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  • Geisterhotel - Ankunft am Tag der Eröffnung des Hotel´s
    mosaikM mosaik

    "hubilein" wrote:
    Nun haben wir das Probleme, dass wir die ersten sind und wahrscheinlich in den ersten Tagen in einem Geisterhotel landen !

    wenn sich das "Geisterhotel" auf "wenig Gäste" beziehen sollte - man hat keine besonderen Anspruch auf Völle oder Leere eines Hotels. Selbst wenn man der einzige Gast wäre - so lange ein Veranstalter nicht definitiv verspricht: Sie verbringen Ihren Urlaub unter vielen Menschen (oder ähnlich), stellt die Einsamkeit in einem Hotel keinen Reisemangel dar.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeiten
    mosaikM mosaik

    ok das Thema ist urururalt - bitte in diesem Forum einmal durchschauen !

    Grundsätzlich zulässig.
    Im Einzelfall per Gericht prüfen lassen
    Es zählen die Nächte, nicht Tage
    usw.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Viele polnische Urlauber
    mosaikM mosaik

    ah, da fällt mir noch a Fernsehsendung ein, etwa 15 Jahre ist's her:
    Frage an damals urlaubende Deutsche, die in einem Club Robinson in der Türkei gerade 14 Tage geurlaubt hatten...

    Frage des Reporters:
    Warum haben Sie die Türkei als Urlaubsland ausgewählt?
    Antwort:
    weil es ein herrliches Land ist und es uns sehr gefällt.
    Frage:
    Und was haben Sie so alles von Land und Leute in den 14 Tagen gesehen?
    Antwort:
    Nix, denn der Club war so herrlich und hat ja alles geboten: wer wollte, konnte Türkisch essen, einmal die Woche kamen Kamele und Händler und bauten einen Bazar auf. Wir haben somit sehr viel von diesem Land kennengelernt...

    Aha, Baulöwen unter Euch: baut Urlaubsländer in deutschen Wäldern nach und keiner wird jemals wieder Flugzeitenprobleme haben!

    Und Journalisten machen an einem Wochenende einen Europatrip:
    Klein-Italien
    Klein-Kroatien
    Klein-Kreta
    Klein-Antalya...

    😄 Peter 😄

    Reiseveranstalter

  • Viele polnische Urlauber
    mosaikM mosaik

    Fast alle großen (deutschen) Reisekonzerne haben schon vor Jahren begonnen in den damals noch nicht zur EU gehörenden Staaten ihr Netzwerk aufzubauen.

    So bietet TUI beispielsweise schon seit Jahren seine Produkte in der Slowakei an. Polen ist ebenfalls schon seit Jahren auf der Liste der TUI. usw.

    Tschechien sowieso.

    Ich erinnere mich an ein Volk, das musste seit dem späten Mittelalter in europäischen Städten in Ghettos leben. Als man im 20. Jh. endlich diese Ghettopflicht aufgehoben hatte, brachte es die Geschichte so mit sich, dass just diese Völker der Aufhebung selbst neue Ghettos erbei wünschten.

    Urlaubs-Ghettos

    Denn die ursprüngliche Definition von Urlaub - die Ortsveränderung von mehr als 24 Stunden - will der Mensch nun doch nicht recht so haben: Bier, Wurst, Kaffee, Frau, Freundin, Zeitung, Fernsehen - sollte nun auch im Urlaub vom Ort [gemeint zu Hause] sein.

    Ich habe in der Türkei Menschen aus der Ukraine kennen gelernt, die waren angenehmer als manche österreichischen Zeitgenossen.

    Aber ich möchte bei Gott hier niemanden Rassismus unterstellen, so was kennen nur die Amerikaner, gell!

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Alle deutschen Reiseveranstalter
    mosaikM mosaik

    eine solche - vollständige Liste - gibt es net wirklich.
    http://www.tip.de/register/ --> da kann man suchen nach Reiseveranstaltern, ob sie die Insolvenzversicherung abgeschlossen haben, aber Liste davon kann man keine ausdrucken.

    In Fachzeitungen werden manchmal Listen der wichtigsten Veranstalter - vielleicht 100 an der Zahl abgedruckt.

    Es gibt dann noch Bücher, die jährlich erscheinen und man kaufen kann, in denen wahrscheinlich fast alle verzeichnet sind: http://www.tid.de/

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
    mosaikM mosaik

    "ballalu" wrote:
    dann sollen doch die fluggesellschaften gleich keine zeitangaben geben und man erfahrt erst bei der ticketübergabe die flugzeiten dann ärgert man sich wenigstens nicht wenns sich ändert.

    ... genau das war bis Anfang der 90er Jahre ja auch so üblich. Dann kam der Druck der Kunden, die Löcher in die Mitarbeiter bohrten, WANN denn am Tag X der Flug ginge - schließlich will man ja noch den Tag genießen...

    Also begannen die Fluggesellschaften - durchaus in guter Absicht - die Flugzeiten in die Katalog zu schreiben.

    Ergebnis bekannt.

    Hausgemacht.

    Die Geister, die ich rief, werd ich nun nicht mehr los.

    Jedem Recht getan ist eine Kunst die niemand kann.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rat w.Umbuchung
    mosaikM mosaik

    @Lexilexi

    ein Veranstalter muss zumindest am Tag der Fragestellung in der Lage sein, bei seinem örtlichen Vertreter (Agentur, Reiseleiter) eine verlässliche Information verlangen.

    Das heißt, teilt er dann morgen mit, dass er bis heute in der Tat nichts davon gewusst hätte, müsste man - richtig erkannt - ihm das Gegenteil beweisen.

    Wenn also @maridi am letzten Mittwoch, Donnerstag, Freitag oder heute diese Info erhielt, dass das Hotel nicht fertig ist, wird man auch noch nicht viel Handhabe haben: Der Hotellier, die Reiseleitung, die örtliche Agentur "hat trotz mehrmaliger Zusicherung erst -soeben- erfahren, dass das Hotel doch nicht am 11.6. aufsperren kann..." --> dann braucht ein Veranstalter ein paar Tage, um in der im Moment anlaufenden Hochsaison alle Reisebüros und deren Kunden zu verständigen.

    Ich höre jetzt natürlich wieder im Raum: in der heutigen Zeit der modernen Kommunikation sollte das doch alles keine Zeitfrage mehr sein.

    Nüchtern dazu: als ich heute in der Früh in mein Büro gekommen bin, hatte ich vier Aufgaben heute zu erledigen - bis jetzt konnte ich aber aufgrund tagesaktueller Dinge noch keine einzige erledigen. Also? Theoretisch geht alles gleichzeitig, wenn... man genügend Personal und eine ausreichende Anzahl eigener Hände hat.

    Und ein Schelm, der dächte, Süditalien sei in Mitteleuropa... deren Sanduhren drehen sich durchaus manchmal nach deren arabischem Einschlag...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EILT Umbuchung einer Reise, bereits im Urlaubsland
    mosaikM mosaik

    Also jetzt bringen wir das mal auf die Reihe:

    Dani ist bereits auf Urlaub in Tunesien.
    Und möchte jetzt in ein anderes LAND umbuchen.

    Da erhebt sich die Frage:
    Umbuchen, weil es einem persönlich dort nicht gefällt, wie man aus einem Posting heraus lesen kann --> dann auf jeden Fall nur unter voller Bezahlung des alten, gebuchten und eines eventuell neuen Urlaubs.

    Umbuchen, weil die vorgefundenen Reisemängel von den Leistungen, die der Reiseveranstalter zu vertreten hat, so gravierend sind, dass an eine Fortsetzung des Urlaubs nicht zu denken ist.
    --> dann wäre Abbruch und sofortige Heimreise und Forderung des gesamten Reisepreises samt Entschädigung für vertanen Urlaub möglich. Vorausgesetzt, diese Mängel sind wirklich so schwerwiegend!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rat w.Umbuchung
    mosaikM mosaik

    Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, sofort bei Bekanntwerden von Mängel oder Unmöglichkeit der Hotelbenützung die gebuchten Kunden davon zu informieren und ihnen

    a) Alternativen anzubieten, sofern er aufgrund seines eigenen Angebots dazu (noch) in der Lage ist

    b) einen kostenfreien Rücktritt anzubieten

    und wäre darüber hinaus Schadenersatz pflichtig bis zur Höhe des Reisepreises wegen Nichterfüllung des geschlossenen Reisevertrages.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EILT Umbuchung einer Reise, bereits im Urlaubsland
    mosaikM mosaik

    Ein Kunde kann auf gleichwertige Unterbringung im gebuchten ZIELGEBIET bestehen. Unter Zielgebiet wird im Allgemeinen der Bereich um den gebuchten Urlaubsort bezeichnet. Bei gröberen Problemen wird ein Reiseveranstalter aber sicherlich versuchen, den Kunden im Großraum des Zielgebiets unterzubringen: Also bei Landeflughafen Antalya: Kemer - Side - Alanya --> nicht muss er Dalaman als Alternative anbieten.

    In solchen Fällen, in denen man mit den gebotenen Alternativen aus berechtigten Gründen nicht einverstanden sein muss, kann man auf Kosten des Veranstalters heimfliegen und Schadenersatz in der Höhe des Reisepreises verlangen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • was tun wenn wir vor Ort plötzlich in ein anderes Hotel kommen
    mosaikM mosaik

    ad 1 - Heimflug
    ich habe beschrieben, wie die rechtliche Seite aussieht - wie es dann praktisch aussieht ist wieder eine andere Sache.

    Aber grundsätzlich muss man keine Alternative vor Ort akzeptieren. Natürlich gilt auch hier: jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Ist beispielsweise die Alternative in unmittelbarer Nähe und gleichwertig, dann wird man diese wohl annehmen müssen. Hat aber die gebuchte Anlage etwas Besonderes, was die Alternative nicht hat, muss man sie schon wieder nicht annehmen.

    Ist man in einem Urlaubsgebiet, das aus mehreren Strandabschnitten größerem Ausmaßes besteht, wird die Ablehnung einer Alternative meist auch möglich sein.

    ad 2
    Gleichwertig muss nicht unbedingt mit Sternen oder Ausstattung zu tun haben! Gleichwertig kann auch Lageeigenschaften betreffen: denn es ist ein Unterschied, ob man ein 4-Sterne-Hotel mit identen Einrichtungen am A... der Welt in der Einöde angeboten bekommt oder in Randlage zu einem Dorf oder mitten in einer großen Stadt. Hier wäre SICHER NICHT Gleichwertigkeit gegeben!

    Auch spielt die Größe eine Rolle. Nicht gleichwertig ist, wenn man ein Hotel mit 1.000 Betten gebucht hat und als Alternative eine gemütliches kleines Hotel mit 80 Betten angeboten bekommt - und umgekehrt. Vielleicht will man ja unter vielen Leuten sein oder umgekehrt...

    Aus diesen Informationen zusammen ergibt sich eben die Möglichkeit, Alternativen abzulehnen und sofort wieder heimzufliegen.

    Ist nun beispielsweise kein Flug vom Veranstalter frei und hat man ausdrücklich und nachhaltig den sofortigen Heimflug verlangt, kann man auf Kosten des Reiseveranstalters sich selbst einen Rückflug organisieren, notfalls auch im Linienflugzeug.

    Aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass man sich sicher sein muss, die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt zu haben. Und das wird möglicherweise für einen Laien schwierig sein. Aus diesem Grund machen dies nur wenige, aber immerhin, mir sind da einige Urteile bekannt, zu Gunsten der Kunden.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • rtl2-Sendung über easyJet
    mosaikM mosaik

    @Sternedieb

    a) ein weiteres Opfer
    b) ein Angehöriger eines weiteren Opfers
    c) ein Freund von einem weiteren Opfer, der mal helfen will
    d) ein Surfer, der für eine im Grunde nach ja wirklich richtige Sache eintritt
    e) vielleicht doch ein .... :D?

    aber kurz zum Thema selbst:
    Wir Konsumenten werden durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geschützt und in unseren Rechten gestärkt. Aber wie sich immer häufiger zeigt, die Durchsetzung unserer Forderungen wird immer schwieriger. Die "Gegner" setzen auf Zermürbung.

    Das ist schade, weil es werden dadurch wieder neue Gesetze folgen. Und weil es so viele Gesetze geben wird, werden die Anbieter verpflichtet werden, diese in Buchform dem Kunden vor Buchung auszuhändigen, und weil das zu viel zum Lesen ist für den Konsumenten, wird sie ein Richter für ungültig betrachten, und weil sie ungültig sind, stehen die Konsumenten wieder ohne Rechte da ❓ oder wird es die Anbieterseite sein 😱

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Wegen Storno!
    mosaikM mosaik

    @Lexilexi

    danke für die Blumen, tut bei diesem verregneten Frühling ja gut, das Bunte...

    zum Thema:
    Weder ein Reisebüro noch ein Reiseveranstalter können auf die schriftliche Form der Stornierung bestehen - selbst dann nicht, wenn sie dies in ihren AGB's so stehen hätten (so genannte unwirksame Klausel).

    Aber es dient in diesem Fall sicherlich zur Beweisführung des Kundens. Was, wenn der Reiserveranstalter nichts mehr von einer Stornierung weiß...

    Ich persönlich bitte auch immer um eine schriftliche Stornierung oder zumindest eine Unterschrift unter der Stornorechnung/Bestätigung.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sonderangebot, aber leider nicht für uns...!
    mosaikM mosaik

    @juanito

    hast nix besseres zu tun als einen Flüchtigkeitsfehler von mir aufzugreifen? Such weiter, wirst noch eine Menge finden - und - wie schreibt doch ein anderer Surfer immer - die darfst dir auch behalten 😄

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sonderangebot, aber leider nicht für uns...!
    mosaikM mosaik

    Ich verstehe natürlich die Verärgerung unserer Schweizer Freunde.
    Weil nähmlich zwischen Milch am Montag gekauft und Freitag noch billiger in ihrem Fall der Unterschied besteht: im Jänner gekauft und im April billiger - ABER BEIDE im Juni am gleichen Tisch im Hotel am selben Tag gesessen ... verstehe dann einer, warum der eine einmal gratis essen darf und der andere nicht (der, der mehr bezahlt hat...).

    Aus diesem Blickwinkel heraus habe ich immer verstanden, dass solche Aktionen böses Blut machen. Wennauch, wie eingangs erwähnt, rechtlich es zulässig ist.

    Aber, es ist eben so: da saß vor mir ein Ehepaar und wollte seinen - günstigen - letzte-Mintue-Urlaub buchen, mal hier im Computer nachgeschaut, mal dort, dann wieder doch hier oder nein, doch lieber dort, oder vielleicht doch....? -

    Dann! Gelobt sei Jesus Christus [der erste Reiseleiter der Geschichte: denn er und seine Brüder trugen wallende Gewänder und irrten planlos umher...] - wir fanden etwas Passendes Günstiges.

    Aber dann wieder: ja, vielleicht doch... ? Oder doch des andere...? Oder doch dort noch a bisserl gspart...? Hin und daher - so lange, bis das ursprünglich ins Auge gefasste Angebot buchstäblich während der Unschlüssigkeit von einem anderen Reisebüro weggbucht wurde. Und sie haben schließlich was Teureres buchen müssen.

    So spielt das Leben...
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
    mosaikM mosaik

    "eslipart" wrote:
    Mir ist unverständlich, daß z. B. eine Fluggesellschaft, die einmal am Tag von Antalya nach Hannover fliegt, den Rückflug von 19:00 auf 16: 00 vorverlegt. Doch wohl nicht, weil es Probleme mit der Maschine gibt, oder der Flieger noch nicht voll ist. Ein Schelm, der Böses denkt.

    ...ein Schelm, der die Hintergründe nicht kennt... tät' eher passen:

    Also, nennen wir das Flugzeug "Hilde". Also, "Hilde" fliegt von Antalya nach Hannover und von Hannover nach Antalya und von Antalya nach Hannover usw. und dazwischen wird gejausnet, geputzt und repapiert - gell?

    Nein, nein, so ist das nicht: unsere "Hilde" wurde im Sommer 2005 (!!) wie folgt zum Arbeiten eingeteilt: Hannover - Antalya - Hannover - Mallorca - München - Kreta - Hannover - Antalya ....
    und ist so fast 24 Stunden von Montag bis Sonntag in der Luft.

    Jetzt net sagen, ein Pilot darf ja gar nicht so lange fliegen - Bordpersonal wird immer wieder dabei getauscht...

    soweit alles noch klar?

    Gut!

