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Aktuell

  • Flugannulierung
    mosaikM mosaik

    Macht es noch einfacher:

    Air France hatte einem Kunden, der in Florida urlaubte, per SMS eine Flugplanänderung geschickt. Die der Kunde aus welchen Gründen auch immer nicht erhalten hat.

    Air France musste die Entschädigung lt. Fluggastverordnung bezahlen, weil sie nicht nachweisen konnte, dass der Passagier zeitgerecht informiert wurde.

    Ich sehe das in diesem Fall auch so.

    Das einzige, was ich halt hier schon wieder anbringen muss: Da reist jemand nach Mali, wohl weitab von üblichen Flugströmen im Weltgeschehen. Dass man auf solchen exotischen Flughäfen mit Überraschungen leben müsste, wäre mir aber dann wohl auch klar. Hier also nach mitteleuropäischen Entschädigungsmaßstäben zu fragen, belustigt mich - selbstverständlich sollte geltendes Recht Anwendung finden, aber in Ausnahmefällen sollte man zumindest nicht darauf bestehen...

    meint 😉 Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Storno bei verkürzter Reisedauer
    mosaikM mosaik

    Was @Rocky1965 hier wieder auszugsweise bringt, ist leider wieder etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Der erste Teil seiner Information trifft zu, der zweite Teil nur in dem von ihm zitierten Urteil in einer besonderen Konstellation Kundenbestätigung - Reisebürobestätigung von Reederei.

    will Peter zum wiederholten Mal erklären 😞

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Urlaubsanzahlung
    mosaikM mosaik

    Rechtlich zusammengefasst:

    Ein Veranstalter kann selbst festlegen, in welcher Höhe er eine Anzahlung verlangen will, sofern er sich an die gesetzlichen Vorgaben bzlg. der Insolvenzversicherung hält (20 % die Obergrenze).

    holidaycheck-forum-zusammengefasst:

    wir hatten also dieser Tage eine heftige Diskussion, ob es gesetzlich erlaubt ist, dass Fluglinien ohne Leistungserbringung einfach so das Geld Monate im voraus verlangen dürfen, wo doch damit ein riiiiiiesiger Zinsverlust dem Kunden entstünde. 😘

    Und hier wird die Meinung vertreten, dass es sich um Peanuts handele und man nicht so kleinlich sein sollte... 😘

    Es zeigt sich, dass die Menschen durchaus verschiedener Ansichten sein können und dürfen und nehmen diese auch gerne zur Kenntnis

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baustelle neben Hotel - kurz vor Abflug durch TUI bekanntgeben - EILT!
    mosaikM mosaik

    Liebe Iris,

    rechtlich ist es so:
    Wenn sich eine Änderung gegenüber der Leistungsbeschreibung in der Buchungsunterlage (meist Katalog) ergibt, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Kunden umgehend davon zu informieren. Das hat er getan, unterstellen wir ihm einmal, dass er wirklich erst jetzt davon erfahren hat.

    Bei geringfügigen Änderungen, jetzt unterstelle ich einmal dieser Baustellentätigkeit* Geringfügigkeit, hat der Kunde keinerlei Änderungs- oder Rücktrittsrechte per se.

    Bei gravierenden Änderungen muss der Reiseveranstalter aber dem Kunden
    a) eine Umbuchung anbieten auf ein anderes Ziel oder Hotel, sofern er dazu (noch) in der Lage ist; er muss keine Angebote anderer Reiseveranstalter anbieten; er darf für die Umbuchung als solches keine Gebühren verrechnen, wohl aber Mehrkosten verlangen
    b) einen kostenfreien Rücktritt anbieten
    c) wird er unter Umständen Schadenersatz pflichtig**

    Kann er weder Abhilfe schaffen noch eine Umbuchung anbieten, kann man den Reisevertrag kündigen und auf den Heimflug bestehen. Kann der Reiseveranstalter dies nicht anbieten, muss man bleiben. In beiden Fällen kann man jedoch nach Rückkehr zu Hause den vollen Reisepreis zurück verlangen! Aber bei dieser Vorgangsweise sollte man vorsichtig sein, nur wenn die Fortsetzung des Urlaubs unzumutbar wäre, kommt dies in Betracht.

    • bei Baustellentätigkeit hat man dann die Möglichkeit, im Falle, dass sie doch gravierend sind, sofort diesen Mangel bei der Reiseleitung zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Abhilfe kann sein, die Verlegung in ein anderes Hotel oder sofern im gleichen Ort nicht möglich, in ein anderes Urlaubsgebiet. In diesen Fällen muss das Hotel jedoch gleichwertig sein und der Veranstalter darf allfällige Mehrkosten nicht vom Konsumenten verlangen!

    **Schadenersatz dann, wenn aufgrund der Kurzfristigkeit keine geeignete und zumutbare Alternative gefunden werden kann oder es sich um einen besonderen Urlaubstermin (Weihnachtsferien als Beispiel) handelt. In eurem Fall ist daher die Frage, inwieweit bei einem Reisepreis von € 1.800.-- pro Person € 200.-- zumutbar wären oder nicht. Erfahrungsgemäss meine ich, dass dieser Betrag im Grenzbereich liegt, eher als "unzumutbar" einzustufen wäre. Aber diese Frage darf man nicht isoliert sehen, sondern muss hinterfragen, ob eine Verschiebung des Urlaubes grundsätzlich beispielsweise in 2008 möglich wäre u. s. w.

    Aus diesen Blickwinkel meine ich, dass man nur auf Kulanz versuchen könnte, ob der Veranstalter den Mehrbetrag oder einen Teil davon übernimmt. Ansonsten bleibt einem nur der Reiseantritt mit anschließender Reklamation, wenn es wirklich beeinträchtigen ist. Denn ohne jetzt mir die genaue Lage des Hotels angeschaut zu haben: läge es beispielsweise in der Stadt oder am Stadtrand wird man sowieso grundsätzlich einen gewissen Lärmpegel hinnehmen müssen. Es wird also sehr viel von der Lage und der Beschreibung des Hotels (wird eine "erholsamer", "ruhiger", "entspannender" Aufenthalt in diesem Hotel versprochen oder ähnlichen) abhängen.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Urlaubsanzahlung
    mosaikM mosaik

    molly41 wrote:
    nun ich glaube das ein RV wie FTI oder TUI nicht so schnell Konkurs gehen und

    😛 das hatten wir Österreicher bei ITAS dem größten Reiseveranstalter in Österreich in den 1990er Jahren auch geglaubt... und der ging mit über einer Milliarde Schilling (730 Mill Euro) in Konkurs...

    😉 Wer dachte bei Swissair, einem der größten Schweizer Unternehmen, dass es in Konkurs gehen könnte?

    ...ich wollte einfach die Sache zurecht rücken, damit nicht alle Surfer nun meinen, sie haben mit voller Bezahlung alle Sicherheiten der Welt, meint

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Urlaubsanzahlung
    mosaikM mosaik

    molly41 wrote:
    Ich bzw. Wir zahlen die Reise gleich komplett wenn wir Buchen und somit ist unser Platz und Hotel gesichert. Keine Stress oder lästige Telefonate mit dem RV, weil das Kontingent voll ist und übersehen wurde.

    Jetzt muss ich @molly41 aber schwer enttäuschen:

    1. Hat eine Teil- oder Vollzahlung absolut nichts damit zu tun, ob man in einem Hotel rausfliegt oder nicht

    2. Erhält man im Falle eines Konkurses des Veranstalter sein Geld dann nicht zurück.

    Zu 1.
    Zahlung und Verwaltung der Buchungen mit dem Hotel sind völlig getrennte zwei Paar Schuhe. Das Hotel erhält in der Regel etwa sechs Wochen vor Ankunft die Zimmerliste und erst dann, wenn überhaupt so früh, meldet das Hotel zurück, dass es überbucht ist.

    Zu 2.
    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man nur jene Höhe der Anzahlung machen darf, die der Veranstalter vorschreibt und auch versichert hat. Die Restzahlung darf ein Veranstalter nicht früher verlangen als die Durchführung der Reise gesichert ist. Dies wird in der Regel die von ihm in den AGB festgelegte Absagefrist bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl sein (4 - 3 - 2 Wochen vor Abreise).

    Zahlt jemand voll die Reise und der Veranstalter geht in Konkurs, so muss die Insolvenzversicherung nur jenen Betrag ersetzen, der zum Zeitpunkt des Konkurses fällig gewesen wäre: also in unserem Fall 10 Prozent - die restlichen 90 schreibt man in den Wind.

    Aber wie @molly41 richtig schrieb: ... jeder kann tun und lassen, was ihm gefällt

    erklärt
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baden war nicht möglich
    mosaikM mosaik

    maximax wrote:
    Da dieses Forum zwar nicht ausschließlich, aber weitgehend von Angestellten/Inhabern von Reisebüros und Reiseveranstaltern beherrscht wird, wirst Du hier kaum objektive Ratschläge, wie Du mit Deiner Reklamation verfahren solltest, erhalten.
    Da ist eher Abwimmeln und Schönreden an der Tagesordnung.

    Diese nicht haltbare und auch nicht zutreffende Aussage ist schlichtweg dumm.

    Natürlich sind in diesem Forum auch Personen unterwegs, die im Reisebüro tätig sind. Aber weit mehr sind es nicht!

    Ich beispielsweise, bin seit 2001 nicht mehr direkt am Counter eines Reisebüros tätig, sondern beschäftige mich ausschließlich mit Gruppenreisen und Marketing in einem Busreisen-Unternehmen (mehr als 30 Reisebusse, über 40 Mitarbeiter, damit es nicht wieder heißt, er werkt ja in einem Pemperlverein 😉 ). Ich habe keinen einzigen Agenturvertrag mit einem Reiseveranstalter, bin somit weder direkt noch indirekt von diesen abhängig. Somit zähle ich mich nicht zu "Reisebüros".

    Ich bin sehr gut durch zahlreiche Fachpublikationen und Gespräche mit Kollegen über viele Bereiche im Reisebüro, von Reiseveranstaltern und im Tourismus im allgmeinen informiert. Daneben beziehe ich eine Fachpublikation für Anwälte, die sich ausschließlich mit Reiserechtsfragen beschäftigt - sechs Mal im Jahr, neben mehreren Newslettern von auf Reiserecht spezialisierten Anwälten.

    Ich finde es aus meinem Wissensbild her eben unfair, in manchen Fällen den Leuten zuzureden, ihr Geld und ihre Energie für etwas auszugeben, dass sie mit 100 prozentiger oder sehr hoher Wahrscheinlichkeit verlieren werden.

    Das hat nichts mit Schönfärbelei oder sonst etwas zu tun. Beispielsweise habe ich bei der Diskussion um allgemeine Geschäftsbedingungen: unfair oder fair - selbst angeregt, dass die Konsumenten diese ändern sollten bzw. eine Änderung herbei zu führen.

    Ich habe Rückmeldungen von zahlreichen Fällen, in denen meine Antwort hilfreich war, um Konsumenten zu ihrem Recht zu verhelfen. Oder zumindest einen Weg habe ich aufgezeigt, den diese Hilfesuchenden - erfolgreich - gegangen sind.

    Verzeihung, aber es ''kotzt'' mich an, wenn da manche immer wieder die selbe Leiher abspielen, dass sie sich ungerecht behandelt fühlen, dass hier nur Schönredner sind, dass die armen Konsumenten die Deppen sind und was weiß ich noch alles.

    Wir diskutieren, der eine hat diese Meinung der andere eine andere. Schön. Es lässt sich gerne auch nochmals über eine unveränderbare Meinung diskutieren. Aber irgendwann muss doch Schluss sein!

    Meint ein erboster
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sofortige Abbuchung von im Voraus bestellte Flugreisen
    mosaikM mosaik

    Marcell wrote:
    KOMISCHERWEISE MELDEN SICH HIER JEDE MENGE RB's, ABER BE- ODER GETROFFENE GIBT ES OFFENBAR KEINE. KOMISCH KOMISCH ...

    ..wer gibt auch schon gerne öffentlich zu, dass er so deppert war und einem Forumschreiber mehr geglaubt zu haben als einem Fachmann 😆

    Scherz, aber grundsätzlich wird wohl kaum einer schreiben: ich habe es gewusst, ich habe es gemacht und jetzt ist doch der andere Schuld, oder?

    Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als es in Bayern DM und in Salzburg ÖS gab. Und als es in München air conti Flugreisen und Kreutzer Reisen gab. Beide hatten nur DM-Preislisten. Und da haben doch viele Kunden mir in Salzburg erklärt, sie buchen deshalb in Bayern, weil die dort eine günstigere DM-Preisliste hätten als die paar Kataloge in Salzburg...

    Freundlich nachgefragt, ob sie mir denn mal so eine "günstigere DM-Preisliste" zeigen wollten, haben alle freundlich abgewunken, aber beteuert, dass sie in Bayern vieel billigere DM-Preislisten hatten.

    Gesehen hatte ich es mein Reisebüroleben lang nie.

    So wird es auch mit jenen sein, die Stein und Bein schwören, immer vier Jahre im voraus einen garantierten Billigstpreis in der Business-Class mit kostenlosem Rücktrittsrecht und Preisgarantie gebucht zu haben und erst bei Rückkehr in Raten ohne Zinsen bezahlt zu haben 😆

    nix für ungut, aber ich glaub ja viel, was ich hier lese, aber halt doch nicht ganz so alles gell,

    meint der Salzburger
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sofortige Abbuchung von im Voraus bestellte Flugreisen
    mosaikM mosaik

    Marcell wrote:

    holzwurm wrote:

    Marcell wrote:
    Hallo zusammen,

    Vielleicht weiht mich dann auch mal jemand in das Geheimnis der Ticketingfrist ein!!!

    Was bedeutet Ticketingfrist ?
    Ticketingfrist bedeutet, dass der gewünschte Tarif innerhalb einer bestimmten Frist auch als Ticket ausgestellt werden muss.

    dann ist ja doch nicht erforderlich, das Ticket sofort zu bezahlen, wenn einem die Airline selber die Ticketingfrist anbietet.

    ...nein? Die Airline sagt, das Ticket muss bis zum ... ausgestellt werden und @Marcell meint, aber zahlen muss man es bis dahin nicht... Was sonst?

    Oder glaubst du, die Fluglinien stellen hundertausende von Tickets aus und ersuchen die Passagiere höflich bei Gelegenheit mal zu bezahlen?

    Ich habe es selbst zig Mal erlebt, dass "Marcell's" bei mir Tickets gebucht hatten, nicht zahlen wollten, ich sie unterschreiben habe lassen, dass sie aber dann den Ticketpreis bei Abholung zahlen müssen und da habe sehr wohl einige blöd geschaut.

    Gut, da sind ein paar Jahre ins Land geflossen, aber Lufthansa hat dir auf die Queue eine Mahnung zur Ticketausstellung geschickt und wer es nicht glauben wollte, den bestrafte die LH mit Löschung der Buchung!

    Und nicht einmal dass dann die Q-class voll war und der Passagier a echt depperte Figur abgegeben hatte: unterschrieben, er zahlt mehr und dann trat das tatsächlich ein...

    Aber das ist natürlich alles ein wohl erfundenes Märchen von zinsgierigen Vermittlern

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Urteil: Bei 7-tägiger Kurzreise ist Flugzeitverschiebung um 12 Stunden Reisemangel
    mosaikM mosaik

    Soweit ich bereits in Zusammenhang mit einem anderen Urteil die Begründung kenne, stützt sich der kostenlose Rücktritt auf die Art der Reise, nämlich einer Kreuzfahrt.

    Denn dann ist die Flugverschiebung deshalb erheblich, weil das Kreuzfahrtschiff bereits ausgelaufen ist und man dem Schiff hinterher reisen oder fliegen müsste.

    Das ist der Grund, weshalb der kostenlose Rücktritt gewährt wurde.

    Grundsätzlich gibt es schon längere Zeit Urteile, die Flugverschiebung bezogen auf die Dauer der Reise als unzulässig betrachten, beispielsweise bei Städteflügen von drei oder vier Tagen.

    Es ist halt wie immer: Urteilskurzfassungen werden niemals der Masse dienen...

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sofortige Abbuchung von im Voraus bestellte Flugreisen
    mosaikM mosaik

    maximax wrote:
    Mit welcher Begründung verlangen also Reiseunternehmer/Fluggesellschaften etc. monatelang im vorhinein die Bezahlung von Leistungen, die sie noch gar nicht erbracht haben?Was privilegiert sie dazu?

    Ja, das ist endlich eine gute Frage!

    Die Antwort: Angebot und Nachfrage.

    Wenn keiner mehr das Angebot wahrnimmt, Flüge im voraus zu bezahlen, bleiben die Anbieter auf ihrem Produkt sitzen und müssen sich etwas Neues einfallen lassen.

    Wenn aber fröhlich jeder von Ryanair und Deutscher Bahn bei deren Aktionen mitmacht und brav im voraus billige Flüge und Bahntickets erwerben, ersteigern, wird es wohl nix werden mit erstem Wunsch...

    Es soll ja Automobile geben, die erst in ein oder zwei Jahren auf den Markt kommen, jenseits von € 100.000.-- kosten und dafür legen die ganz Ergeizigen jetzt schon Geld auf den Tisch, um einer der Privilegierten zu sein und werden...

    Das ist so im wirtschaftlichen Spiel: 100 Job-Suchende bewerben sich um einen Posten, der Privilegierte gewinnt ihn. Ja, was privilegiert diesen einen wohl dazu?

