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  • Baulärm bewußt verschwiegen
    Mr. RossyM Mr. Rossy

    Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !

    =====
     
    Hier kommt das Reiserecht zur Hilfe.
     
    Ganz allgemein postuliert ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Leistung, hier Reise, so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und fehlerfrei ist!

    Beachtlich sind hierzu die Maßgaben nach § 651c Abs. 2 BGB & § 651d Abs. 2 BGB.
     
    Gemäß ausgeworfenem Urteil der 2.ten Instanz bzw. im zweiten Rechtzug wurde festgestellt, dass ein Hinweis auf Bautätigkeiten vorher gut sichtbar gegeben werden muß, andernfalls liegt ein Reisemangel vor. So mein Verständinnis der diversen Urteile.

    Quelle:
    Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 31.01.2008 - 2- [24 S 243/06](http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=24 S 243/06). (Pflicht zum ausdrücklichen und gut sichtbaren Hinweises)

    man vergleiche bitte auch mit:
    Urteil des AG Köln vom 28.08.2007 133 U 640/05 Pressemitteilung des AG Köln
    Urteil des AG Bad Homburg vom 07.01.1997, 2 C 3263/96-19, NJW-RR 1997, 819,
    OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.10.1997

    mfG
    H. Rossy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung
    Mr. RossyM Mr. Rossy

    Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !

    =====

    Wer kann mir sagen wie die rechtliche Seite bei einer Hotelumbuchung ist.
     
    Antwort:
    Dürfen tut es nur ein niedergelassener Rechtsanwalt.(Erzeugt wahrscheinlich eine Gebühr!) Das Rechtsberatungsgesetz und die Bundesrechtsanwaltsordnung entspr. §§ sind hier zu nennen.

    Allgemein und nicht individuell kann da nachstehende hierzu vorgetragen werden:
    Wie wurde gebucht - eigenhändig bei dem Hotel oder über einen Reiseveranstalter ? Reisevertragsrecht kommt nur tur Anwendung wenn ein Reiseverantstallter zwischengeschaltet war.

    War die Umbuchung begründet wegen Überbuchung des Hotels - dann Quelle: Urteil vom Januar 2005 (BGH AZ: XZR 118/03)
     
    Ist das Umgebuchte Hotel mehr als 80 KM entfernt dann liegt zudem ein reisemangel vor. Quelle: LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2000, RR 2000, 90. Der Reisemangel würde ganz allgemein postuliert zu einer Kündigung berechtigtigen.
    War das Hotel überbucht und es wurde keine gleichwertige Ersatz-Unterkunft gefunden dann - Quelle: AG München, Az. 123 C 2325/00 und LG München I, Az. 15 S 12104/00.
    Möge es helfen
    mfG
    H. Rossy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ultra All Inclusive Hotels -Türkische Riviera
    Mr. RossyM Mr. Rossy

    Günter/HolidayCheck wrote:
    Ultra AI ist ganz wenig fassbar. Es ist schon fast wieder eine reine Werbe-Aussage.
    Festmachen kann man an diesem Begriff final überhaupt nichts, weil er inzwischen völlig verwässert ist!
    Markengetränke werden überall immer weniger verwendet, weil die Hotels einfach sparen müssen.
    Macht den Ultra oder Premium einfach nicht zum Maßstab, denn auch unterjährig werden aus Kosten-Management-Gründen die Alkohol-Marken, samt Bier und Sofdrinks- ganz schnell mal gewechselt!
    Spätetsens dann, wenn der hoteleigene Controller feststellt, dass die internen Budgets pro Gast und Tag nicht eigehalten werden. Das ist die Realität...Und sie gilt auch für die komplette Verpflegung, nicht nur für die Getränke!

    Werte Forenleser,
    Hallo Admin,
    leider ist die vorstehende Praxis üblich geworden.
     
    Der RV -"N" - hat mehr als 7ß% seiner Buchungen als all insklusive! Denke in Tunesien wurde die Idee mit dem "Ultra"-AI getestet und ausprobiert. Zudem hat U-Ai den Nebeneffekt, dass die Gäste an das Hotel gebunden sind und die "Umgebung" von den zahlenden Hotel-Kunden wenig haben. Wegen U-Ai besuchen diese für gewöhnlich  n u r   den Bssar und so weiter.
     
     
    Da die Begriffe nicht geschützt sind ist man regelmäßig gut beraten wenn man dediziert und konkret nachfragt.
     
    In unserem Fall sind die Hotels  Aspendos Beach und Alba Royal, beide U-Ai, doch die Unteschiede sind gewaltig. In dem einen kostet der Zimmersafe im anderen ist er frei. In dem einen kostet Internet im anderen ist es kostenfrei nutzbar usw.
     
