Das kann man ja wohl nur beurteilen wenn man ihn sieht, am besten mit Umschlag ... spätestens wenn man sich das Impressum der angegebenen Internetseite anschaut merkt mans. Bei Zweifeln würde ich z.B. den ADAC oder einen anderen Verkehrsclub um Rat fragen, die kennen sich mit sowas aus.
NeckarSchwabe
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Bußgeldbescheid aus Italien -
Jagdsaison SizilienWar schon oft im September/Oktober in Sizilien und bin auch gewandert, z.B. in den Nebrodi und Madonie wo doch recht viel gejagt wird. Ein Problem war es nie. Grundsätzlich ist die Jagd Dienstags und Freitags untersagt, die meisten halten sich da auch dran. Treibjagden, z.B. auf Wildschweine, finden erst ab November statt. Nicht gejagt werden darf z.B. in Naturschutzgebieten wie der Oasi di Venticari, der Fonte Ciane oder dem Pantalica-Tal im Südosten, da kann man also bedenkenlos hin (und lohnend sind diese Destinationen allemal!). Ebenso sind archäologische Stätten logischerweise ausgeschlossen.
Viel Vergnügen und bloss keinen unnötigen Kopf machen!
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Bußgeldbescheid aus ItalienDas hilft dem freundlichen Herrn Cheeseburger mit dem noch freundlicheren Duktus natürlich nichts, da er wohl gehofft hat um die Zahlung herumzukommen. Der Bußgeldbescheid muss in der Landessprache desjenigen der ihn bekommt ausgestellt sein. Das ist er wohl, ob das Deutsch jetzt gut oder holprig ist dürfte unerheblich sein. Der Verweis auf eine italienische Seite mit den Beweismaterialien ist ebenso zulässig - wenn ich schon selber nicht rudimentär italienisch kann findet sich bestimmt irgendjemand im Umfeld der das kann. Um die Zahlung kommt man nur herum, wenn der Betrag entweder weniger als 70 Euro ist (dann wird nicht vollstreckt) oder das Beweismaterial nicht ausreicht, also z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen der Fahrer nicht zu sehen ist. Das dürfte aber auszuschließen sein.
Das Bundesamt für Justiz ist nur dann für die Beitreibung zuständig, wenn nicht gezahlt wird und die ausländische Behörde die Vollstreckung beantragt. Ob das in jedem Fall automatisiert geschieht weiß ich nicht. Aber selbst wenn nicht: Bei der Wiedereinreise nach Italien, sofern eine solche geplant ist, werden die Italiener von sich aus tätig werden, und dann kanns richtig teuer werden. Wichtig hierbei zu wissen, dass zumindest auf den Autobahnen die Kennzeichen automatisch registriert werden und mit den Strafdatenbanken vermutlich abgeglichen.
Das sind die Fakten (die im Übrigen für das gesamte EU-Ausland sowie Schweiz und Norwegen gültig sind), was Kollege Cheeseburger daraus nun für seinen speziellen Fall rauszieht ist seine Sache.
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ETI - Rückflug einfach nicht gebuchtHm. Nach Aussage des TO auf S. 2 keine Mehrkosten, also ging ich davon aus dass das extra gebuchte Ticket bereits erstattet wurde? Ich las das so dass es darum ging, hypothetisch, "wenn die Kreditkarte nicht belastbar gewesen wäre" etc. Und darüber hinaus gehende Ansprüche, unabhängig der weiblichen Panikattacken, dürften keine zu erheben seien.
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Kalabrien Anfang OktoberHallo,
Wetter in Süditalien stellt sich so Mitte/Ende September von Sommer auf Herbst um. D.h. es kann durchaus einige Tage mit Sturm und Regen geben, muss aber nicht. Das Meer ist bis mind. Mitte Oktober noch badetauglich.Taormina: Gute Idee dort eine Nacht einzuplanen. Frühmorgens im Teatro Greco zu sitzen und den Etna anzuschauen in der Morgensonne ist schon ein Erlebnis. Die Fahrt ist kein Problem, die Fähre von Villa San Giovanni nach Messina verkehrt regelmäßig, ab Messina nach Taormina über die Autobahn (gebührenpflichtig, aber nicht arg teuer, einstelliger Euro-Bereich) dann noch ca. 30 Minuten. Parkplatz vor der Stadt, die Stadt selber für fremde Autos gesperrt. Mit der geplanten Herberge abklären. Wir waren mal im "Monte Tauro", die hatten eine Sondergenehmigung und wir konnten in die Stadt reinfahren und das Auto auf dem Hotelparkplatz abstellen. Ob das heute noch gilt weiß ich leider nicht.