    In der Tat eine interessante Frage
    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sofortige Abbuchung von im Voraus bestellte Flugreisen
    mosaikM mosaik

    maximax wrote:
    Du gehörst zu denen Eurer Branche, die jedes Mal laut "Aua" schreien, wenn es jemand wagt, am Putz der Reiseveranstalter/Reisebüros zu kratzen, indem er einfach mal bestimmte Vorgänge im Ablauf von Reisebuchungen und -durchführungen, die kaufmännisch unlogisch sind, in Frage stellt.

    ... diese Bestimmungen, wie oben von mir erklärt, sind eben nicht kaufmännisch unlogisch.

    ... bitte nicht wieder Feinbild Reisebüro/-veranstalter contra hilflose durch AGB geknebelte Konsumenten hervorholen...

    Übrigens, wer eine Reiseversicherung abschließt, muss sie auch gleich zahlen, auch wenn er seinen Urlaub erst in ein paar Wochen oder Monate antritt. Welche Leistung hat der denn? Versicherungsschutz! Und wenn kein Versicherungsfall eintritt? Betrug von der Versicherung, dass sie ihn gegen Geld versichtert hat?

    Nein, da hast du schon recht, zerpflügen wir nicht Bauunternehmen, Bäckereien, Mechaniker oder Versicherungen. Diskutieren wir weiter über den Fall: Flugtickets sind nicht oder doch gleich zu bezahlen, welche kaufmännischen oder nicht-kaufmännischen Überlegungen können oder dürfen dahinter stecken, welche Möglichkeiten hat ein Konsument bei der Wahl seines Leistungspartners - ja, diese Dinge machen jetzt Sinn!

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sofortige Abbuchung von im Voraus bestellte Flugreisen
    mosaikM mosaik

    maximax wrote:
    dein Vergleich mit dem Baumeister in allen Ehren, aber er hinkt. Das neue Haus zahle ich nach Baufortschritt und gemeinsamem Aufmaß der erbrachten Leistungen. Ich habe also für meine Zahlung einen materiellen Gegenwert.

    Baufortschritt = erhaltenes Ticket ...

    maximax wrote:
    Bei der im voraus bestellten und bezahlten Flugreise, wie hier in diesem Fall, habe ich als Kunde absolut keinen Gegenwert für meine Vorauszahlung in Händen. Und genau da setzt die Kritik an!

    Online bezahle ich auch mit meiner Kreditkarte, ohne noch das erworbene Objekt in Händen zu haben.

    maximax wrote:
    Zu den € 50,00 Zinsverlust. Nach Deiner Argumentation könnte man genau so gut sagen: Warum verzichtet der RV nicht auf den doch so geringen Zinsgewinn von € 50,00 und bucht erst mit der Übergabe der Reiseunterlagen ab? Hat der RV es so "nötig", diesen geringen Zinsgewinn einzuheimsen? Offenbar ja! Aber dann muß man dem Kunden auch zugestehen, mal über einen Zinsverlust von € 50,00 nachdenken zu dürfen.

    Denkmodell A:
    bei reinen Flügen: eine Fluggesellschaft sagt: wer am meisten zahlt, soll dem flexiblesten Flugtarif bekommen: zahlbar eine Stunde vor Abflug, jederzeit umbuchbar und Stornierung ohne Kosten; von diesem Angebot werden aber nicht alle Gebrauch machen;

    also bietet die Fluggesellschaft einen weiteren Tarif an: zahlbar bis ... 14 Tage vor Abflug, Umbuchung und Stornierung nur gegen Gebühr; werden auch nicht alle nehmen, weil sie Sparspechte sind.

    Für die Sparspechte sagt die Fluggesellschaft: gut, wenn ihr mit mir fliegen wollt, will ich aber eine "gewisse Sicherheit", mit der ich kaufmännisch kalkulieren kann: 5 - 10 - 20 Prozent meiner Sitzkapazität gebe ich billig her, aber nur unter der Bedingung: bei Buchung sofort zu bezahlen, keine Umbuchung und Stornierung möglich (=100 % Stornogebühr);

    Nun entscheidet Kunde Sparspecht sich für den letzten Tarif, weiß, dass er es billiger bekommt, aber gleich zahlen muss. Wo liegt also das Problem von Zinsgewinn? Die Fluglinie rechnet mit dem Erlös von X Euro Y Tage vor Abflug und kann dafür den Tarif billiger anbieten.