    Zudem sollte man man fragen wie ist der jeweilige Sevice und das dienstbare Pesonal - auch ultra??
     
    mfG
    H. Rossy

    Türkei (alt)

  • Warum so ein Preisunterschied ?
    Mr. RossyM Mr. Rossy

    Hallo,
    als wir unssere Reise geplant haben hatten wir mehr als 900 Euro Preisdifferenz, am gleichen Tag und im gleichen Hotel.
     
    Auch war die Preisdifferenz erheblich zwischen den Reisebüros - wohlgemerkt für das gleiche Hotel zur gleichen Zeit mit dem gleichen Veranstallter (jeweils Pauschalreise)!
     
    Haben eine bericht entnommen, dass dies etwas mit dem Buchungssystem zu tun haben könnte.  Meine Quelle geht davon aus, dass die EDV-Buchungssystem in den jeweiligen Büros unteschidlich  "canceln" solch vermutlich heissen ein System zeigt die 3 Billigsten nicht an ein anderes die 5 Billigsten usw.
     
    Test haben ergeben, wie in diversen Medien berichtet worden ist, dass die Preisunteschiede erheblich sind. 
     
    mfG
    H. Rossy

    Allgemeine Fragen

  • Aktuelle Infos/Strandpromenade um Kumköy -II
    Mr. RossyM Mr. Rossy

    Hallo,
    aktuell, bis zirka 2- 3 Woche Februar, ist das Alba Royal geschlossen - zuwenig Gäste wegen Bauarbeiten am Strand. Auch in Richtung Side wird gebaut. Nach allem was man hört, korrektes Vestehen vorausgesetzt, wird ab Anfang Mai immer ein Baustopp verhängt. Bis dahin dürfte munter weiter gebaut werden.
     
    mfG
    Mr. Rossy

    Türkei (alt)

  • Rollstuhlgerechte Hotels in der Türkei
    Mr. RossyM Mr. Rossy

    Hallo Walter,
    Hotels die alle Bedingung erfüllen sind mir nicht bekannt.
     
    Aus eigenem Augenschein kann ich aber berichten, dass das Hotel  Alba Royal  in Celike über Zimmer verfügt welche Rollstuihlgeeignet sind. Die Speisesääle und der Pool sind ebenfalls via Rollstuhl erreichbar.
     
    Beachtlich ist, dass die Einstiegsleitern zum Pool zu kurz sind und für Personen mit GdB nicht zu gebrauchen. Ein Lift ins Wasser ist nicht verfügbar.
     
    mfG
    Mr. Rossy

    Handicap- und Barrierefreies Reisen

  • Hotel total überbucht
    Mr. RossyM Mr. Rossy

    Hallo Claudia,
    gemäß den von Dir geposteten / eingestellten Angaben sehe ich, rein privat, die Sache wie nachfolgend:

    Erklärt der Reiseveranstallter einer Pauschalreise Euch die Überbuchung, so hat er - nach meiner Auffassung - die buchungsgerechte Unterbringung veweigert. Diese Ansicht teilt auch: Das Amtsgericht Hannover, Entscheidung vom 21.04.2005 / Az.: 504 C 909/05.

    Folge:
    Es dürfte Anspruch bestehen auf eine mindestens absolut gleichwertige oder auch höherwertige Ersatzunterbringung. Sollte eine solche nicht beschaffbar sein, besteht nach allgemeiner Verkehsauffassung das Recht zur Ablehnung oder zum Ersatz des Schadens. Wird die Reise erst gar nicht angetretten, kann die Rückzahlung des Reisepreises zuzüglich einer angemessen Entschädigung geltend gemacht und durchgesetzt werden. Diese meine Ansicht wird ergänzt und gestützt durch ein Urteil des LG Frankfurt - 2. Instanz (Urt. v. 28.03.2008)

    *Auszugsweise -Zitat:
    "Bringt der Reiseveranstalter den Reisenden wegen Überbuchung in einem nicht gleichwertigen Ersatz-Hotel unter, ist er zum Schadensersatz verpflichtet wegen Verletzung der Informationspflicht, wegen der geltend gemachten Mängel, wegen Entgangener Urlaubsfreude, wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit." E.d.Z.
    *

    Die Richter betonten, dass der Reisende rechtzeitig zu informieren ist. Dies ist eine sogen. Hauptpflichten des Reiseveranstalters!

    Bei Interesse findet sich der komplette Urteilstext hier http://reiserechts-register.de Suchwort: "LG Frankfurt 28.03.2008"

    Ergänzende Quellen: Landgerichts Koblenz Urteil (Az.: 12 S 49/05) & § 651f Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

    mfG
    H. Rossy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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