Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
Nicca111N

Nicca111

@Nicca111
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Nicca111
  4. Beiträge
Über
Beiträge
1
Themen
0
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • LMX Teil II
    Nicca111N Nicca111

    Bei LMX muss man sehr vorsichtig sein! Ich hatte eine Reise gebucht (ebenfalls im Januar) und angezahlt, als sich Anfang April bereits abzeichnete, dass die Reise nach Teneriffa Anfang Mai nicht stattfinden kann und die Restzahlung fällig war, habe ich Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB erhoben (dh ich war bereit, den Restbetrag zu zahlen, wenn die Reise sicher durchgeführt wird). Nach mehreren Mahnungen seitens LMX wurde die Reise zu meinen Lasten storniert (da wollte LMX dann bereits 80 % des Reisepreises) und am nächsten Tag wurden offiziell alle Reisen auf die Kanaren bis Ende Mai abgesagt. Habe die Stornorechnungen natürlich beeinsprucht und nicht bezahlt, dann von LMX nichts mehr gehört, aber natürlich die Anzahlung auch nicht zurück bekommen (trotz Unterstützung durch meine Rechtsschutzversicherung, die zwar coronabedingt keine Deckung für ein Verfahren übernehmen konnte, aber auch versucht hat, mit LMX zu korrespondieren und meine Anzahlung rückzufordern. Sollte Ihre Reise wirklich abgesagt werden und Sie den gesamten Betrag bezahlt haben, werden Sie vermutlich monatelang (wenn nicht überhaupt ewig) auf die Rückzahlung warten (mein Fall ist kein Einzelfall, habe in diversen Bewertungen von LMX Hunderte solcher Fälle der letzten Monate gesehen). Ich würde daher an Ihrer Stelle bis zum 25.8. warten, evtl. Reisewarnungen beachten und im Zweifelsfall eben nicht zahlen und Unsicherheitseinrede erheben (da gewinnen Sie zumindest mal zwei Wochen Zeit). Aber Achtung, wenn Sie Einzug von der Kreditkarte vereinbart haben, müssen Sie das auch bei der Kreditkartenfirma melden und eventuell verrechnet Ihnen LMX dann auch Kosten für die Rückbuchung. Wünsche Ihnen alles Gute!

    Reiseveranstalter
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag