@kanoanja, Ich komme nicht darauf. Ich habe ledglich eine Frage gestellt.
mrsiro
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender? -
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Stand heute gilt die Reisewarnung für Ägypten für meinen kompletten Reisezeitraum. Folgt daraus, dass ich jetzt, also ca. 5 Wochen vor der Reise, mit Verweis auf §651h kostenlos stornieren kann?
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Hallo,
wir (2Erw und 2 Kinder) haben Ägypten gebucht über ein Reisebüro, der Veranstalter ist TUI. Unser Abflug wäre am 16.07 nach Hurghada. Unser Hotel in Ägypten (Tui Magic Life) hat bisher noch kein Hygienezertifikat erhalten.
Die Reise wollen wir unter keinen Umständen antreten. Die Verlängerung der Reisewarnung durch das Auswärtige Amt sehe ich daher positiv für uns, auch wenn sie schwammig formuliert ist bzgl. möglicher Ausnahmen.
TUI schreibt auf seiner FAQ Seite mit Stand 10.06.2020 jedoch folgendes:
"Ab 01.07.2020 können Sie wieder in folgende Reiseziele reisen: Ägypten, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich (nur Paris), Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Malta, Marokko, Montenegro, Portugal (auch Madeira), Spanien (mit Ausnahmen) und Kanaren."
Ich hatte gehofft, dass unsere Reise jetzt zeitnah durch TUI storniert wird, aber dieser Satz klingt nicht so.
Bisher haben die meisten Reiseveranstalter bei der ersten Reisewarnung (bis zum 15.06.2020) doch selbst storniert, oder?Die Stornierungskosten betragen laut AGB aktuell noch 40%, steigen aber ab dem 30. Tag vor Reisebeginn auf 60%. Bezahlen möchte ich diese natürlich nicht, da TUI die gebuchte Leistung in meinen Augen nicht erbringen kann.
Zudem wird in Kürze die Restzahlung fällig. Vor einigen Wochen hatte ich im Reisebüro darum gebeten, den Einzug der Restzahlung aufzuschieben. Eine Antwort von TUI blieb jedoch aus.Unser Reisebüro konnte mir bisher auch nichts sagen, da sie selbst auch niemanden bei TUI erreichen könnten.
Muss ich jetzt weiter warten bis TUI sich bewegt und die Reise evtl. storniert?
Oder ist es besser, jetzt selbst zu stornieren wegen unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Sinne von § 651h Abs. 3 BGB, bevor es evtl eine Ausnahme für Ägypten geben wird?