    Denkmodell:
    Buchung eines reinen Fluges in einem Reisebüro: das Reisebüro ist wie ein "Supermarkt": es kauft Leistungen = Tickets vom Hersteller = Fluggesellschaft zu bestimmten Bedingungen ein, die es auch als vermittelndes Reisebüro einhalten muss: Und damit das Reisebüro da nicht schummelt, verlangt die Clearing Abteilung der IATA (das ist die Vereinigung aller Fluggesellschaften, die eine eigene zentrale Abrechnungsstelle für alle Reisebüros auf der Welt hat) einen Abbuchungsauftrag: einmal im Monat werden alle Tickets vom Konto des Reisebüros abgebucht, die sofort zu bezahlen sindt. Zahlt ein Kunde in einem Reisebüro also nicht gleich bei so einem Tarif im Reisebüro, finanziert das Reisebüro den Kunden!. Also nicht das Reisebüro macht den ominösen Zinsgewinn.

    Und nun darf ich noch deutlicher werden hinsichtlich Reiseziel. Die Niederländischen Antillen zählen zu den gehobeneren Reiseländern und sind durchaus als teure Reiseziele zu bezeichnen. Sie zählen sicherlich auch noch nicht zu den großen Massentourismuszielen. Wer also sich dieses Paradies aussucht, wird wohl auch etwas Kleingeld für seinen Urlaub brauchen - nicht jeder hat dort Verwandte, bei denen er umsonst wohnen kann. Angesichts dieses Preisniveaus dann einem Reisebüro oder einer Fluglinie vorzuhalten, sie zocke ab oder mache unerlaubte Zinsgewinne, finde ich nicht passend.

    Es sei jedem sein Urlaub vergönnt und wer sich etwas leisten kann und will, der soll es sich auch. Aber bitte dann nicht sich über Peanuts aufregen und - das grollt wohl auch in mir - Fachleuten, die tagtäglich damit zu tun haben, erklären zu wollen, sie sind deppert.

    Deine Meinung: es gibt auch Tarife, die man nicht sofort zahlen muss, wollen wir alle gerne auch hier lesen und stehen lassen,

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reservierte Linien-Tickets müssen NICHT sofort ausgestellt und gezahlt werden!!!
    mosaikM mosaik

    Marcell wrote:
    Ich finde es einfach unseriös, in einem öffentlichen Forum zu behaupten, das die Tickets innerhalb weniger Tage ausgestellt und bezahlt werden müssen. Das ist nur bei Online-Buchungen und den Billigfliegern üblich. Und halt den RBs, die keinen Bock haben...

    Und ich finde es unseriös, wenn ein Branchenfremder nur von seinen eigenen, durchaus vorhandenen fünf oder 10 Erfahrungen, einer großen Masse von Forumslesern etwas verkünden will, was zwar in einzelnen Fällen durchaus zutreffen mag, aber eben nicht auf alle.

    Warum akzeptierst du bei Online-Buchungen und Billigfliegern, dass gleich gezahlt wird, aber bei Reisebüro - das sind die ******, die mit deinem Geld "reich" werden - nicht? Werden Online-Büros und Billigflieger nicht auch "reich"?

    Deiner Meinung nach sind also IATA-Spezialisten (Personen, die täglich über Jahre und Jahrzehnte hinweg tausende von Tickets ausstellen) Trotteln oder ******. Das einzig allein seelig machende sind die persönlichen Erfahrungen einer Person...

    Net bös sein, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen und nicht als Bäcker dem Mechaniker erklären, wie ein Motor funktioniert...

    meint etwas emontionell aufgebracht
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sofortige Abbuchung von im Voraus bestellte Flugreisen
    mosaikM mosaik

    Wir sind wieder einmal beim "alten" Thema gelandet: ... Abzockerei, Wahnsinn...

    Bitte sich in Erinnerung zu bringen, dass niemand gezwungen wird mit einem Leistungserbringer einen Vertrag abzuschließen, wenn er mit seinen Bedingungen nicht einverstanden ist.

    Wer ein Haus baut, muss auch regelmäßige Zahlungen an den Baumeister leisten, ohne schon im Haus wohnen zu können. Das mit dem Kauf eines Bahntickets hatten wir schon. Und da gibt es noch weitere Beispiele.

    ... und wer einen Urlaub auf einer der niederländischen Antillen verbringen kann, möge bitte nicht über einen "Zinsverlust" von vielleicht € 50.-- auf ein Jahr gesehen jammern 😉 (man möge mir diesen emontionalen Seitenhieb verzeihen...)

    meint
    Peter

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  • Reisemangel
    mosaikM mosaik

    Eine grundsätzliche Frage bei Baumstellenlärm ist immer die Katalogbeschreibung: was wurde versprochen, welche Lage hatte das Hotel usw.

    Ich denke, es geht immer mehr in die Richtung, dass man einen gewissen Grad an Baustellen und -lärm hinnehmen wird müssen.

    Aber wie geschrieben, es hängt vieles und alles von der Katalogbeschreibung ab.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Salmonellen aus Hotel in Tunesien - Krankenhausaufenthalt
    mosaikM mosaik

    Mit einer Klage wäre ich sehr vorsichtigt.

    Mir sind Gerichtsurteile bekannt, in denen es z. B. nicht einmal einem praktischen Arzt gelungen ist, seine eigene Salmonellenerkrankung schlüssig durch das Hotel zu beweisen.

    Da wird z. B. hinterfragt, ob man im Flugzeug, am Flughafen oder bei einem Spaziergang etwas gegessen hat. Oder: man bucht Halbpension und isst zu Mittag im Strandrestaurant des gebuchten Hotels eine Kleinigkeit. Und kann beweisen, dass diese Speise verseucht war - trotzdem bekommt man nix, weil nur Halbpension Vertragsinhalt der Reisebuchung war und somit das Mittagessen nicht Vertragsbestandteil war. Natürlich könnte man das Hotel trotzdem klagen, aber eben nur das Hotel und nicht den Reiseveranstalter.

    Dann wird natürlich hinterfragt, ob man vielleicht Mayonaise gegessen hat, die schon zwei Stunden am Buffet stand - eine Grundregel besagt, dass man in südlichen Länder keine Eier oder eiersubstanzhältigen Speisen zu sich nehmen soll, die längere Zeit der Umgebungstemperatur ausgesetzt waren. usw. usw.

    Also, mit einem Wort. Bei solchen Klagspunkten sind eigentlich alle deutschen Richter sehr vorsichtig und sehr streng.

    Meint
    Peter

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  • Weniger Sterne, Mängel am Hotel, Flugverschiebungen
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    Ich möchte zum wiederholten Male darauf aufmerksam machen, dass es nicht sinnvoll und zielführend ist, Kurzinfos über Urteile so einfach zu einem Posting stellen und volle Rückzahlung in Aussicht zu stellen oder Flugzeitverschiebungen als Reisemangel zu bezeichnen.

    Beides kann sein, aber man muss das jeweilige Urteil ins Detail kennen. Und selbst da ist es manchmal so, dass fachkundige Rechtsanwälte das Urteil aus mir nachvollziehbaren Gründen bemängeln.

    Natürlich muss ein 4-Sterne-Hotel dem landesüblichen 4-Sterne-Standard entsprechend. Aber kaltes Wasser bzw. nicht beheizter Pool beispielsweise stellen auch bei einem 4-Sterne-Hotel keinen Mangle dar. Muffige Zimmer könnten einen Mangel darstellen, aber dies muss der Kunde substanziiert darlegen können und nicht nur eine persönlich subjektive Empfindung weiter geben.

    Ein Beispiel: die Begründung des LG Köln 4 O 99/06 vom 7.3.2007 bzgl. eines Sportbootunfalls und mögliche Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wird im RRA 3/07 auf fast drei A4 Seiten zweispaltig teil wieder gegeben.

    Erst nach dem Studium dieser Seiten kann man sagen, warum gerade dieser Fall abgewiesen wurde und ein anderer nicht.

    Ich finde daher das bloße Angeben von Links auf Zeitungsartikel den falschen Weg, Suchenden zu helfen.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Weniger Sterne, Mängel am Hotel, Flugverschiebungen
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    Steefilüne wrote:
    Wir haben im Reisebüro ein Hotel auf Mallorca gebucht, das lt. Katalog 4 Sterne hat. Es hatte aber nur 3 wie wir vor Ort festgestellt haben.

    soweit ich weiß, bezeichnen die meisten Veranstalter ihre Hotels nach der Landeskategorie und geben ihnen eine eigene im Katalog erklärte Kategorie.

    Steefilüne wrote:
    Ein Restaurant in der Clubanlage war schon geschlossen. Eine Strandbar auch. Das Hotel war nur zur Hälfte belegt, es schließt auch Ende Oktober. Weiter war der Pool nicht beheizt und a...kalt, 16 Grad.

    ...von wie vielen Restaurants war eines geschlossen? Hat ein Hotel z. B. zwei oder drei Restaurants und ist nur mehr halb belegt, könnte eines oder zwei auch ausreichend sein. Hängt natürlich auch von der Beschreibung im Katalog ab!

    Ein als beheizbar im Katalog bezeichnetes Pool bedeutet lediglich, dass es über die technische Einrichtung der Beheizbarkeit verfügt. Ob und mit wie viel Grad dann das Pool tatsächlich "beheizt" wird, kann aber der Hotelbetreiber selbst festsetzen. Das kann man nicht als Mangel reklamieren.

    Steefilüne wrote:
    Die Zimmer waren feucht und spakig, es hat unangenehm gerochen.

    Könnte eventuell ein Mangel sein. Aber bei Hotels am Meer muss man grundsätzlich mit einer gewissen Feuchtigkeit und Moder... rechnen. Denn im Einfluss der salzigen Luft des Meeres verwittert, vermodert alles wesentlich schneller als bei uns in Mitteleuropa.

    Steefilüne wrote:
    Der Flug wurde von 19:30 Uhr auf 8 Uhr vorverlegt. Das haben wir am Vortag erfahren. Also schnell packen und nachts um halb 5 wurden wir abgeholt.

    Könnte eine Verletzung im Sinne der Fluggastverordnung sein. Dazu müsste man aber die genaue Katalogschreibung und das Flugticket kennen.

    Steefilüne wrote:
    Der letzte Tag war also im Eimer.

    Erster und letzter Tag gelten im allgemeinen, auch bei Gericht, als Reisetage und nicht als Urlaubstage im Sinne von Erholung. Kein Mangel.

    Steefilüne wrote:
    Die Erholung von 1 Woche Urlaub auch - und das alles mit Kleinkind!

    Ich wage zu bezweifeln, dass wegen einer zugegebener Maßen frühen Abreise der Urlaubscharakter und -erholung von zumindest also fünf Tagen dahin sind. Ich meine, hier wäre eine andere mentale Einstellung auf einen kurzen Urlaub, und das ist nun einmal ein siebentägiger Flugurlaub, ratsam. Ich war vier Tage mit dem Auto "auf Urlaub" und habe es sehr genossen, weil ich wusste, dass es 800 km werden, in vier Tagen. Das meine ich mit "mentaler" Einstellung.

    Steefilüne wrote:
    Für den späten Flug haben wir 250 Euro mehr bezahlt, damit wir am Abend zurück fliegen. Wir haben bewusst nicht den Flieger am Morgen genommen. (Der Hinflug hatte 3 Std. Verspätung)

    Hier müsste man jetzt wissen:
    a) hat man für eine bestimmte Fluglinie aufbezahlt und ist mit der dann nicht geflogen
    b) hat man für eine bestimmte versprochene, also zugesagte Zeit, aufgezahlt und hat diese nicht bekommen

    bei a) angenommen, der frühe Flug ging mit der gebuchten aufgezahlten Fluglinie, dann hat man den Mehrpreis nicht für die Zeit, sondern für die Fluglinie bezahlt (unabhängig von der Zeit).

    Aber ich weiß natürlich, wie das in den Katalogen präsentiert wird. Da muss der Laie den Eindruck bekommen, wenn er mehr zahlt, bekommt er garantiert auch die "besseren" Zeiten. Und überliest beispielsweise, dass die Flugzeiten jederzeit noch geändert werden können. Also nur das Versprechen: zahlen Sie ... Euro mehr und Sie fliegen garantiert um .. Uhr wäre jetzt dann ein Mangel gewesen.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Urlaubsreklamationen gehen zurück, zumindest bei ostdeutschen Touristen
    mosaikM mosaik

    Es ist äußerst interessant diese Diskussion zu verfolgen. Bei Nachrichten wie "Internetbuchungen nehmen stark zu" oder "schon jeder zweite bucht seinen Urlaub im Internet" gibt es bei weitem nicht diese heftigen Reaktionen.

    Ich denke, das hängt damit zusammen, dass Menschen manche Informationen kopfnickend und zustimmend hinnehmen (weil sie sich mit ihrem eigenen Empfinden decken) und bei anderen trotz mangelnder Grundlagen bzw. Hintergrundinformationen recht heftig diese Information anzweifeln (weil sie sich nicht mit ihren eigenen Empfindungen decken).

    😉 Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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