit quengelnden Kindern

    das sollte man aber bei Fernreisen im Voraus bedenken, dass es grundsätzlich zu längeren Wartezeit oder Verschiebungen verschiedenster Art kommen könnte!

    fredocaldo wrote:
    Aida verkauft laut Katalog 11 Übernachtungen. Ist die letzte Nacht mit Abholung um 02:00 Uhr eigentlich überhaupt noch eine "richtige" Nacht?

    eine Hotel- oder Schiffsnacht beginnt mit dem frühest möglichen Check In, z. B. 14 Uhr und endet mit dem spätest möglichen Check-out, z. B. 12 Uhr; WANN dazwischen der Gast sein Zimmer, seine Kabine benützt, ist seine Sache - jedenfalls wird auch der Aufenthalt von nur einer halbe Stunde in dieser Unterkunft vor Ablauf der oben genannten Zeit als "Übernachtung" rechtlich betrachtet.

    Nun gibt es schon auch Richter, die von einer ungebührlichen Verkürzung der Nachtruhe sprechen. Allerdings wurde hier jeder Fall einzeln abgehandelt und hatte seine spezifischen Gründe, warum so und nicht anders entschieden wurde.

    Aber generell kann ich sagen, dass Abreise um 2 oder 3 Uhr in der Nacht als hinzunehmende Unannehmlichkeiten betrachtet werden.

    Übrigens Deutschland - Aruba sind grob 7.000 km (flugmässig wahrscheinlich sogar mehr) - da muss man einfach mit "Störungen" rechnen! Das ist nun nicht mehr ein Ausflug in den Schwarzwald...

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gute Gründe für Fernreisen
    mosaikM mosaik

    ... Galicien, Asturien und Cantabrien
    ... La Dordogne
    ... La Tuscia
    ... Orkney-Islands
    ... Shetland Islands
    ... die Marken
    ... die "Sette Communi"
    ... die Basilikata
    ... die Moldauklöster
    ... das Waldviertel
    ... das Schilcherland
    ... Kostanjevica, Pomurska-Region...

    da gibt es noch mehrere Orte, Gebiete, die nicht so überlaufen wären...

    meint
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Gute Gründe für Fernreisen
    mosaikM mosaik

    Unter ''Sprache'' verstehe ich auch ''Kommunikation'', ''Ausdruck'', ''Verständigung''.

    Und Verständigung kann - richtig - auch nonverbal erfolgen. Aber immerhin es erfolgt eine Verständigung. Somit ist vielleicht das Wort "unüberbrückbar" im Posting von @chriwi gewesen, das mich zur provokanten Antwort hinreissen ließ.

    Erklärt
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Gute Gründe für Fernreisen
    mosaikM mosaik

    chriwi wrote:
    ... Ist aber auch unser gutes Recht. Wenn ich für ein paar Wochen aus dem Alltagstrott rauskomme, will ich mich nicht mit politischen und sozialen Problemen des Gastlandes beschäftigen. Außerdem gibt's ja gerade bei Fernreisen oft eine unüberbrückbare Sprachbarriere.

    ...na dann muss ich hier aber provakant nachsetzen 😉 :
    ... aber Service und Standard erwarten sich dann doch die meisten Fernreisenden in politisch instabilen und sozial schwachen Ländern wie daheim, gell!
    ... und bei den Souvenirs wird dann gehandelt was das Zeug hält, net, weil man das Handel landesüblich beherrscht, sondern weil man der Meinung ist, das des alles ****** sind und die Touristen nur ausnehmen wolln 😞
    ... heile Welt suchen in Tibet (von China okkupiert...) oder Iran (Mullah-Regime, das Frauenrechte nicht kennt) ? ❓

    Sprachbarrieren?
    Bali 1995, abseits der Touristen haben alle fleissigen Hände des Hotels samt Anhang (Kinderlein, Omi und Opa und so) auf der Wiese "Platz" genommen, um auch die Tänze und Riten mitanschauen zu können, die den Touristen dargeboten wird.

    Ich habe mich mitten unter die Balinesen gesetzt. Die haben ihre Hintern auseinander gewetzt und mich angestrahlt. Kein Wort ist gesprochen worden. Dann bin ich in mein Zimmer gegangen und habe das Obst geholt, das mir als Willkommensgruß dort hingestellt wurde. Nahm es, setzte mich wieder zwischen die Leut', diesmal bei den Kindern und habe das Obst verteilt - Indonesien leidet nicht Hunger, alle haben genug zu Essen - und doch leuchteten die Augen der Kinder, als sie von so einem westlichen Touristen, der sich zwischen sie gesetzt hatte (ohne Kamera, gell!) und nun Bananen und Äpfel verteilt. Mei, war diese Kommunikation schön und lang anhaltend (2008 - ich habe die Bilder immer noch im Kopf).

    Sprachbarrieren?
    Weihnachten 1993 in der Südtürkei. Mohammed, unser Taxifahrer, den ich um sein gefordertes Geld für einen Tag für meine Familie und mich engagiert hatte, fuhr mit uns zur Festung von Alanya. Und durschtig san ma wordn. Mohammed bleibt bei einer verschlossenen Hütte stehen, ruft in die Wildniss und prompt erscheint eine Frau, sperrt die Hütte auf und verkauft Cola und Fanta. Mohammed hab ich auch auf eine eingeladen...

    Mohammed ist dann mit uns nach Alanya runter gefahren und wir wollten essen gehen. Aber nix touristisch. Also schleppte er uns in ein Lokal, dreimal um die Ecke weg von der Hauptstraße, nur Türken, blitz sauber, gut und günstig - hab ausser "guten Morgen", "wie geht es dir", "ein Bier bitte" und "danke" aber nix türkisch gesprochen...

    Ja, ja, man kann sich so allerhand einreden, wenn' s um Ausreden geht, gell 😉

    meint
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung nachträglich
    mosaikM mosaik
    1. 100 Prozent Stornogebühren können auch in Deutschland rechtskräftig vereinbart werden...

    2. Natürlich kann man Impfunverträglichkeit versichern, aber vor der Impfung!

    3. Zumindest bei den österreichischen Reiseversicherungen kann man jederzeit noch eine Reiserücktrittskostenversicherung abschliessen allerdings mit einer Wartezeit von 10 Tagen: erkrankt man innerhalb dieser Frist, ist die Versicherung leistungsfrei, und natürlich auch dann, wann ein Leiden oder eine Erkrankung schon zum Zeitpunkt des nachträglichen Abschlusses bestand, festgestanden hat oder absehbar war...

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung
    mosaikM mosaik

    wukovits wrote:

    1. Die beigegten Versicherungsbedingungen tragen die Überschrift:
      "Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherungs AG für
      STA - Austria nach Tarif VB-UR STA - A2007 RS.
      Die folgenden Erleuterungen strotzen jedoch vor Bezeichnungen welche sich eindeutig auf Deutschland beziehen.
      So ist zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit und nicht vom österreichischen Gegenstück dem Arbeitsmarktservice die Rede.
      Muß ich auf Grund dieser Tatsache im Ernstfall mit Problemen rechnen?

    Eine deutsche Versicherung hat Bedingungen für einen österreichischen Anbieter erstellt. Es gelten die in diesen Bedingungen angeführten Konditionen. Richten sich diese nach deutschem Recht, so gilt deutsches Recht.

    wukovits wrote:
    2) Die Versicherung welche ich für meinen Urlaub abgeschloßen habe zahlt auch im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes.
    Gilt hierbei als Stichtag der Tag an dem die Kündigung ausgesprochen wird oder der Tag an dem das Beschäftigungsverhältnis endet? (ich habe momentan 45 Tage Resturlaub stehen)

    Wird man gekündigt und hat bereits eine Reise gebucht und kann man diese nun nicht mehr antreten, weil das Geld anderwertig gebraucht wird, so muss man unverzüglich nach Erhalt der Kündigung den Reisevertrag kündigen und die Versicherung verständigen. Eine gewisse Bedenkzeit, abhängig auch vom Reisebeginn wird man hier aber sicherlich dem Kunden einräumen müssen.

    Somit hängt die Übernahme der Stornokosten nicht mit dem Ende des Dienstverhältnisses zusammen, sondern mit dem Zeitpunkt des Eintritts des ''Schadenereignisses '' (=Kündigung)

    wukovits wrote:
    3) Nach österreichischem Recht sind Urlaubstermine nur dann verbindlich wenn der Urlaubsantrag mindestens 13 Wochen vor Urlaubsantritt eingereicht und bewilligt, oder zumindestens nicht widersprochen worden ist.
    Gibt es Reiserücktrittsversicherungen welche auch dann zahlen wenn der Unternehmer im Falle eines kurzfristiger eingereichten Urlaubes von seinem Recht Gebrauch macht die Urlaubsbewilligung zu widerrufen?

    Eine Reiserücktrittsversicherung wird dann die Stornokosten übernehmen müssen, wenn der Arbeitnehmer einen "gültigen" Nachweis erbringen kann, dass sein Urlaub ordnungsgemäß genehmigt war. Dies hat nichts mit den gesetzlichen Bestimmungen über die Inanspruchnahme des Urlaubs zu tun!

    Meint Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Die unglaublichsten Reisebürogeschichten
    mosaikM mosaik

    mosaik wrote:
    Aber ich verrate euch meinen Geheimtipp: buchts eure Reisen beim Rdlpfrmpft in Gigritspatschen - der hat heiße Preise, darüber hat mal eine Gruppe junger Urlauber sieben Tage lang im Heiligen Land gegrübelt, warum wir um heiße € 10.-- mit ELAL nach Tel Aviv kamen und sie über € 500.-- dafür bezahlten, wie gesagt, beim Rdlpfrmpft in Gigritspatschen

    ... es war in den 1980er Jahren als wir, einige Reisebüromitarbeiter von der Reisebürokette REISEN+FREIZEIT (gibt es heute nicht mehr, ist in der TUI Reisecenter Kette in Österreich aufgegangen, in Deutschland gab es eines in Tübingen und eines in Bad Reichenhall), von München mit ElAl nach Tel Aviv abflogen.

