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  • Koffer wurde am Abflughafen stehen gelassen, ...Reisepreisminderung?
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    Dr. Führich und seine "Kemptener Tabelle" helfen hier weiter:

    Entschädigungsanssprüche:
    zwischen 10 und 30 Prozent pro anteiligen Tagespreis kann man Minderung verlangen, wenn im Rahmen einer Pauschalreise die Koffer verspätetet ankommen.

    Zwei Dinge nochmals zur Erinnerung:
    Für die Verladung am Flughafen ist nicht die Fluglinie zuständig, sondern der Flughafenbetreiber.
    Das Notwendigste kann man sich kaufen und mit der Fluglinie wieder abrechnen

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugverspätung - Preisminderung?
    mosaikM mosaik

    Thorben-Hendrik meint es mit uns gut - er postet schon zum zweiten Mal die Verordnung. Nur die nutzt da in dem Fall nix.

    Die Verordnung bezieht sich auf Linienflüge. Bei Verspätungen gibt es kein Geld.

    Bei Pauschalreisen kann einen Flugverspätung sehr wohl zu Rückzahlungen führen, weil sie bei Pauschalreisen als Reisemangel angesehen werden können. Die Auslegung jedoch ist ganz individuell von Fall zu Fall zu betrachten.

    Es hilft nix, Reiserecht ist manchmal eckig.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugerverlegung nach vorn um 1,5 Tage ?
    mosaikM mosaik

    Beginnt eine Pauschalreise datumsmässig früher oder endet sie datumsmässig später als gebucht, liegt ein Reisemangel vor.

    Wird der Abflug um einen Tag vorgezogen, kann man kostenfrei zurück treten.

    Akzeptiert man die neuen Reisedaten, so wurde damit auch ein neuer Reisevertrag abgeschlossen und man hat keine weiteren Ansprüche. Ist die - neue - Reise jedoch mangelhaft in ihren Leistungen, bleibt natürlich das Recht auf Gewährleistung oder Schadensatz voll aufrecht.

    So ist es Leute und nicht anders!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsches Hotel gebucht - Schuld vom Reisebüro!
    mosaikM mosaik

    Wir haben bisher leider ja nur die Erläuterungen der einen Seite gelesen. Auf diese Aussagen hin wurden Meinungen geäußert, wie ...man muss als verantwortungsbewußter Ausbilder dem Lehrling bei der ersten Buchung beiseite stehen ... (sinngemäss).... daher wäre es schon die Aufgabe vom Reisebüro, hier den Fehler wieder auszumerzen...(sinngemäss).

    Ich stehe aber trotzdem zu meinen bisherigen Aussagen und unterstelle jetzt mal, dass die uns bekannten Informationen wichtige Teilinformationen nicht enthalten - sprich - wir nur die eine Interpretation kennen. Was nämlich ein verständlicher Faktor des Menschens ist: jeder Rechtsanwalt beispielsweise versucht auch im schlimmsten Mordfall noch die Dinge anders hinzustellen. Das ist sein Job. Und genauso sehen wir - anderen - Menschen es auch.

    Ich will hier wieder einmal ein Beispiel aus der Praxis bringen:
    Kunde storniert und erfährt, dass rund € 700.-- pro Person an Stornogebühren fällig werden.
    Kunde empört: "wir wurden nicht auf die Möglichkeiten einer Stornoversicherung aufmerksam gemacht!".
    Ich verweise auf den Buchungauftrag, wo angekreuzt wurde: KEINE Reiserücktrittsstornoversicherung gewünscht - und unterschrieben
    Kunde: "das hat uns aber das Mädchen [Anmer: meine Kollegin] nicht gezeigt und wir hatten keine Zeit zum Lesen."
    Ich zeige dem Kunden, dass er die Anmeldung per Post erhalten hat und zehn Tage später diese bei uns persönlich samt Anzahlung vorbeigebracht hatte... Also Zeit genug um zu lesen.
    Kunde: "Aber es ist viel zu kleingedruckt - das ist nicht gültig".
    Ich zeige ihm die Tageszeitung, die Seniorenzeitung und ein Buch - alle drei sind mit den selben, ganz normalen Schriftgröße gedruckt wie unsere Buchungsbestätigung.
    Kunde: "Aber ich fühle mich betrogen" - zahlt - und geht.

    Was will ich damit sagen: selbst wenn in unserem Posting-Fall der Nachweis erbracht werden könnte, dass im Reisebüro alles korrekt gewesen wäre, bliebe doch beim Kunden der Geschmack: aber ich bin trotzdem betrogen worden...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Brauche dringend eure Hilfe - Hotel las costas
    mosaikM mosaik

    Karl Heinz und der Kleine Sohn... haben es schon richtig erwähnt:

    a) beim Auftreten eines Mangels --> Meldung an die Vertretung des Reiseveranstalters
    b) Abhilfe verlangen --> keine möglich:
    c) hängt es von der Schwere der Mängel ab, ob ein vorzeitiger Heimflug gerechtfertigt ist oder ob man die Mängel im Moment hinnehmen muss, um nachher - mit Bestätigung der Reiseleitung Forderungen stellen kann;

    Wikipedia gibt Auskunft, was ist ein Kakerlake:

    Von den bekannten 3500 Schabenarten leben in Mitteleuropa nur 15 Arten, die meisten anderen findet man in den Tropen und Subtropen. Die Schaben sind meist nachtaktiv oder leben in dunklen Lebensräumen, einige... Die bekanntesten Arten in Mitteleuropa, wie die Küchenschabe (Blatta orientalis</i>), auch Kakerlake genannt und die Deutsche Schabe (Blattella germanica</i>), stammen ursprünglich aus den Tropen. In menschlichen Behausungen finden sie oft ideale Lebensbedingungen und wurden daher in der ganzen Welt verschleppt. Vor allem in Wäldern sind auch in Mitteleuropa einige frei lebende Arten anzutreffen, beispielsweise die Waldschabe Ectobius sylvestris</i>, die im Gegensatz zu den eingeschleppten Arten keine Schädlinge, sondern relativ unauffällige Bodenbewohner sind.

    Somit kommen diese  Tierchen überall vor - nicht ihr Auftreten alleine, sondern die Menge wird richterlich als Mangel festgesetzt. Darüber hinaus wird man in südlichen Ländern wohl mit diesen Tierchen (wie auch mit anderen...) leben müssen.

    Die Konsumenten haben einen starken Schutz durch verschiedene Gesetze und Verordnungen im Tourismus erhalten. Kleiner Haken daran: auch die Urlauber müssen gewissen Punkte einhalten, um (vollkommen) zu ihrem Recht zu kommen...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsches Hotel gebucht - Schuld vom Reisebüro!
    mosaikM mosaik

    was mich ein wenig bei der ganzen Diskussion betrübt ist...

    ... dass man als Erwachsener
    ... wählen gehen darf
    ... Kindern sagt, was gut und schlecht ist
    ... Weltkonzerne lenkt

    aber wenn man
    ... schon offensichtlich erkennt, dass man von einem Lehrling bedient wird
    ... es ja doch um relativ viel Geld geht
    ... man etwas unterschreibt, aber vorher nicht liest

    dann
    ... die Schuld einzig beim Lehrling sucht
    ... auf Kulanz hofft
    ... das leidgeprüfte "Kundenservice" herbei jammert

    Fehler passieren uns allen, keine Frage. Und wir sollten auch in unserem Bereich immer versuchen, wenn möglich, alles wieder gerade zu bügeln.

    Aber...
    ... was, wenn man richtig gebucht hat, es sich nur nachher anders überlegt hat
    ... weil man plötzlich was Negatives darüber gelesen hat
    ... weil weil weil

    Wir können nicht in jeden hinschauen: da sind sicher viele, die guten Willens sind. Was aber, wenn man einen Golf kaufen wollte und versehentlich den Kaufvertrag eines Porsches unterschrieben hat - oder umgekehrt?

    Es ist in solchen Fällen immer schwierig, die Wahrheit zu finden. Mal ganz trocken aus meiner persönlichen Erfahrung: in mehr als einem Fall einer Reisebuchung war ich "kundenfreundlich", "kulant", um in Zukunft "einen zufriedenen Kunden mehr zu haben" - und in mehr als einem Fall sah ich den Kunden trotzdem nicht mehr wieder.
    Einer wollte mal ein "Kundenservice", war aber gar kein Kunde und wollte es auch nicht werden - er wollte nur, weil's grad passte, "Kundenservice" von mir...

    Ich verstehe schon den Groll des Kundens, aber ich bitte doch, die Situation mal auch selbstkritisch zu betrachten...

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Muchas Problemas - Hotel Dunas Paraiso (Teneriffa)
    mosaikM mosaik

    Man kann übrigens auch sich selbst einen Rückflug organisieren und muss nicht zwingend einen vom Reiseveranstalter, bei dem man gebucht hat, abwarten. Einige Fakten vorausgesetzt.

    Was den wahrlich nicht sauberen Charakter der Abhandlung durch den oder die Reiseveranstalter angeht: so lange es Urlaubsreisen geben wird, so lange es den Wunsch geben wird, Preise zu vergleichen und nicht mehr als notwendig zu zahlen, wird es schwarze Schafe unter den Anbietern geben.

    Ich meine jetzt damit nicht, dass die hier Betroffenen bewußt nach etwas Günstigem Ausschau gehalten hätten. Sie haben wahrscheinlich aus dem Angebot gewählt und sich für X entschieden. Nur - X wußte schon, warum es diese oder jene Anlage zu diesem oder jenen Preis anbietet...

    Ich bin jetzt seit 1982 im Reisebüro tätig. Und seither habe ich es mehrfach erlebt, dass Reiseveranstalter Hotels angeboten hatten, mit denen sie weder einen Vertrag hatten, noch ein Bettenkontingent, noch wollte der Hotelier mit diesem zusammen arbeiten. Es kam zu Klagen, Unterlassungen, Verschwinden des dubiosen Anbieters und - zum Neuauftauchen unter anderem Namen, mit derselben Masche, bis es wieder von vorne anging.

    Und viele Veranstalter, auch "renommiertere", bauen auf die Vergesslichkeit der Kunden und in ihrer Urlaubsstimmung, "die alles verzeiht". Aus diesem Blickwinkel heraus bin ich sehr wohl der Auffassung, man sollte auf jeden Fall Reisemängel reklamieren und die dafür vorgesehenen Entschädigungen in Anspruch nehmen.

    Nur wenn die Veranstalter einen (hohen) administrativen und (auch) finanziellen  Aufwand betreiben (müssen), die ihnen aufgrund der Reklamationen entstehen, werden sie nach Wegen suchen (müssen), dies zu minimieren.

    Das Problem dabei ist, die echten, berechtigten Reklamationen von den "Trittbrettfahrern", auch notorische Nörgler genannt, auszuklauben. Dass man dabei vielleicht mürbe wird, die Feinfühligkeit verliert, zu den (unfeinen) Mitteln des Vertröstens - auf Zeit bauen greift, sind dann Folgeerscheinungen von Massentourismus und -reklamationen.

    Zum Thema Überbuchen habe ich schon mehrmals Hintergründe aufgezeigt. Dies hat nichts mit Technik oder Kommunikationsmitteln zu tun. Es ist einerseits ein aufgrund wirtschaftlicherem Drucks der Veranstalter entstandene wirtschaftliche "Notwendigkeit" der Hoteliers, andererseits wird man nie in die Seelen von Menschen, von anderen Völkern, blicken können. Habgier und Betrug gibt es in allen Ländern, und je größer das "Angebot" an Möglichkeiten, desto einfacher macht man es den Bösewichten.

    Die Veranstalter hatten beispielsweise schon mehrmals versucht, durch Zuckerl das frühe Buchen zu forcieren. Um eben sehr sehr bald sagen zu können: unser Kontingent ist bei Dir, lieber Hotelier, ausgebucht. Und wenn du uns belügst über die Wahrheit deiner Verfügbarkeit, musst du Strafe zahlen. Aber auch diese beiden Maßnahmen greifen nicht wirklich. Nicht wirklich in einer Welt zig tausender Beherbergungsbetriebe, die kommen und gehen...

    Fragt man Veranstalter nach ihrer Reklamationsquote, so hört man stets: Minimal, fast gar keine Reklamationen...  das widerspricht schon recht heftig den sich im Internet auftuenden Realitäten.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vorzeitige Abreise
    mosaikM mosaik

    Also, Jürgen W. buchte eine sehr einfache Unterkunft für drei Wochen. Obwohl er der Meinung ist, dass die Summe aller Mängel 50 Prozent des Reisepreises überschreiten und er somit ein Recht auf sofortige Heimreise hätte, blieb er zwei Wochen.