    Jetzt ist es mittlerweile Juni 2006 geworden. Der Flug nach Mallorca fällt aus, die Maschine nach Kreta muss größer werden, weil mehr Buchungen vorliegen und neu wurde eine Rotation (=ein Umflug Flughafen A --> B --> A) dazu gebucht, nach Teneriffa. Also bekommt unsere "Hilde" neue Arbeitsaufteilung: Hannover - Teneriffa - Hannover - Antalya - Hannover - Antalya .. und fertig sind neue Flugzeiten, neun Stunden später...

    Diese vereinfachte Schematik soll aufzeigen:
    a) dass die Flüge mindestens ein Jahr im Voraus einkauft und geplant werden
    b) sich durch tatsächlichen Verkauf dann Veränderungen ergeben können

    Natürlich kann auch ein nicht geplanter Werftaufenthalt wegen Reparatur sein. Aber dieser würde dann nicht eine Woche vorher schon bekannt sein (die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten werden nämlich schon im Flugplan selbst geplant).

    Also, alles wieder geklärt?

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sonderangebot, aber leider nicht für uns...!
    mosaikM mosaik

    Auf einen Nenner gebracht: das ist so - rechtlich - in Ordnung. Moralisch, darüber diskutierten wir schon an anderer Stelle, ist es vielleicht eine andere Sache.

    Man bucht eine Reise und bezahlt den zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Preis.

    Weil sich etwas nicht oder schlecht verkauft, wird kurzfristig zur Anlockung "letzte-Minuten-"Buchender der Preis gesenkt, eine oder mehrere zusätzliche Leistungen ohne Mehrkosten angeboten.

    Dieses - neue - Angebot ist dann eben gültig zum Zeitpunkt des - neuen - Abschlusses.

    Anders betrachtet:
    Ein Hotel vermietet 10 % seiner Zimmer.
    Dann nix mehr.
    Es will aber noch ein wenig mehr vermieten um die Fixkosten zu senken.
    Man "letzte-Minute" Angebot
    --> und nun kämen die schon fix gebuchten 10 % und verlangten ebenfalls die Senkung, damit würden die Kosten ja nochmals steigen...

    Fazit: früh buchen und sicher sein, dass man die gewünschte Leistung auch wirklich genießen kann - oder - Risikokitzel spüren, warten und hoffen, kurzfristig das Gleiche billiger zu bekommen. Pech, wenn das nicht aufgeht - denn dann hat man ja auch - umgekehrt - keinen Anspruch auf das eigentlich-wollte-ich-ja-zum-vollen-Preis-buchen-Zimmer...

    Und wenn das stimmt, das ihr noch kostenfrei stornieren könnt, dann gäbe es ja die theoretische Möglichkeit, das Hotel anzurufen, mitzuteilen, dass man hiermit das "alte" Angebot kostenfrei storniert und das "neue" Angebot 4=3 bucht...

    Also, ich meine - moralisch betrachtet - ist es die unter Südtiroler Hotelliers weit verbreitete Sturheit, auch "mir-san-mir" Mentalität bezeichnet, die ich leider aus einiger 20jähriger Erfahrung kenne.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wegen Storno!
    mosaikM mosaik

    Gesetzlich betrachtet, unterliegt sowohl der Abschluss einer Reise als auch deren einseitige Auflösung vom Kunden = Stornierung KEINER besondern Form.

    Das bedeutet, man kann mit Anruf, mit Mail, mit Brief eine Reise stornieren. Nur - es empfiehlt sich dieses nachweislich schriftlich zu machen, um im Fall von Probleme den Beweis erbringen zu können.

    So ist die Antwort dann in der richtigen Reihenfolge.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsversprechungen vom Veranstalter nicht gehalten - was tun???
    mosaikM mosaik

    aha, jetzt wissen wir auch, warum sich der Veranstalter nicht an die Buchungsbestätigung gehalten hat: Buchungsstopp - man stopfe so viel Leute wie irgendwie möglich in das Buchungskontingent, sprich Zimmer, die man zugesagt hat, aber nicht voll belegt werden, werden einem einfach wieder weggenommen...

    Sauerei.

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Norwalk-Virus, Reisemangel?
    mosaikM mosaik

    @angelbia

    durchaus ehrbar dein Ansinnen an den Veranstalter zu schreiben. Aber ich fürchte, der Brief wird über den Rand des Schreibtisch des Brieföffners nicht hinaus wandern und Wellen schlagen...

    Alles Gute
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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