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ETI - Rückflug einfach nicht gebuchtHm. "Panische Freundinnenattacken" können durchaus die ganze Erholung über den Haufen schmeißen
aber da zeigt sich mal wieder wie der rundum-sorglos-Urlauber in Verzweiflung gerät wenn was nicht so wie geplant verläuft. Anscheinend hat der TE aber grundsätzlich alles richtig gemacht und die Freundin dürfte auch wieder beruhigt sein, also alles gut. Ansprüche dürften, da keine Mehrkosten, keine entstanden sein, der Rest ist eh nur hypothetisch. -
Bußgeldbescheid aus ItalienAlternativ hülfe es natürlich sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten? War dagegen verstößt muss halt blechen, ist überall auf dieser Welt so. In der Schweiz z.B. sogar exorbitant teuer, Italien ist da ja noch regelrecht gemäßigt. Und den Hinweis "einfach nimmer hinfahren" unterstütze ich sofort - wenn ein paar Ignoranten weniger im Belpaese unterwegs sind kann das nur von Vorteil sein!
Zum Topic: Bußgelder sind inzwischen EU-weit beitreibbar, und das ist auch gut und richtig so. Wenn der Tatbestand angezweifelt wird hilft eine Rechtsschutzversicherung, z.B. vom ADAC, die recht preisgünstig zu haben sind und die grundsätzlich jede/r der oder die sich in den Verkehrsdschungel stürzt haben sollte. Ansonsten halt eigenes Risiko - so what.
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Mietauto SizilienHallo,
ich habe schon zigmal Autos auf Sizilien gemietet, auch die beschriebene Einwegmiete PMO-CTA und viceversa war schon dabei. Meist bei Hertz, die waren von den internationalen Anbietern in Italien oft die günstigsten. Probleme gab es nie. Wie bereits beschrieben, zur Vermeidung von unnötigem Stress würde ich auch auf die "großen" zurückgreifen - soviel teurer sind die nun auch wieder nicht und einen halbwegs vernünftigen Versicherungsschutz - nicht ganz unbeachtlich! - gibt's auch.Am Besten über eines der Mietwagenportale wie z.B. billiger-Mietwagen.de oder den ADAC vergleichen.
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Eigenanreise wo parken und übernachten?Eine weitere Möglichkeit ist noch das Terminal Fusina - http://www.terminalfusina.it/de/parking - kostet ca. 10 € am Tag und mit Linienschiffen recht kommod mit Venedig (Zattere) verbunden. Außerdem kann man sich der Serenissima stilvoll per Schiff nähern wie sich das gehört. Wohnen sollte man im Centro Storico selber, nur so kann man die Stadt am Abend, wenn die Tagestouristenmassen verschwunden sind, wirklich erleben. Als Wohnalternative zum Hotel bieten sich unzählige Appartments an, wo man auch mal die Chance hat auf dem Rialto-Markt vernünftige Ware einzukaufen, Fisch und Gemüse aller Art, und selber lecker zuzubereiten. Im Restaurant-Bereich ist Venedig eine mittlere Katastrophe.
Nachtrag: Für die Verlinkungen ist der verlinkende verantwortlich, nicht der Autor dieser Zeilen!
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Transfer Lamezia Terme - Tropea am 09.08.2015 - 16.08.2015Auch in Italien gibt es Taxen mit Taxameter - ist übrigens Pflicht. Mit der Aushandelei ist das so eine Sache, wenn man nicht einigermaßen verständlich italienisch spricht. Und meine Erfahrung mit privaten, vorher gebuchten Flughafentransfers (allerdings nicht in Lamezia gemacht) ist die, dass das im Regelfall reibungslos funktioniert. Ist ja auch im Interesse der Hotels und das sind Geschäftsleute.
Stromboli: Die Boote fahren einmal außenrum, wenn der Vulkan gerade aktiv ist, Fontänen ausspuckt und die Lava die Sciara del Fuoco herunter ins Meer rumpelt ist das sehr beeindruckend. Aber da es halt Natur ist lässt sich auch ein ständig aktiver Vulkan nicht einfach so ein- und ausschalten ... Stromboli-Ort selber, nun ja, viel zu sehen außer Hotels, Autofreien Straßen und dem üblichen Touristenmist gibt es da in der Tat nichts. Da sind andere Inseln der Eolie, z.B Lipari weitaus attraktiver oder, z.B. Panarea, hübscher oder, z.B. Salina, eine eigene Reise wert oder, z.B. Vulcano, aktives Vulkanerlebnis im Fangobad oder, z.B. Alicudi, an Einsamkeitsfaktor kaum zu überbieten.
Viel Vergnügen!
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Lufthansa verweigert Flug wegen ReiseübelkeitDie Beförderung dürfte unter Hinweis auf Art. 7.1.3. der LH-Beförderungsbedingungen (gesundheitlicher Zustand) verweigert worden sein. Gem. Art. 7.3. iVm 10.3. ergibt sich daraus der Anspruch auf Erstattung des Flugpreises excl. Gebühren. Insoweit wäre ein Hinweis der LH beim Umbuchungsvorschlag auf dieses Passus hilfreich gewesen, denn dann wäre der Aufpreis nicht mehr so eklatant.
Nachtrag: 10.3. schränkt ein "soweit die jew. Tarifbestimmungen dies vorsehen" was dortselbst nachzulesen ist.