    Wenn ich den Postings richtig gefolgt bin, hat er aber schon nach wenigen Tagen Abhilfe verlangt bzw. auf Heimreise bestanden. Dann wurde ihm etwas teureres angeboten, das er nicht annehmen wollte und blieb. Offen hier der Punkt: hätte er sofort, also nach fünf Tagen (oder eben sechs oder sieben) heimfliegen können?

    Zu Hause reklamiert er und erhält die Auskunft, seine vorzeitige Abreise müsse er selbst verantworten. Nun, wenn er eine Reklamationsbestätigung - nach fünf Tagen - über die Schwere der Mängel erhalten hat, kann er sicherlich gerichtlich gegen den Veranstalter vorgehen.

    Da kam dann das Thema Dreck ins Spiel: muss ich, auch wenn ich noch so günstig buche, Dreck in einem karibisch-südamerikanischen Hotel als ortsüblich akzeptieren. Nein, so kann man nachlesen, war die Meinung (nicht meine).

    Also sollte man mehr Geld ausgeben oder daheim bleiben. Was mich zum Metapher mit dem Urlaub für den Arbeitslosen im Bayerischen Wald führte. Dies wiederum rief eine Preisvergleichsinfo hervor.

    Es ist also ein Kreislauf der Meinungen, die wohl kein rechtes Ende hier finden werden. Ich merke auch, dass hier sehr einzementierte Meinungen im Raum stehen, die keinen Spielraum kennen.

    Ich schließe daher diesen Fall von Jürgen W für mich mit der Erkenntnis, dass, wer sparen möchte, aus welchen Überlegungen auch immer, höchst wahrscheinlich häufiger mit Mängelproblemen konfrontiert sein wird. Ich sehe das wie ein Lebens- und Sozialberater: wer glücklich mit seinen "Problemen" ist und nicht von sich aus Besserung - Änderung wünscht, diesen Menschen soll man aber auch nicht zu einer Therapie (=Erkenntnis) zwingen (beglücken).

    Ich bin auch durchaus der Meinung, dass es Jürgen W gelingen könnte, doch noch zu einer höheren Entschädigung zu kommen. Aber - und diese Frage stellte ich mir in den letzten Tagen beim Lesen vieler Probleme immer wieder - mit welchem Energieeinsatz?

    Aber nochmals abschließend auf das Arbeitslosen-Urlaubsthema zurück zu kommen: in Grado Umgebung konnte man bis Mitte Mai im heurigen Jahr zu dritt in einem App. um € 350.-- eine Woche urlauben - das habe ich damit gemeint --> man muss halt suchen und dann findet man schon einen passenden Urlaub (ich habe übrigens dieses Jahr auch im Rahmen meines Frankreich Urlaubs gespart: ETAP Hotels pro Nacht ein Dreibettzimmer mit DU/WC um die € 40.-- - für alle drei Personen! Frühstück € 4,50 pro Person - war durchaus zum Übernachten, man muss also nicht auf Frankreich verzichten..., aber ich natürlich auch nicht arbeitslos).

    An alle, die hier mit diskutierten und interessante Aspekte ins Spiel brachten, wieder einmal herzlichen Dank - bis zum nächsten Thema!

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hapagfly n.Griechenland Klimaanlage defekt???
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    Im Schnitt kommt es pro Woche etwa 10 mal weltweit vor, dass in Maschinen ein plötzlicher Druckabfall in der Kabine auftritt. Die Piloten werden in ihren jährlichen Simulatorentrainings immer und immer wieder auf diese Situationen getrillt.

    Darüber hinaus sind die Klimaanlagen mehrfach gesichert, auch in Form mehrere von einander unabhängig arbeitenden Kreisläufe.

    Moderne Flugzeuge werden, sofern der Autopilot aktiviert ist und es zu einem Druckabfall kommt, automatisch in Sinkflug geleitet, um in Sauerstoff reichere Zonen zu gelangen.

    Was in der dieser Tage abgestürzten Maschine von Helios tatsächlich vorgegangen ist, wissen wir nicht. Die wildeste Spekulation, die ich gehört hatte: der Steward und seine Freundin hätte absichtlich die Maschine manipuliert und die beiden Piloten ausser Gefecht gesetzt, um die Maschine "in letzter Minute noch zu retten und als Helden darzustehen". Schließlich war ja der Steward, angeblich, zum Piloten ausgebildet gewesen und war von der Linie aber abgewiesen worden als Pilot. Natürlich gibt es bei dieser Version viele offene Fragen - aber: wenn es sich um einen "kranken" Menschen gehandelt haben könnte, sind derartige Überlegungen vieleicht denkbar. Wie dem auch sei, es ist für alle Experten nach wie vor ein Rätsel und es gab bisher noch keinen gleichen oder ähnlichen Fall in der Luftfahrt.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Stornierungen/Umbuchungen???
    mosaikM mosaik

    ungeachtet dunkler Gelüste mancher Urlauber...

    Fakt ist aber, dass hier einige Reiseveranstalter Schlupflöcher bieten.
    Fakt ist aber, dass das Erkennen und (Aus?)Nutzen dieser Schlupflöcher legal ist.

    Das bedeutet, die Veranstalter müss(t)en reagieren, wenn sie diesen "Handel" nicht haben wollen.

    Es gibt ja da einige Punkte von AGB's von Veranstaltern, die im Laufe der Zeit - auch von Gerichten - beanstandet wurden, ungültig sind usw. Es gibt auch einige Punkte, die ich selbst schon zum Vorteil von Kunden genutzt hatte.

    Beispielsweise haftet ein Reiseveranstalter dann für an ein in Konkurs gegangenes Reisebüro, wenn der Kunde a) nicht mehr anbezahlt hat, als im Katalog steht und b) das in Konkurs gegangene Reisebüro einen gültigen Agenturvertrag (= die Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Reisebüro) besaß. Da hat sich schon ein großes deutsches Unternehmen gewunden, als ich es mit dieser korrekten Ansicht konfrontierte (ein Kunde hatte bei einem Reisebüro gebucht, das in Konkurs ging und fragte mich um Rat, wie er zu seiner Anzahlung wieder käme).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht - Unterbringung in anderem Hotel...
    mosaikM mosaik

    ich bin auch schon dreimal bei rot über die Kreuzung gefahren, beim vierten Mal erhielt ich eine Anzeige...
    Nein Scherz beiseite.
    Ich finde es gut, wenn persönliche Erlebnissse anderen mitgeteilt werden. Davon aber eine Standardlehre abzuleiten, das sagt mir meine Erfahrung, könnte irgendwann zu einem Problem führen.
    Das, so glaube ich, ist unser beider Grundbotschaft: nicht bescheissen lassen, aber auch nicht blind in irgendwas hineinlaufen: wir folgen der Botschaft, dem Bach zu folgen - blöderweise versiegte er mitten im Wald...
    Gruß, doch noch nicht schlafen gegangen,
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht - Unterbringung in anderem Hotel...
    mosaikM mosaik

    brauchst nicht so schimpfen, ich versteh's ja - doch des mit dem so einfach Heimfliegen, bums, und da hab ich mein Geld wieder in der Hand, weil's die Garantie so sagt,... na ja, lassen wir es doch einmal ein paar Urlauber ausprobieren !
    So, aber jetzt haben wir uns redlich unseren Feierabend verdient!
    Gute Nacht allseits auf ein neues Morgen
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht - Unterbringung in anderem Hotel...
    mosaikM mosaik

    Aus den AGB vom Neckermann - die blau markierten Textteile befinden sich im Widerspruch zu einer von Neckermann abgegebenen "Garantie". Nun werden aber die AGB - bei Neckermann, bei Alltours, bei TUI usw. Vertragsinhalt. Genauso, wie du richtig siehst, werden aber auch Aussagen im Katalog Vertragsinhalt.

    Was wir beide nicht eindeutig sagen können: zählen im Rechtsstreit die AGB mehr oder gleichviel oder weniger als eine wo auch immer stehende Garantie?

    bitte nicht wieder antworten: Garantie bleibt Garantie - ich habe zu viele wider dem Geist gehende juristische Textstellen bereits gelesen und weiß daher, dass solche Fragen durchaus nicht "klaro" sind!

    Wenn ein Tourist diese von dir nun mehrmals zitierte Garantie wörtlich nimmt und heimfliegt, der Veranstalter aber beweisen kann, dass er - in seinem Sinn - das Problem gelöst hat (in dem er sich auf reiserechtliche Grundlagen stützt), könnte es ihm durchaus passieren auf seinen Kosten sitzen zu bleiben.

    Aber ich denke, die Surfer werden sich jeder ihr eigenes Bild von der Sache machen und interessant wäre es, Tatsachenfälle und deren Ausgang zu lesen.

    Gruß
    Peter

    1. Gewährleistung 9.1Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.9.2Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.9.3Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
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  • Hotel überbucht - Unterbringung in anderem Hotel...
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    ich kann schon lesen, übrigens gerne auch kleinere Buchstaben... Aber das was du da rot anmerkst, fand ich bei deinen vorher eingeklickten alltours-Garantien nicht -woher also sollte ich diese Zusätze kennen?

    Nochmals, auf den Internetseiten von alltours fand ich bisher keinen Hinweis auf diese Garantie (was, nebenbei bemerkt, bedeuten würde, dass Internet-Bucher KEINEN Anspruch auf dieses Service hätten, aber wollen wir uns nicht verästeln..).

    Ich nehme ja auch gerne wahr, dass du Recht hast und ich nicht. Wir sind halt zweier Meinungen - dazu sind ja Foren dar.

    Gruß
    Peter

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  • Flugverspätung - Preisminderung?
    mosaikM mosaik

    unter http://www.reiserecht-web.de von Dr. Führich gibt es links unten im Menü den Link zur "Kemptener Tabelle". Darin führt Dr. Führich mehrere total unterschiedliche Urteile zum Thema Abflugsverschiebungen an. Eben genau diese Problematik. Es hilft leider nichts, vor allem, wenn man dann die teilweise zugesprochenen Entschädigungen betrachtet: sie liegen im Bereich von € 10 bis € 50.-- Euro --> lohnt(e) sich dafür der (Zeit-) Aufwand?

    Ich bin nicht der Meinung, dass alles im Tourismus gut ist. Auch meine ich, dass sich manche Veranstalter es sich leicht machen. Aber man sollte stets die Verhältnismässigkeit abwägen.

    So wie man der Meinung sein darf, sich nicht für Verhältnisse früherer Zeiten interessieren zu müssen, so hoffe ich, dass man auch Platz hat für die Meinung, dass jeder sich frei entscheiden kann, ob, wo und zu welchem Preis - Aufwand er Urlaub macht (... was wiederum dem Reiserecht wurscht ist, da werden wieder andere Fakten relevant).

    Und dieser Spagat an Differenzen wird für ewige Zeiten für Diskussionen sorgen. Darum die Hoffnung, dass man vielleicht sich das Leben einfacher macht, in dem man nunmehr über viele Jahre bekannte Tatsachen hinnimmt und den ersten und den letzten Reisetag als Reisetage hinnimmt...

    Gruß
    Peter

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  • Hotel überbucht - Unterbringung in anderem Hotel...
    mosaikM mosaik

    wie definitiert Alltours beispielsweise "sollte es uns nicht gelingen, das Problem binnen .... zu lösen":

    Eine gleichwertige Unterbringung ist, verzeih mir - reiserechtlich natürlich gesehen -eine Lösung.

    Ich lege meine schon komplett verkohlte Hand ins Feuer, dass die Interpretation der springende Punkt ist.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht - Unterbringung in anderem Hotel...
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    eine Reisegarantie hat nichts mit Reiserecht zu tun. Ich sage es ja, ich bin lernfähig. Darum habe ich auch die Alltours AGB's grad gelesen:

    1. Gewährleistung
      a) AbhilfeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfeverlangen. alltours flugreisen gmbh kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einenunverhältnismäßigen Aufwand erfordert. alltours flugreisen gmbh kann auch in derWeise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.Insbesondere bleibt es alltours flugreisen gmbh unbenommen, dem Reisenden beiAuftreten von Unterkunftsmängeln eine andere gleichwertige Ersatzunterkunft imReisegebiet zuzuweisen. Reisegebiet bedeutet nicht allein der gewählteUrlaubsort, sondern dies erstreckt sich auch auf die vergleichbaren benachbartenOrtschaften....aber von einer Urlaubsgarantie ist zumindest im Internet nichts zu finden. Nun sage ich halt, genauso wie ich unrecht haben mag, finde ich es höchst bedenklich, undbedarften Urlaubern den Rat zu geben: Garantie und aus... Mögen wir beide recht oder unrecht haben, der Fall vom Ausgangsposting ist ganz sicher nicht eindeutig...Gruß
      Peter
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht - Unterbringung in anderem Hotel...
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    ich bin baff ob so viel Fachwissen. Muss mal gleich die Autoren der letzten beiden erschienenen Bücher bzgl. Reiserecht anmotzen.
    Ich sag es ja immer: wozu Anwälte, wozu Reiserecht - es ist alles im Grunde ganz einfach.

    Gruß
    Peter

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  • Flugverspätung - Preisminderung?
    mosaikM mosaik

    Darf ich wieder einmal meine bereits standardisiert abgespeicherte Antwort geben:

    Bei Pauschalreisen zählen die Nächte.
    Eine Nacht beginnt international gesehen um 14 Uhr mit der frühestens check-in-Möglichkeit und endet am nächsten Tag um 12 Uhr mit der spätestens check-out-Zeit.
    Wann dazwischen das Zimmer tatsächlich bezogen wird, nicht nicht relevant, weil man die Nacht bezahlt hat (und es keine stundenweise Benützung von Hotelzimmern gibt, zumindest nicht im seriösen Bereich...).

    Weiß man gar schon bei Buchung von den voraussichtlichen Flugzeiten, besteht überhaupt kein Anspruch auf irgendwelche Rückerstattungen.

    Bucht man eine Kurzreise und erfährt erst mit Ticket von Nachflugzeiten und fand sich im Katalog kein Hinweis auf diese Möglichkeit, könnte man u. U. eine Minderung bekommen, wegen ungebührlicher Verkürzung. Aber die Urteile dazu sind bisher immer individuell auf die einzelne Klage gewesen. Es gibt hier keine pauschale Urteilsfindung.
     Meist finden sich im Veranstalterkataloge entsprechende Hinweise, dass es zu Abend-Nachtflugzeiten kommen kann, die man dann erst an Hand der Tickets genau feststellen kann. Problematischer ist es für einen Reiseveranstalter, wenn er im Katalog feste Flugzeiten auspreist, womöglich diese sogar werblich noch besonders hervor streicht - in diesem Fall wäre eine gravierende Zeitänderung ein Reisemangel.

    Es ist auch nicht sinnvoll, lange im voraus bei Fluggesellschaften selbst Zeiten zu erfragen. Der Flugeinkauf mit voraussichtlichen Flugzeiten erfolgt beispielsweise für den Sommer 2006 bereits im Juli oder August dieses Jahres. Nun kann sich dann bis 2006 zig mal der Einsatzplan der Maschinen ändern. Gleiches gilt, wenn beispielsweise jetzt nachgefragt wird für Mai. Ein Super-Frühlingswetter lässt dann die Nachfrage kurzfristig nach Flugreisen ansteigen und die Charterer sind gezwungen ihre Flugpläne neu zu gestalten, um die Auslastung der Maschine zu gewährleisten.

    Wäre die Ankunft im Hotel am Tag 2 um 14:01 Uhr so sagt mir mein Rechtsverständnis, dass die erste Nacht zu vergüten wäre und ein Reisemangel vorläge. Richtig.

    Auch die letzte Frage, war schon öfters hier und es gab heiße Diskussionen: stellt ein nicht konsumiertes Abendessen bei Ankunft im Hotel um Mitternacht einen Reisemangel dar oder nicht?

    Meist halten sich auch hier die Veranstalter durch einen entsprechenden Hinweis im Katalog schadlos. Das heißt, Mehr- oder Minderleistungen bei Verpflegung aufgrund von Flugzeiten wurden bereits in der Kalkulation berücksichtigt.

    Heißt im Klartext: 14 Tage Vollpension sind nicht zwingend 14 Abendessen, 14 Frühstücke und 14 Mittagessen im Hotel; es ist auch ein Essen im Flugzeug als Teil der Vollpension anzusehen. 14 Tage Vollpension ist in die Richtung zu interpretieren, dass die üblichen Mahlzeiten und üblichen Zeiten serviert, zur Verfügung stehen müssen.

    Hier gab es ja harte Meinungen, beispielsweise, im Hotel X gab es auch um 1 Uhr nachts noch ein kleines Buffet - warum also nicht auch im Hotel Y? Nun, es ist eben jeden Hotel überlassen, was es an Service bieten will (oder kann) oder nicht.

    Dann noch etwas: heute kauft kein Veranstalter mehr Frühstück + Mittagessen + Abendessen + Hotelnacht in getrennten Preisteilen ein. Da wird ein meist unvorstellbar günstiger Betrag für eine Vollpension mit dem Hotelier ausgehandelt, oft sogar schon gar nicht mehr nach Saisonen unterteilt, sondern das ganze Jahr über ein oder der selbe Preis.

    Die Preisunterschiede zwischen den Reisezeiten macht hauptsächlich der Reiseveranstalter selbst, in dem er zu hohe Kosten einer Nebensaison eben der Hauptsaison aufschlägt, um unter dem Strich am Jahresende alle seine Kosten und eben Gewinn verdient zu haben.

    Es wären wahrscheinlich Beträge von vielleicht € 2 bis € 4 Euro, die da ein Hotelier einer 1.000 Betten-all-inclusive-Anlage in der Türkei für das Frühstücksbuffet verrechnet.

    Ich meine, man sollte im Zeitalter des absoluten Massentourismus seinen Urlaub genießen und möglichst die nun einmal entstehenden und nicht mehr weg zu machenden logistischen Probleme nicht beachten. Es hilft nichts, auf Stunden oder einzelen Mahlzeiten zu bestehen und sich damit aufzureiben, wenn der Urlaub im gesamten ein wunderbarer war.

    Vor 25 Jahren, als ich das erste Mal als Salzburger vier Stunden mit dem Zug nach Wien fuhr, um dort um 23 Uhr nach Athen zu fliegen, wo ich um 3 Uhr in der Früh ankam und um 7 Uhr in Tolon im Appartement war, waren wir alle froh und glücklich, überhaupt zu moderatem Preis von Österreich in den Süden zu kommen. Da war es Nebensache, wann der Flieger ging. Heute aber scheinen Stunden zu zählen und das im Urlaub. Macht man sich da nicht selbst fertig...?GrußPeter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht - Unterbringung in anderem Hotel...
    mosaikM mosaik

    reiserechtlich gesehen braucht es gar keine Garantie:

    Schritt 1
    Angekommen, Mängel festgestellt, die die Inspruchnahme der gebuchten Leistung vereitelt, unmöglich macht;

    Schritt 2
    die Vertretung des Reiseveranstalters aufsuchen, anrufen und unverzüglich Abhilfe zu verlangen: Putzen, neue Matrazen, Umzug in der Anlage oder Umzug in eine gleichwertige Unterkunft;

    Schritt 3
    Veranstalter bzw. sein Vertreter kann nicht Abhilfe schaffen und auch keine Alternative anbieten, verlangt man die sofortige Heimreise. Ist dies durch den Veranstalter nicht möglich, kann man auf eigene Faust heimreisen. Doch Achtung: das sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, denn ansonsten kann es nachher zu unangenehmen Überraschungen kommen.

    So, also ohne Garantie und Firlefanz steht einem die sofortige Heimreise bei schwerwiegenden Mängel zu. Problem: selbst einschätzen zu können, was ist schwerwiegend genug? Und welche Zeit muss ich dem Veranstalter zugestehen, um Abhilfe schaffen zu können?

    Aus den in solchen Situationen ergangenen Urteilen kann man nämlich schon erkennen, dass man da eben jede Situation einzeln beurteilen muss und nicht pauschal sagen kann: Unterkunft unbewohnbar - Reiseleitung will nicht gleich --> Heimflug.

    Nehmen wir einmal an, die Situation ist in der Tat unzumutbar und die Reiseleitung kann weder Rückflug noch sofortigen Umzug anbieten - also man muss bleiben. Da gibt es schon Urteile, die einem den gesamten Reisepreis zusprechen - aber auch hier wieder Vorsicht: man muss jeden einzelnen Fall anschauen! Und wenn man nach einem oder zwei Tage umziehen konnte, kann man nur den Ersatz dieser ein oder zwei Tage begehren.

    Allerdings sehe ich in dem hier geschilderten Fall keine Grundlage zur Auflösung des Reisevertrages und sofortiger Heimkehr.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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