    Strengste Sicherheitsvorschriften, wie üblich waren, mindestens zwei Stunden vor Abflug beim Check in usw. Da stand neben uns eine Gruppe junger Männer, so um die 20 Jahre alt, die mit Rucksack und viel bayerischem Bier (..."wir wissen ja nicht, ob die im Flugzeug auch a Bier haben, wo die doch koscher essen...") eine Woche, so wie wir in Israel sein werden.

    Natürlich fragten sie uns, was wir bezahlt haben und einer von uns erzählte dann SEHR glaubhaft obige Geschichte. Da bekamen die große Augen und fragten natürlich drei Mal nach, ob das schon stimme. Mein Kollege bestätigte alles nochmals mit ernster Mine und wir flogen ab.

    Im Flugzeug wurde dann eine Bierdose nach der anderen aus diversen Rucksäcken geholt und - nur einer von ihnen konnte Englisch - der musste dann dauernd den Text zum Film für die anderen übersetzen...

    Am Rückflug trafen wir sie wieder. Und sie wollten unbedingt wissen, ob bei uns auch die Hotels in Ordnung waren oder ob wir irgendwo was nachzahlen mussten. Und sie wollten die genaue Adresse vom Reisebüro Rdlpfrmpft in Gigritspatschen haben, was ihnen mein Kollege versprach, zu schicken. Ich glaube aber nicht, dass er es je getan hat... 😆

    In diesem Sinne wünsche ich allen Forenlesern und -schreibern einen guten Rutsch ins Neue Jahr - und er möge bedenken, wenn er des nächtens vor einem Start eines Flugzeugs den Kapitän oder Co mit einer Taschenlampe um die Maschine streichen sind: DANN IST WAS KAPUTT und die fliegen jetzt auch noch mit uns! und bitte dann unbedingt wegen erlittenen seelischen Qualen auf diesem Flug die Gesellschaft klagen! Gell! 😆

    grüßt herzlich
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Die unglaublichsten Reisebürogeschichten
    mosaikM mosaik

    ... was verdient eigentlich ein Reisebüromitarbeiter?
    ... in Österreich fast überall den Kollektivlohn, beispielsweise 10 Jahre nach erfolgreich abgeschlossener Lehre € 1.395.-- brutto... 😞

    ... und wie viel kennen eigentlich Reisebüromitarbeiter von dem was sie verkaufen? das wäre doch wichtig!
    ... an der türkischen Südküste zwischen Kemer - Antalya und Alanya wurden 2007 rund 6.000 neue Hotelbetten "eröffnet", das sind fünf bis 10 neue Hotels, hochgerechnet auf den Mittelmeeraum, 50, 70, 100 neue Hotels in einem Jahr, das sind hochgerechnet auf die ganze touristische Welt... ❓ ach, ich schau doch lieber in die Kataloge, gell 😉

    ... und was erlebt man so im Reisebüro?
    ... dass man in Kanada geurlaubt hat, wenn man auf den Kanadischen Inseln war 😆 (die Kanaren)
    ... dass man niemanden etwas vormachen kann oder gar noch erzählen kann, der nach Fernost-Reisen fragt, wo er doch schon in Tunesien war, gell!
    ... jemand erst gar nicht nach Teneriffa gereist wäre, wenn er vorher gewußt hätte, dass man von dort keinen Tagesausflug mit dem Zug nach Madrid machen kann - da wäre er nämlich gleich nach Mallorca gereist, das liegt ja näher...
    ... jemand bei mir nicht den Neckermann gebucht hat, weil ich ihn ja nicht in der Auslage hatte, den Neckermann-Katalog, aber beim anderen Reisebüro stand er in der Auslage...
    ... jemand sich bei der Reise Flug Salzburg - Rom und Busfahrt nach Montecatini Terme (Toskana, 300 km nördlich von Rom) mit Florenz und so - beschwerte: er hätte doch einen Urlaub in Rom im Vorort Montecatini gebucht und will jetzt nich drei vier Stunden mit dem Bus in die Toskana fahren...

    😉 es gibt halt auf beiden Seiten Blauäugige, die die Zukunft rosig sehen, Kunden wie auch Reisebüromitarbeiter (...wo Teneriffa liegt, wollte der Kunde wissen vom Kollegen im anderen Büro, weiß er nicht, er ist mit dem Flugzeug hingeflogen... 😱 )

    Aber ich verrate euch meinen Geheimtipp: buchts eure Reisen beim Rdlpfrmpft in Gigritspatschen - der hat heiße Preise, darüber hat mal eine Gruppe junger Urlauber sieben Tage lang im Heiligen Land gegrübelt, warum wir um heiße € 10.-- mit ELAL nach Tel Aviv kamen und sie über € 500.-- dafür bezahlten, wie gesagt, beim Rdlpfrmpft in Gigritspatschen

    grinst
    Peter

    Allgemeine Fragen
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag